Was ist eine Überschussbeteiligung? Musterklauseln

Was ist eine Überschussbeteiligung?. Die Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe- teiligung.
Was ist eine Überschussbeteiligung?. Die Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe- teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
Was ist eine Überschussbeteiligung?. Die Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe- teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven. Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. Bei Ihrer Versicherung werden die Risiken von mehreren Versicherungsunternehmen im Rahmen eines Konsortiums gemeinsam getragen. Daher gehen in die Ermittlung der Beteiligung an dem Überschuss und der Beteiligung an den Bewer- tungsreserven auch die Beteiligung an dem Über- schuss und an den Bewertungsreserven der be- teiligten Konsortialgesellschaften entsprechend den jeweiligen Konsortialanteilen ein. Die Höhe der Beteiligung an dem Überschuss wird von die- sen Gesellschaften jährlich im Rahmen ihrer Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Bewer- tungsreserven für den Anteil der Konsortialgesell- schaften werden von diesen Gesellschaften min- destens einmal jährlich ermittelt. Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die Ermittlung und Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven der Swiss Life als Konsortialführerin.
Was ist eine Überschussbeteiligung?. 18 17 Wie teilen wir Überschussanteile vor Rentenbeginn zu? 19 18 Wie verwenden wir die Überschussanteile vor Rentenbeginn? 20 19 Wie beteiligen wir Sie an den Bewertungsreserven vor Rentenbeginn? 20 20 Wie teilen wir Überschussanteile ab Rentenbeginn zu? 20 21 Wie verwenden wir die Über- schussanteile ab Rentenbeginn? 21 22 Wie beteiligen wir Sie an den Bewertungsreserven ab Rentenbeginn? 22 G Auszahlung von Leistungen 22 23 Welche Unterlagen benötigen wir, wenn wir Leistungen auszahlen sollen? 22 24 Wer erhält die Leistungen? 23 H Unser Vertragsverhältnis 23 25 Nach welchen Regeln können wir Fonds austauschen? 23 26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, welche Sprache verwenden wir und wie müssen Mitteilungen erfolgen? 24 27 Wie können Sie die Aufteilung Ihres Guthabens im zentralen und ergänzenden Investment ändern? 25 29 Wie erfolgen Anpassungen dieser Bedingungen? 26 I Kündigung des Vertrags 26 30 Wann und wie können Sie Ihren Vertrag kündigen? 26 31 Welche Folgen hat es, wenn Sie kündigen? 27 J Erläuterung wichtiger Begriffe 28 B Unser Vertragsschluss
Was ist eine Überschussbeteiligung?. Die Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe- teiligung. Bei Ihrer Versicherung werden die Risiken von mehreren Versicherungsunternehmen im Rahmen eines Konsortiums gemeinsam getragen. Daher gehen in die Ermittlung der Beteiligung an dem Überschuss und der Beteiligung an den Bewer- tungsreserven auch die Beteiligung an dem Über- schuss und an den Bewertungsreserven der be- teiligten Konsortialgesellschaften entsprechend den jeweiligen Konsortialanteilen ein. Die Höhe der Beteiligung an dem Überschuss wird von die- sen Gesellschaften jährlich im Rahmen ihrer Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Bewer- Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die Ermittlung und Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven der Swiss Life als Konsortialführerin.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“