Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?. 3.1 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräftever- falls (auch altersentsprechend), die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate un- unterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchti- gung ausgestaltet war, zu mindestens 50 Prozent auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
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Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?. 3.1 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräftever- falls (auch altersentsprechend)mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate un- unterbrochen ununterbrochen außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchti- gung Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mindestens 50 Prozent auszuüben und wenn sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
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