Was wird gefördert?. Förderfähig sind Personal und Sachkosten entsprechend folgender Beispielkalkulation. Grundlage: 4 Pat*innen Stundensatz E_10 St. 3 31 € im Jahr Personalkosten Std. Akquise, Bewerbungs- verfahren, QM-Prozesse Öffentlichkeitsarbeit; pro Pat*in: Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräch/ca 6 Std. 30 930 € Vertragsgestaltung/formale Voraussetzungen schaffen 10 310 € Schulungen Pat*innen 4 Module á 3 Stunden, Vor- und Nachbereitung jeweils 2 Std. 20 620 € Austausch Pat*innen 3xjährlich á 2 Std. zus. Vor- und Nachbereitung 2 Stunden 12 372 € monatl. Reflexions-gruppe für Pat*innen, Vor- und Nachbereitung 2,5 Stunden, 12 Monate 30 930 € Krisensituationen (beispielsweise Pat*innen/Eltern) 12 372 € 0.000 € Sachkosten (4 Pat*innen) Aufwendungen für Pat*innen pro Kontakt 15€/Woche (1 Kontakt/Woche) - Fahrtkosten, Aufwendungen für Aktivitäten etc. 46 Wochen 690 € 690 € Bei 4 Pat*innen/Einrichtung/Jahr 0.000 € Ziel: Beratung durch Kollegen*innen mit langjähriger Praxiserfahrung zur Umsetzung von stärkenden Maßnahmen für die Zielgruppe. Die Praxiserfahrungen im Arbeitsfeld „Kinder von sucht- oder psychisch erkrankten Eltern“ unter- scheiden sich in allen Arbeitsfeldern (Suchthilfe, Gemeindepsychiatrie etc.) deutlich. Mit diesem Mo- dul soll das bereits langjährig und umfangreich vorliegende Erfahrungswissen durch kollegiale Bera- tung geteilt werden. Die Inhalte sollen dabei sowohl die konkreten Erfahrungen in der Einzelbetreu- ung der betroffenen Kinder, der Betreuung/Begleitung ihrer Eltern/-teile umfassen sowie Erfahrun- gen in der Umsetzung von Gruppenangeboten für Kinder (auch mit ihren Eltern/-teilen) unterschied- lichen Alters und mit unterschiedlichen Methoden, Programmen etc. Gefördert werden Personalkostenanteile für die beratenden (externen) Kolleg*innen im Umfang von max. 1,5 Tagen im Jahr (ca. 12 Stunden) in Höhe von € 31,-/Stunde. Entsprechend können Einrich- tungen/Xxxxxx jährlich maximal € 372,- für dieses Modul beantragen. Alternativ ist die kostenlose Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen in der Landesfachstelle Frauen und Fami- lie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW möglich. Die Koordinierungsstelle des Landespro- gramms unterstützt bei der Akquise erfahrener Kolleg*innen aus der Praxis. Honorare und Fahrtkosten für die Beratung vor Ort in den Einrichtungen durch Kolleg*innen aus der Praxis können beantragt werden, wenn für diese eine einschlägige Erfahrungsqualifikation i. d. Um- setzung von Angeboten für Zielgruppe nachgewiesen w...
Was wird gefördert?. Transformative Produktionsverfahren
Was wird gefördert?. Förderfähig sind Personalstellenanteile bis maximal 8.925,00 € pro Jahr sowie Sitzungskosten (Bewir- tung, Verbrauchsmaterial, Druckkosten, Reisekosten) bis zu 2.400,00 € pro Jahr. Ziel: Kompetenzerwerb zur und Umsetzung der Konzipierung, Implementierung und Evaluation der Angebote für Kinder und Jugendliche psychisch kranker und suchtkranker Eltern mittels externer Wissens- und Prozessberatung und –begleitung. Honorare und Fahrtkosten für Berater*innen vor Ort in den Einrichtungen können beantragt werden, wenn für Referent*innen bzw. Berater*innen eine einschlägige Erfahrungsqualifikation i. d. Konzep- tion und Umsetzung von Angeboten für Zielgruppe nachgewiesen werden kann. Prozesse der Konzipierung und Implementierung von Angeboten für Kinder sucht- und/oder psy- chisch erkrankter Eltern erfordern, den komplexen Handlungsbedarf (theoretischer, fachlicher und wissenschaftlicher Hintergrund) in einen möglichst konkreten Handlungsplan zu „übersetzen“. Dieser muss neben den jeweiligen Methoden, Techniken und anzustrebenden Zielen auch die jeweils vorlie- genden Rahmenbedingungen der Einrichtung/Institution einbeziehen – umfassend sowohl die struk- turellen und räumlichen Situationen vor Ort, als auch die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Für eine möglichst hohe Passgenauigkeit der Angebote ist der Prozess der Konzeptentwicklung be- reits entscheidend. Dieser ermöglicht eine konkrete Formulierung der Ziele, der geplanten Arbeits- formen und Methoden sowie der konkreten Angebote und erforderlichen Ressourcen. Eine Klärung des Bedarfs an weiterer Unterstützung, Qualifizierung, Auseinandersetzung und Reflexion ist ebenso bedeutsam für diese Prozesse wie die Auseinandersetzung mit Haltungsfragen des Teams/der Institu- tion sowie die strukturelle Einbettung der Angebote vor Ort (Kooperation und Vernetzung). Die Implementierung von Angeboten, also die Umsetzung und auch die „Einbettung“ von neuen An- geboten oder Arbeitsansätzen, als selbstverständlicher Bestandteil in das Angebotsrepertoire einer Einrichtung, erfordert konzeptionelle Vorbereitung. Berücksichtigt werden müssen beispielsweise Fragen nach der Gesamtstrategie einer Organisation ebenso wie die Fragen nach den langfristigen Möglichkeiten einer verlässlichen Angebotsgestaltung (Ressourcen, Perspektiven). Die Evaluation der jeweiligen Angebote erfasst und bewertet, inwiefern die umgesetzten Konzepte, genutzten Techniken und Methoden sowie der Einsatz der Ressourcen etc. dazu beigetragen haben, die defin...
Was wird gefördert?. Das Land Steiermark fördert nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 die Errichtung von Wohnungen (Eigentum, Miete oder Mietkauf), welche von einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder einer Gemeinde errichtet werden.
Was wird gefördert?. Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: • Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Aufstockung, Anbau, Änderung und Nutzungs- änderung) • Erwerb einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung • Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger Weitere Kosten (Grundstückskosten, Nebenkosten, Außenanlagen etc.) werden ebenfalls mitfinanziert.
Was wird gefördert?. Gefördert wird die extensive Mahd vorhandener Weg- und Feldraine entlang von Wegen, Hecken oder an Waldsäumen auf ausgesuchten Standorten nach naturschutzfachlichen Kriterien, wie z. B. in Bezug auf den Mähzeitpunkt und die Art und Weise der Mahd (abschnittweise Mahd, Schnitthöhe, Stehenlassen eines ungemähten Abschnittes über Winter) u. a. Darüber hinaus wird die Neuanlage von Weg- oder Feldrainen und deren dauerhafter Erhalt und Pflege durch regelmäßige Mahd nach dem 15.06. (wie vorher beschrieben) gefördert. Die Ansaat muss mit sogenanntem Regiosaatgut (zertifiziertes Wildpflanzensaatgut aus mehrjährigen Arten) auf ausgewählten Standorten erfolgen. Hierfür eignen sich bisher als Acker genutzte Streifen entlang von Waldrändern, Hecken, Wegen oder Ackerkanten, Es können nur Flächen in der freien Landschaft gefördert werden, die aufgrund ihrer standört- lichen Gegebenheiten bei entsprechender Pflege die Entwicklung eines höheren Artenreichtums erwarten lassen. Das sind insbesondere mittlere Standorte, magere, flachgründige und trockene Standorte, feuchte oder nasse Standorte. Nährstoffreiche Standorte sind in der Regel nicht geeignet.
Was wird gefördert?. Die Förderrichtlinie der Stadt Konstanz für Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Konstanz. Förderfähig sind Maßnahmen in zwei Förderprogrammen: • Das Förderprogramm zur „Breitenförderung“, welches sich an alle EigentümerInnen von Wohngebäuden bzw. Vereinsheimen sowie ggf. deren MieterInnen richtet. • Das Förderprogramm zur „Leuchtturmförderung“, das besonders ambitionierte Vorhaben in einem Wettbewerbsmodell zusätzlich unterstützt. Nähere Einzelheiten zu Förderbedingungen, Höhe der Förderung und Auszahlung der Fördermittel sind in den Abschnitten B und C dieser Richtlinie festgelegt. Beratungsleistungen werden durch das Programm nicht gefördert, da die Stadtwerke Konstanz und die Energieagentur Kreis Konstanz bereits Beratungsleistungen anbieten, die teils auch finanziell von der Stadt Konstanz getragen oder anderweitig unterstützt werden. Informationen hierzu finden Sie unter: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx und xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxx-xxxxxxxx.xx.
Was wird gefördert?. Energetische Sanierung Ein Darlehen der NBank FRAGEN? Wir beraten Sie gerne persönlich. NBank Einzelmaßnahmen
Was wird gefördert?. Gefördert werden Honorare für Berater*innen bis maximal 0.000 € pro Einrichtung. Ziel/e: Qualifizierung zur fachlichen Umsetzung gesundheits-, resilienzfördernder und präventiver Arbeit mit Kindern, sofern diese Qualifizierungen nicht bereits vorliegen (z. B. gezielte Schulung von Multiplikator*innen, Fachkräften, ehrenamtlich tätigen Personen) mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesundheitsthemen für die Zielgruppe, insbes. ihrer Resilienzförderung. Förderfähig sind Personalqualifizierungen mit einem inhaltlichen Fokus auf den relevanten Gesund- heitsthemen für die Zielgruppe, insbesondere ihrer Resilienzförderung. Der Bedarf der Qualifizierung für die Umsetzung von Angeboten für Kinder und/oder Jugendliche mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern und die begleitende Elternarbeit muss nachgewiesen werden. Das Modul „Per- sonalqualifizierung“ kann nur in Kombination mit einem schlüssigen Angebots- und Verstetigungs- konzept beantragt werden. Darüber hinaus ist darzulegen, dass durch die geplante Personalqualifi- zierung die Qualifizierungsanforderungen des für die Umsetzung der Angebote einzusetzenden Per- sonals sowie die Qualitätsanforderungen an die Gruppenangebote erfüllt werden können. Die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von Kindern, die mit sucht- und/oder psychisch er- krankten Müttern, Vätern, Eltern aufwachsen, die Auswirkungen und ggfs. langfristigen Folgen dieser Belastungen berühren eine Vielzahl von komplexen Themen aus unterschiedlichen Disziplinen. Diese umfassen beispielsweise die Entwicklungspsychologie, Bindungstheorie, Resilienzforschung ebenso wie die Trauma-, Stress- und Geschlechterforschung als auch neurobiologische, gynäkologische, psy- chiatrische und suchttheoretische Grundlagen. Zielgruppenspezifische, resilienzfördernde Präventionsmaßnahmen können Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, Herausforderungen, Belastungen und schwierige Situationen (eher) zu bewälti- gen und langfristig gesund zu bleiben. Die gezielte Förderung der Mutter-/Vater-/Kind-Beziehung, insbesondere in der frühen Kindheit, kann dazu beitragen, dass Kinder eine sichere emotionale Bin- dung aufbauen können, die einen Schutzfaktor für kommende Belastungssituationen und deren Be- wältigung darstellt. Für weiterführende Informationen stehen Ihnen die Dokumente „Qualifizierungsanforderungen an das Personal für Grup- penangebote“ und „Qualitätsstandards für Gruppenangebote“ zur Verfügung. Gemeinsam mit dem Antragsformular sind bei Be...
Was wird gefördert?. Gefördert werden Honorare bzw. Personalstellenanteile entsprechend folgender Beispielkalkulation: 1,5 Tage im Jahr/Einrichtung Stundensatz ca. 1,5 Tage (Maximum) Stunden: Jahr Monat TVÖD E 10_3 31,00 € 12 372,00 € 31,00 €