Wartungszeiten Musterklauseln

Wartungszeiten. Die ARSiT erbringt die nach dem Wartungsvertrag geschuldeten Leistungen innerhalb der im Wartungs- schein bezeichneten Betriebszeiten. Regionale Feiertage am Firmensitz von ARSiT gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Regelung. Andere Zeiten können, gegen gesonderte Vergütung besonders vereinbart werden. Fast alle Softwareprobleme sind mittels Fernwartung behebbar. Oftmals ist eine Diagnose und Problemlö- sung jedoch nur vor Ort möglich. Wenn wir wegen einer Fehlermeldung des Kunden Wartungsleistungen vor Ort erbringen und dabei fest- stellen, dass kein von uns zu vertretender Mangel vor- lag, werden die Fahrt- und Reisekosten gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste gesondert in Rechnung ge- stellt. Das gleiche gilt, wenn beim Kunden die Voraussetzun- gen einer Fernwartung nicht gegeben sein sollten oder der Kunde entgegen unserer Empfehlung die Behe- bung der Fehler vor Ort wünscht. Die ARSiT geschuldete Gegenleistung bemisst sich prozentual nach der Rechnungssumme für die dem Kunden gelieferte Software. Als Grundlage dient dabei die Summe aller in den Software-Kauf- und Anpas- sungsverträgen ausgewiesenen Gesamtanschaffungs- kosten für Softwarelieferungen von ARSiT an den Kunden mit Ausnahme der Kosten für Schulung und Beratung sowie Fahrt- und Spesenkosten. Etwaige dem Kunden gewährte Xxxxxxx auf den Listenpreis bleiben außer Betracht. Die Höhe der bei Vertragsschluss vereinbarten Gegen- leistung ergibt sich aus dem Wartungsvertrag. Wählt der Kunde halbjährliche Zahlung, sind die Ge- bühren im Voraus jeweils zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres fällig. Wählt der Kunde jährliche Zahlung sind die Gebühren jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres fällig. In jedem Fall tritt die Fälligkeit der ersten Gebühr mit Vertragsschluss ein. Die Höhe der ersten Gebühr bemisst sich wie folgt: Der Gesamtabrechnungszeitraum wird mit 365 Tagen angenommen. Die Gesamtjahresgebühr ist die zwölffache Monatsge- bühr. Die Tagesgebühr ist die Gesamtjahresgebühr geteilt durch 365. Die erste Gebühr errechnet sich aus der Anzahl der für den aktuellen Fälligkeitszeitraum (Monat, Quartal, Jahr) verbleibenden Tage multipliziert mit der Tages- gebühr.
Wartungszeiten. Für den Cloud-Service sind derzeit die standardmäßigen wöchentlichen Wartungszeiten von IBM geplant. Diese Wartungszeiten geben dem Kunden die Möglichkeit, das Einspielen von Anwendungsreleases für seine Produktionsumgebung zu beantragen. Möglicherweise gelten Einschränkungen und alle Maßnahmen müssen mit IBM koordiniert werden. Diese Wartungszeiten bedeuten nicht unbedingt, dass die Cloud-Services inaktiv oder nicht verfügbar sind, und Serviceunterbrechungen zur Durchführung der IBM Aktivitäten werden auf ein Minimum beschränkt. Falls der Kunde Wartungsaktivitäten für seine Erweiterungen plant, müssen diese während der Wartungszeiten durchgeführt werden. IBM wird den Kunden entsprechend benachrichtigen, wenn die Cloud-Services während der Wartungszeiten nicht verfügbar sein sollten, und die geplante Nichtverfügbarkeit des Cloud-Service bedingt durch die Wartung wird acht Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Es können weitere planmäßige Ausfallzeiten sowie nicht geplante Ausfälle (Notfälle) auftreten. Der Kunde wird mindestens einen Geschäftstag vorher über die Nichtverfügbarkeit der Cloud-Services informiert, es sei denn, dass die Anfälligkeit, das Verlustrisiko oder der Schaden für die Serviceintegrität von IBM als zu hoch eingestuft wird.
Wartungszeiten. Zum Betrieb einer Software gehören regelmäßige Wartungen dazu. Diese werden z.B. zur Beseitigung von unerheblichen Störungen, Verbesserung von Features und der Software an sich, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder zum Update der Sicherheit durchgeführt. Hierzu kann es notwendig sein, dass dein Zugriff auf die Software oder einzelne Funktionen für kurze Zeit nur eingeschränkt funktioniert. Wir werden dich über Wartungszeiten rechtzeitig in Kenntnis setzen, so dass du dich angemessen hierauf vorbereiten kannst. Wir können dich hierzu schriftlich, per E-Mail an deine hinterlegte Kontaktadresse oder durch eine Mitteilung in der Software selbst informieren. Wartungen werden wir, soweit uns dies möglich ist, nicht zu deinen Geschäftszeiten gemäß Ziffer 2.4. der Terms & Conditions durchführen.
Wartungszeiten. Für regelmäßige, geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten an den Systemen der C&P, die für den Erhalt und die Sicherheit des Rechenzentrumsbetriebes bzw. der Durchführung von Updates oder Upgrades notwendig C&P/CP Wave GmbH die Nichteinhaltung zu vertreten hat. Die C&P/CP Wave GmbH haftet insbesondere nicht für: 1. Ausfälle, die von der C&P/CP Wave GmbH nicht direkt zu vertreten sind, insbesondere Naturgewalten, externe DNS- und Routingprobleme des Internets, Angriffe oder Cyber-Attacken auf die Netz- oder Mailinfrastruktur der C&P (DDoS/Viren/Attacken/Malware/Verschlüsselungstrojaner/Ransomware) und Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb der Kontrolle der C&P/CP Wave GmbH. 2. Ausfälle, die vom Kunden/Partner verschuldet wurden, insbesondere Ausfälle, verursacht durch ein- /ausgehende Hackerangriffe (DDoS) wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung der kundeneigenen Hard- und Software. 3. Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hardware oder Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde oder Systeme nicht den Richtlinien des Herstellers entsprechend installiert, betrieben und gepflegt wurden. 4. Ausfälle, die durch Fehler in Anwendersoftware des Kunden verursacht werden. Insbesondere bei durch Softwarefehler verursachte ungewöhnlich hohe Inanspruchnahme von Systemleistungen wie RAM- oder Prozessorauslastung. 5. Ausfälle, die innerhalb der definierten Zeiten der Wartungsfenster liegen.
Wartungszeiten. 3.1 Die Wartungsleistungen werden von der Firma Brunner Partner Sanitär Heizung AG während der normalen Arbeitszeit, jeweils von Montag bis Xxxxxxx zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr ausgeführt 3.2 Wünscht der Auftraggeber, dass die Wartung ausserhalb der normalen Arbeitszeit ausgeführt wird, so erhebt die Firma Brunner Partner Sanitär Heizung AG folgende Zuschläge. ▪ Montag 00.00 – 06.00 Uhr 50% ▪ Montag – Samstag 06.00 – 24.00 Uhr 50% ▪ Sonn- und Feiertage 00.00 – 24.00 Uhr 100% 3.3 Den genauen Zeitpunkt für die Wartungsbesuche bestimmt grundsätzlich der zur Wartung Verpflichtete. Dem Auftraggeber wird der Wartungstermin von Xxxxxxx Partner Sanitär Heizung AG jeweils mindestens fünf Arbeitstage im Voraus angezeigt. Die Xxxxxxx Partner Sanitär Heizung AG legt den Wartungstermin, wenn immer möglich, im Einverständnis (nach Absprache) mit dem Auftraggeber fest.
Wartungszeiten. 5.1 Normale Wartungsarbeiten und Releaseupdates werden während den üblichen Arbeitszeiten an Werktagen erbracht. Dauert die Wartung oder Fehlerbehebung länger als 17.00 Uhr, kann DIGISOFT angemessene Zu- schläge und die Kosten für allfällige Übernachtungen in Rechnung stellen. 5.2 Der Kunde kann in den Nachträgen zu diesem Vertrag für einzelne lizenzierte Produkte und/oder für speziell definierte Leistungen eine erweiterte Wartung gegen Zusatzkosten vereinbaren. Möglich sind: a) 24-Std. von Montag 8.00 Uhr bis Xxxxxxx 12.00 Uhr b) 7 Tage pro Woche, 24 Std. pro Tag. c) Pikettdienst für eine der beiden Varianten für eine beschränkte Zeit, z.B. für einige Tage oder über ein Wochenende. Pikettdienst über hohe Feiertage ist nur bei Voranmeldung von mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Pikettdatum möglich. d) Erweiterter Hotline-Dienst über 2 Stunden pro Monat hinaus nach separater Vereinbarung. Die erweiterte Wartung (a – c) gilt aber in jedem Fall nur für die Fehler- und Problembehebung, nicht für Wartungs- arbeiten, welche während der normalen Arbeitszeit ausgeführt werden können und auch nicht für Support- oder Hotline-Unterstützung. 5.3 Werden keine dieser zusätzlichen Leistungen vereinbart, gilt die Wartungszeit wie unter 2.1
Wartungszeiten. Die Avanis erbringt die nach dem Wartungsvertrag geschuldeten Leistungen werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr. Regionale Feiertage am Firmensitz von Avanis gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Regelung. Andere Zeiten können, gegen gesonderte Vergütung besonders vereinbart werden.
Wartungszeiten. Die Hotline für die Fernwartung und zur Entgegennahme von Fehlermeldungen, steht an Bank- geschäftstagen zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag und Xxxxxxx 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Dem Kunden stehen folgende Funktionen zur Verfügung: Telefon-Hotline Telefon-Nummer: 03632/658-207 od. 208 E-Mail-Hotline für Fehlermeldungen und zur Vereinbarung von Vor-Ort FAX-Hotline für Fehlermeldungen und zur Vereinbarung von Vor-Ort-Terminen FAX-Nummer: 03632/658-299 Erforderliche vor-Ort-Termine werden individuell vereinbart. Die Kyffhäusersparkasse wird sich im Rahmen der personellen Kapazitäten bemühen, binnen 3 Bankgeschäftstagen einen Termin vorzuschlagen.
Wartungszeiten. Die KTI erbringt die nach dem Wartungsvertrag geschuldeten Leistungen werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr. Regionale Feiertage am Firmensitz von KTI gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Regelung. Andere Zeiten können, gegen gesonderte Vergütung besonders vereinbart werden.
Wartungszeiten. Die Systemwartung (SOFTWARE-Wartung und Weiterentwicklung) erfolgt grundsätzlich außerhalb der verkehrsüblichen Geschäftszeiten. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend zügig durchführen. Der Provider ist berechtigt, außerhalb der Servicezeiten für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die Leistungen des Providers nicht zur Verfügung.