Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Haupt- versicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversi- cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten Rentenbeginn, endet die Zusatzversicherung.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. Was gilt, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt?
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. Die Unfalltod-Zusatzversicherung bildet mit der Versiche- rung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversiche- rung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Die Unfalltod-Zusatzversicherung endet, wenn > der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung en- det oder > die Beitragszahlung für die Hauptversicherung endet. Bei Versicherungen mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche- rung besteht die Unfalltod-Zusatzversicherung auch dann fort, wenn die Hauptversicherung wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person beitragsfrei wird.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung) eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten Renten- zahlungsbeginn, endet die Zusatzversicherung.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 9.1 Verbund mit der Hauptversicherung:
9.1.1 Diese Zusatzversicherung ergänzt die als Hauptversicherung abgeschlossene Altersrentenversiche- rung. Sie besteht in Abhängigkeit zur Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen wurde. Sie können diese Zusatzversicherung nicht ohne die Hauptversicherung fortführen. Das bedeutet: Diese Zusatzversicherung endet in jedem Fall, wenn Sie die Hauptversicherung kündigen. Ebenso endet sie, wenn die Hauptversiche- rung aus einem anderen Grund endet. Sie können diese Zusatzversicherung aber separat kündigen und die Hauptversicherung beibehalten. Nä- here Informationen dazu finden Sie in Ziffer 9.2.2.
9.1.2 Diese Zusatzversicherung endet außerdem mit dem Ende der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer. Wird die Altersrente aus der Hauptversicherung zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen, gilt: Diese Zusatzversicherung endet dann zu dem vorgezogenen Rentenbeginn.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. Diese Zusatzversicherung ergänzt die als Hauptversicherung abgeschlossene Altersrentenversicherung. Sie besteht in Abhängigkeit zur Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen wurde. Sie können sie nicht kün- digen.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 5.1 Der Zusatzbaustein bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen wurde (Hauptversicherung), insofern eine Einheit, als er ohne diese nicht fortgesetzt werden kann. Wenn der Versicherungsschutz für die Hauptversicherung erlischt, so erlischt der Versicherungsschutz für den Zusatzbaustein ebenso.
5.2 Bei Beitragsfreistellung der Hauptversicherung erlischt der Versicherungsschutz für den Zusatzbaustein.
5.3 Wenn der Versicherungsschutz für den Zusatzbaustein erlischt, bleibt die Hauptversicherung davon unberührt.
5.4 Rückkauf und Beitragsfreistellung sind für den Zusatzbaustein nicht möglich.
5.5 Für den Zusatzbaustein selbst kann keine Wertanpassung vereinbart werden. Eine Wertanpassung der Hauptversicherung führt zu einer Erhöhung des Beitrags für diesen Zusatzbaustein.
5.6 Für den Zusatzbaustein ist keine Gewinnbeteiligung vorgesehen.
5.7 Soweit in diesen Versicherungsbedingungen nichts Anderes vereinbart ist, gelten die Versicherungsbedingungen der Hauptversicherung sinngemäß auch für den Zusatzbaustein.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 1. Der PB Ratenschutz für den Fall der Arbeitsunfähigkeit bildet mit dem PB Ratenschutz für den Todesfall, zu dem er abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung) eine Einheit; er kann ohne die Haupt versicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungs schutz aus der Hauptversicherung endet, so erlischt auch die Zusatz versicherung.
2. Eingeschlossen ist diese Zusatzversicherung nur, wenn dies im Ver sicherungsvertrag ausdrücklich erwähnt ist und nur für die dort namentlich genannte versicherte Person.
3. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die „Allgemeinen Bedingungen PB Ratenschutz“ Anwendung.
4. Die Zusatzversicherung kann nur zusammen mit der Hauptver sicherung widerrufen oder gekündigt werden.
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. Wie beteiligen wir diese Zusatzversicherung an den Überschüssen?
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?. 5.1 Verbund mit der Hauptversicherung: Diese Zusatzversicherung ergänzt die als Hauptversicherung abgeschlossene Altersrentenversicherung. Sie besteht in Abhängigkeit zur Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen wurde. Sie können diese Zusatz- versicherung nicht ohne die Hauptversicherung fortführen. Das bedeutet: Diese Zusatzversicherung endet in jedem Fall, wenn Sie die Hauptversicherung kündigen. Ebenso endet sie, wenn die Hauptversicherung aus einem anderen Grund endet. Sie können diese Zusatzversicherung aber separat kündigen und die Hauptver- sicherung beibehalten. Nähere Informationen dazu finden Sie in Ziffer 5.2.2. ERGO Betriebs-Rente Garantie Nr. 013188-558218 Diese Zusatzversicherung endet spätestens mit dem Tag des Beginns der Verfügungsphase. Nähere Infor- mationen zum Beginn der Verfügungsphase finden Sie in Ihrer Versicherungsurkunde. Sie finden dies im Ab- schnitt "Wer und was ist versichert?". Wird die Altersrente aus der Hauptversicherung zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen, gilt: Diese Zusatzversicherung endet dann zu dem vorgezogenen Ren- tenbeginn.