Common use of Was leisten wir im Schadenfall? Clause in Contracts

Was leisten wir im Schadenfall?. A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren? Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“. Dies gilt sinngemäß auch für mitversicherte Teile. Wann zahlen wir den Neupreis eines Pkw? Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzu- lassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schaden- ereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen. Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten. Wann zahlen wir den Neupreis eines mitversicherten Teils? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils eines Pkw zahlen wir den Neupreis. Es gelten die Regeln der Neupreis- entschädigung eines Pkw sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeit- raum, in dem wir die Neupreisentschädigung für ein mitversichertes Teil leisten, ab dem Tag der Erstzulassung des Pkw. Haben Sie das Teil separat als neues Teil erworben, ist das Kaufdatum maßgeblich.

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Was leisten wir im Schadenfall?. A.2.6.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparieren? Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“ oder – falls vereinbart – „Leistung bei Kasko SELECT“. Dies gilt sinngemäß auch für mitversicherte Teile. Wann zahlen wir den Neupreis eines PkwNeupreis? Bei Pkw Pkw, Krafträdern (nicht bei Leicht- und Kleinkrafträdern), Quads und Trikes zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 24 Monaten nach dessen Erstzu- lassung Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung Zerstö- rung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 24 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises Neuprei- ses betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schaden- ereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen. Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der Frist von 18 24 Monaten eine Frist von 6 Monaten. Wann zahlen wir den Neupreis eines mitversicherten Teils? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils eines Pkw Pkw, Kraftrads (nicht bei einem Leicht- und Kleinkraftrad), Quads oder Trikes zahlen wir den Neupreis. Es gelten die Regeln der Neupreis- entschädigung eines Pkw „Wann zahlen wir den Neupreis?“ sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeit- raumZeitraum, in dem wir die Neupreisentschädigung für ein mitversichertes Teil leisten, ab dem Tag der Erstzulassung des PkwFahrzeugs. Haben Sie das Teil separat als neues Teil erworben, ist das Kaufdatum maßgeblich.

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Was leisten wir im Schadenfall?. A.2.6.1 A.2.5.1 Leistung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Wann zahlen wir den Wiederbeschaffungswert abzüglich abzüg- lich Restwert? Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs ziehen wir ab. Sie lassen Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung Zerstö- rung reparieren? Dann gilt „Leistung bei Beschädigung“. Dies gilt sinngemäß auch für mitversicherte Teile. Wann zahlen wir den Definition von Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Neupreis eines Pkw? Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des FahrzeugsEin Totalschaden liegt vor, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzu- lassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragenFahrzeugs dessen Wiederbeschaf- fungswert übersteigen. Voraussetzung istWiederbeschaffungswert ist der Preis, dass sich den Sie für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müssen. Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im be- schädigten oder zerstörten Zustand. Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder – wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird – eines vergleichbaren Nachfolge- modells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Neupreis ist die unver- bindliche Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe. A.2.5.2 Leistung bei Beschädigung Reparatur Wird das Fahrzeug bei Eintritt des Schaden- ereignisses im Eigentum dessen befindetbeschädigt, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Restwert des Fahrzeugs wird abgezogen. Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten. Wann zahlen wir: • Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa- riert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. • Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Neupreis eines mitversicherten Teils? Rest- wert verminderten Wiederbeschaffungswerts. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Beschädigung eines mitversicherten Teils eines Pkw zahlen wir den Neupreis. Es gelten die Regeln der Neupreis- entschädigung eines Pkw gilt dies sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeit- raum, in dem wir die Neupreisentschädigung für ein mitversichertes Teil leisten, ab dem Tag der Erstzulassung des Pkw. Haben Sie das Teil separat als neues Teil erworben, ist das Kaufdatum maßgeblich.

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