Wartungszeiten Musterklauseln

Wartungszeiten. Die CAL erbringt die nach dem Wartungsschein geschuldeten Leistungen werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr. Regionale Feiertage am Sitz der Niederlassung von CAL in Nürnberg gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Regelung. Andere Zeiten können, gegen gesonderte Vergütung, besonders vereinbart werden. Fast alle Softwareprobleme sind mittels Fernwartung behebbar. Oftmals ist eine Diagnose und Problemlösung jedoch nur vor Ort möglich. Wenn CAL wegen einer Fehlermeldung des Kunden Wartungsleistungen vor Ort erbringen und dabei feststellen, dass kein von CAL zu vertretender Mangel vorlag, werden die Fahrt- und Reisekosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste von CAL gesondert in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt, wenn beim Kunden die Voraussetzungen einer Fernwartung nicht gegeben sein sollten oder der Kunde entgegen der Empfehlung von CAL die Behebung der Fehler vor Ort wünscht. Die CAL geschuldete Gegenleistung bemisst sich prozentual nach der Rechnungssumme für die dem Kunden gelieferte Software. Als Grundlage dient dabei die Summe aller in den Software -Kauf- und Anpassungsverträgen ausgewiesenen Gesamtanschaffungskosten für Softwarelieferungen von CAL an den Kunden mit Ausnahme der Kosten für Schulung und Beratung sowie Fahrt- und Spesenkosten. Etwaige dem Kunden gewährte Xxxxxxx auf den Listenpreis bleiben außer Betracht. Die Höhe der bei Vertragsschluss vereinbarten Gegenleistung ergibt sich aus dem Wartungsschein. Die Wartungsgebühren sind zum 15. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig. Wählt der Kunde quartalsweise Zahlung, sind die Gebühren im Voraus jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres fällig. Wählt der Kunde halbjährliche Zahlung, sind die Gebühren im Voraus jeweils zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres fällig. Wählt der Kunde jährliche Zahlung sind die Gebühren jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. In jedem Fall tritt die Fälligkeit der ersten Gebühr mit Vertragsschluss ein. Die Höhe der ersten Gebühr bemisst sich wie folgt: Der Gesamtabrechnungszeitraum wird mit 365 Tagen angenommen. Die Gesamtjahresgebühr ist die zwölffache Monatsgebühr. Die Tagesgebühr ist die Gesamtjahresgebühr geteilt durch 365. Die erste Gebühr errechnet sich aus der Anzahl der für den aktuellen Fälligkeitszeitraum (Monat, Quartal, Jahr) verbleibenden Tage multipliziert mit der Tagesgebühr.
Wartungszeiten. Zum Betrieb einer Software gehören regelmäßige Wartungen dazu. Diese werden z.B. zur Beseitigung von unerheblichen Störungen, Verbesserung von Features und der Software an sich, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder zum Update der Sicherheit durchgeführt. Hierzu kann es notwendig sein, dass dein Zugriff auf die Software oder einzelne Funktionen für kurze Zeit nur eingeschränkt funktioniert. Wir werden dich über Wartungszeiten rechtzeitig in Kenntnis setzen, so dass du dich angemessen hierauf vorbereiten kannst. Wir können dich hierzu schriftlich, per E-Mail an deine hinterlegte Kontaktadresse oder durch eine Mitteilung in der Software selbst informieren. Wartungen werden wir, soweit uns dies möglich ist, nicht zu deinen Geschäftszeiten gemäß Ziffer 2.4. der Terms & Conditions durchführen.
Wartungszeiten. Für den Cloud-Service sind derzeit die standardmäßigen wöchentlichen Wartungszeiten von IBM geplant. Diese Wartungszeiten geben dem Kunden die Möglichkeit, das Einspielen von Anwendungsreleases für seine Produktionsumgebung zu beantragen. Möglicherweise gelten Einschränkungen und alle Maßnahmen müssen mit IBM koordiniert werden. Diese Wartungszeiten bedeuten nicht unbedingt, dass die Cloud-Services inaktiv oder nicht verfügbar sind, und Serviceunterbrechungen zur Durchführung der IBM Aktivitäten werden auf ein Minimum beschränkt. Falls der Kunde Wartungsaktivitäten für seine Erweiterungen plant, müssen diese während der Wartungszeiten durchgeführt werden. IBM wird den Kunden entsprechend benachrichtigen, wenn die Cloud-Services während der Wartungszeiten nicht verfügbar sein sollten, und die geplante Nichtverfügbarkeit des Cloud-Service bedingt durch die Wartung wird acht Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Es können weitere planmäßige Ausfallzeiten sowie nicht geplante Ausfälle (Notfälle) auftreten. Der Kunde wird mindestens einen Geschäftstag vorher über die Nichtverfügbarkeit der Cloud-Services informiert, es sei denn, dass die Anfälligkeit, das Verlustrisiko oder der Schaden für die Serviceintegrität von IBM als zu hoch eingestuft wird.
Wartungszeiten. 3.1 Die Wartungsleistungen werden von der Firma Brunner Partner Sanitär Heizung AG während der normalen Arbeitszeit, jeweils von Montag bis Xxxxxxx zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr ausgeführt 3.2 Wünscht der Auftraggeber, dass die Wartung ausserhalb der normalen Arbeitszeit ausgeführt wird, so erhebt die Firma Brunner Partner Sanitär Heizung AG folgende Zuschläge. ▪ Montag 00.00 – 06.00 Uhr 50% ▪ Montag – Samstag 06.00 – 24.00 Uhr 50% ▪ Sonn- und Feiertage 00.00 – 24.00 Uhr 100% 3.3 Den genauen Zeitpunkt für die Wartungsbesuche bestimmt grundsätzlich der zur Wartung Verpflichtete. Dem Auftraggeber wird der Wartungstermin von Xxxxxxx Partner Sanitär Heizung AG jeweils mindestens fünf Arbeitstage im Voraus angezeigt. Die Xxxxxxx Partner Sanitär Heizung AG legt den Wartungstermin, wenn immer möglich, im Einverständnis (nach Absprache) mit dem Auftraggeber fest.
Wartungszeiten. Wartung durch telefonische Unterstützung am Helpdesk wird ausschließlich in folgenden Wartungszeiten erbracht: Der AG benennt dem AN einen oder mehrere Ansprechpartner für Fehlermeldungen. Der AG wird Fehlermeldungen ausschließlich an der vom AN dafür genannten Meldestelle einbringen. Meldestelle ist grundsätzlich der Helpdesk. Der AN kann dem AG jedoch eine andere Meldestelle nennen. Jeder Xxxxxx muss vom AG so beschrieben und dokumentiert sein, dass der Fehler für den AN nachvollziehbar ist. Die Ansprechpartner des AG müssen über ausreichende Kenntnisse des kundenseitigen Systems und der auf diesem System eingesetzten Komponenten verfügen. Der AN ist nicht verpflichtet, Fehlermeldungen oder sonstige Anfragen von Mitarbeitern des AG zu bearbeiten, die keine nominierten Ansprechpartner sind. Die Analyse, Klärung und Behebung von Fehlern erfolgt gemäß folgenden Kategorien: • Kategorie 1 – Kritischer Fehler: Nutzung unmöglich oder unzumutbar eingeschränkt. • Kategorie 2 – Schwerer Fehler: Nutzung eingeschränkt möglich mit gravierenden Auswirkungen auf die Geschäftsabwicklung des AG. • Kategorie 3 – Xxxxxxxx Xxxxxx: Nutzung eingeschränkt möglich ohne gravierende Auswirkungen auf die Geschäftsabwicklung des AG. Die Zuordnung von Fehlern zu diesen Kategorien erfolgt im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern. Nach Maßgabe dieser Fehlerzuordnung gelten folgende Reaktionszeiten: Fehlerkategorie Reaktionszeit 1 2 Stunden 2 4 Stunden
Wartungszeiten. Im standardisierten Wartungsfenster können auf jeden Fall Wartungen angesetzt werden. Es erfolgt eine frühzeitige (spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Wartungsfenster) Ankündigung der durchzuführenden Wartung und der durch diese Wartung betroffenen Services. Außerhalb des standardisierten Wartungsfensters können Wartungsarbeiten nach Vorankündigung (14 Tage vor Durchführung der Wartung) und Absprache mit dem AN durchgeführt werden. Wartungsfenster: Samstag, 14:00 – 17:00 Uhr ausgenommen gesetzliche Feiertage in Wien/Österreich
Wartungszeiten. Die KTI erbringt die nach dem Wartungsvertrag geschuldeten Leistungen werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr. Regionale Feiertage am Firmensitz von KTI gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Regelung. Andere Zeiten können, gegen gesonderte Vergütung besonders vereinbart werden.
Wartungszeiten. Für regelmäßige, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen der C&P, die für den Erhalt und die Sicherheit des Rechenzentrumsbetriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig sind, werden Wartungszeiten vereinbart. Diese sind für die einzelnen Rechenzentrumsstandorte gesondert ausgewiesen. Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit durch solche notwendigen Arbeiten werden nicht als Ausfallzeiten definiert. C&P darf Service- und Wartungsarbeiten zusätzlich in den Sonderwartungszeiten durchführen. Hierzu wird der Kunde/Partner jedoch i.d.R. 5 Tage zuvor per E-Mail informiert. Die Information wird an die vom Kunden/Partner in der Anlage „E-Mail-Adressen“ angegebenen E-Mail-Konten gesendet. C&P muss für die Information keine Lesebestätigung erhalten.
Wartungszeiten. Für regelmäßige, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen der C&P, die für den Erhalt und die Sicherheit des Rechenzentrumsbetriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig C&P/CP Wave GmbH die Nichteinhaltung zu vertreten hat. Die C&P/CP Wave GmbH haftet insbesondere nicht für: 1. Ausfälle, die von der C&P/CP Wave GmbH nicht direkt zu vertreten sind, insbesondere Naturgewalten, externe DNS- und Routingprobleme des Internets, Angriffe oder Cyber-Attacken auf die Netz- oder Mailinfrastruktur der C&P (DDoS/Viren/Attacken/Malware/Verschlüsselungstrojaner/Ransomware) und Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb der Kontrolle der C&P/CP Wave GmbH. 2. Ausfälle, die vom Kunden/Partner verschuldet wurden, insbesondere Ausfälle, verursacht durch ein- /ausgehende Hackerangriffe (DDoS) wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der kundeneigenen Hard- und Software. 3. Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hardware oder Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde oder Systeme nicht den Richtlinien des Herstellers entsprechend installiert, betrieben und gepflegt wurden. 4. Ausfälle, die durch Fehler in Anwendersoftware des Kunden verursacht werden. Insbesondere bei durch Softwarefehler verursachte ungewöhnlich hohe Inanspruchnahme von Systemleistungen wie RAM- oder Prozessorauslastung. 5. Ausfälle, die innerhalb der definierten Zeiten der Wartungsfenster liegen.
Wartungszeiten. Für IBM SaaS sind derzeit die standardmäßigen wöchentlichen Wartungszeiten von IBM geplant. Diese Wartungszeiten geben dem Kunden die Möglichkeit, das Einspielen von Anwendungsreleases für seine Produktionsumgebung zu beantragen. Möglicherweise gelten Einschränkungen und alle Maßnahmen müssen mit IBM koordiniert werden. Diese Wartungszeiten bedeuten nicht unbedingt, dass IBM SaaS inaktiv oder nicht verfügbar ist, und Serviceunterbrechungen zur Durchführung der IBM Aktivitäten werden auf ein Minimum beschränkt. Falls der Kunde Wartungsaktivitäten für seine Erweiterungen plant, müssen diese während der Wartungszeiten durchgeführt werden. IBM wird den Kunden entsprechend benachrichtigen, wenn IBM SaaS während der Wartungszeiten nicht verfügbar sein sollte, und die geplante Nichtverfügbarkeit von IBM SaaS bedingt durch die Wartung wird acht Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Es können weitere planmäßige Ausfallzeiten sowie nicht geplante Ausfälle (Notfälle) auftreten. Der Kunde wird mindestens einen Geschäftstag vorher über die Nichtverfügbarkeit von IBM SaaS informiert, es sei denn, dass die Anfälligkeit, das Verlustrisiko oder der Schaden für die Serviceintegrität von IBM als zu hoch eingestuft wird.