Wasserversorgung. Wasserversorgung bzw. Wasserknappheit ist zunehmend ein Thema, das auch in Österreich relevante Auswirkungen hat. Vor allem im Süden des Landes kommt es in Teilbereichen zu bestimmten Jahreszeiten zu einem ungünstigen Was- serdargebot23. Dementsprechend sind im Nationalen Gewässerbewirtschaftungs- plan 2010 Maßnahmen für eine effizientere und ressourcenschonende Was- sernutzung festgeschrieben.
Wasserversorgung. 1. Der Wasserversorgungsvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu welchem der Grundstückseigen- tümer von der WVW in die Lage versetzt wird, aus dem Versorgungsnetz der WVW Wasser zu beziehen. Dies erfolgt in der Regel durch den Einbau des Wasserzählers für das Versorgungsobjekt und des Rück- schlagventils in die Kundenanlage des Grundstückseigentümers. Der Einbau des Wasserzählers und des Rückschlagventils ist von der WVW zu protokollieren, wobei dieses Protokoll von den Vertragsparteien unterzeichnet werden soll. Ist der Grundstückseigentümer oder ein von ihm dazu Bevollmächtigter beim Einbau des Wasserzählers und des Rückschlagventils nicht anwesend, erhält er eine Abschrift des Einbauprotokolls von der WVW zugesandt. Mit dem Zustandekommen des Versorgungsvertrages fällt der für die Vorhaltung der Versorgungsleitungen zu entrichtende Grundpreis an. Dies gilt auch für den Fall, dass auf Wunsch des Grundstückseigentümers zur Vermeidung von Frostschäden auf den Einbau des Wasserzählers vorerst verzichtet wird (sog. Winter- ausbau); auch dies ist zu protokollieren.
2. Zusätzlich zum Grundpreis fällt für das vom Grundstückseigentümer bezogene Wasser ein Arbeitspreis an, dessen Höhe sich aus dem jeweils gültigen Preisblatt zu den EB der WVW ergibt.
Wasserversorgung. Funktionsprüfung (Wasserfreigabe/Dichtigkeit) vor dem ersten Einstreuen - Altersentsprechende Höhenjustierung der Tränkebahnen sowie korrekte Einstellung der Wasserstände, um Wasserverluste zu vermeiden und die Einstreu trocken zu halten. - Anpassung des Wasserdrucks während des Durchgangs. - Nach dem Ausringen der Küken ist das Wasserangebot auf die Tränkflächen lt. Putenvereinbarung auszurichten (Hochziehen der zusätzlichen Tränken der Ringphase zur Vermeidung unnötiger Wassereintragsbereiche). - Bei Stallneubauten ist auf die richtige Positionierung der Futterbahnen und Tränkelinien zu achten (sind Futterbahnen und Tränkelinien zu dicht beieinander, entsteht ein hochfrequentierter Bereich mit der Gefahr von übermäßigem Feuchtigkeitseintrag in die Einstreu). - Tränkehygiene: In der Aufzucht tägliches Reinigen der Tränken. Während der Mast sind bei auffälliger Verunreinigung des in den Tränken befindlichen Wassers die Tränken zu leeren (und evtl. zu spülen), ohne dass dieses Wasser in die Einstreu gelangt. Nach Verabreichung besonderer Zusätze (u. a. Medikamente) über das Wasser sollte auch das gesamte Leitungssystem gespült werden, um so der Bildung von Biofilmen in den Leitungen vorzubeugen. Die Reinigungsintervalle bei den Tränken können im Verlauf der Mast zurückgenommen werden (anfänglich 2 x je Woche, später 1 x je Woche - VISSCHER et al. 2008); Hygienemängel am Tränkwasser sind nämlich eher zu Beginn der Mast als am Mastende zu erwarten, da bei größerem Wasserverbrauch an den einzelnen Tränken ein günstiger Spül/Verdünnungseffekt zu beobachten ist (gefährdet sind also eher Tiere an Tränken, an denen noch nicht so viel Wasser aufgenommen wird, x. XXXXXXXX et al. 2008).
Wasserversorgung. Die Wasserversorgung des Stadtteils Freiburg-Kappel erfolgt bis auf weiteres durch die gemeindliche Wasserversorgungsanlage zu den bisherigen Gebühren. Diese müssen kostendeckend sein; sie sind daher gegebenenfalls an die gestie- genen Kosten anzupassen. Über eine Änderung der Gebühren entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung des Ortschaftsrates. Die Stadt Freiburg im Breisgau behält sich vor, einen Verbund mit dem Wasser- versorgungsnetz der Stadt Freiburg im Breisgau vorzunehmen, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Für diesen Fall hat auch eine rechtli- che und gebührenrechtliche Angleichung zu erfolgen. Für die Herstellung, Erweiterung und Erhaltung des Ortsnetzes gelten die Be- stimmungen der Stadt Freiburg im Breisgau.
Wasserversorgung. Die Wasserversorgung des Stadtteils Freiburg-Opfingen erfolgt bis auf weiteres durch den Wasserversorgungsverband Tuniberg. Die Gebühren werden dem je- weiligen Kostenstand angepasst.
Wasserversorgung. Der Mieter hat dafür zu sorgen, daß während der Wintermonate oder bei Frostgefahr alle wasserführenden Mietgegenstände (Pumpen, Schläuche, Rohre, etc.) durch Beheizung oder andere geeignete Maßnahmen frostfrei gehalten werden. Die Kosten für Frostschäden tragt der Mieter. Heizungen / Öltanks Die Vermietung von Öl- oder Gasheizungen erfolgt ohne die Lieferung von Heizöl oder Propangas durch den Vermieter. Heizöltanks werden grundsätzlich leer vermietet. Heizöl oder Propangas besorgt der Mieter auf eigene Kosten. Eine behördliche Genehmigung für Außenaufstellung ist vor Ort durch den Betreiber einzuholen! In den Wintermonaten sind Ölheizungen mit Winterdiesel oder frostsicherem Heizöl zu betreiben. Das Betriebsrisiko bei Verwendung nicht geeigneter Betriebsmittel trägt der Mieter. Die Kosten für daraus resultierende Reparaturkosten trägt der Mieter. Bei Mietzeitende hat der Mieter auf eigene Kosten restliches Heizöl aus den Heizöltanks abzupumpen. Beim Betrieb von Ölheizungen auf Bergen oder in hohem Gelände muß der Ölbrenner durch eine Fachkraft auf die entsprechende Meereshöhe eingestellt werden. Die Kosten dafür trägt der Mieter. Sollte diese Einstellung nicht vorgenommen werden trägt der Mieter entstehenden Reparatur- und Reinigungskosten, die durch verrußen der Brennerkammer und des Wärmetauschers aufgrund unsauberer Verbrennung entstehen. . Transporte, Auf- und Abbau, Aufstellungsplatz Den Tag der Durchführung des Auf- und Abbaus, sowie der An- und Abtransporte bestimmt der Vermieter. Sollten die Wetterbedingungen (Wind, Schnee, Regen) die Sicherheit beim Auf- oder Abbau gefährden so liegt die Entscheidung über die Durchführung allein beim Vermieter. Das Baugelände wird vom Mieter in ausreichender Zeitspanne für die Auf- und Abbauarbeiten zur Verfügung gestellt. Div. Warte- und Arbeitszeiten, sowie extra Anfahrten durch nicht leergeräumtes, nicht schneegeräumtes, verparktes Aufbaugelände gehen zu Lasten des Mieters. Die Zu- und Abfahrtswege sowie das Baustellengelände müssen für Lastzüge bis 40 t Gesamtgewicht befahrbar sein. Ebenso müssen ausreichend Parkflächen für Arbeitsfahrzeuge zur Verfügung stehen. Für die Wiederherstellung der Baustelle (Bohrlöcher durch Verankerung in Teer- oder Betonflächen, Flurschäden durch Fahrzeuge) ist der Mieter verantwortlich. Die Feststellung von Erdkabeln jeglicher Art sowie die Sicherung, Beleuchtung und Abschrankung der Baustelle ist Sache des Mieters. Er ist verpflichtet, Hindernisse unaufgefordert vor Aufbaubegin...
Wasserversorgung. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an das bestehende Ortswassernetz der Stadt Ochsenfurt, Ortsteil Hopferstadt und kann als sichergestellt angesehen werden.
Wasserversorgung. Versorgungsträger der Stadt Böhlen und Gaulis mit Trinkwasser ist der Zweckverband Wasser / Abwasser Bornaer Land. Der Stadtteil Großdeuben ist erschlossen und wird vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Leipziger Land versorgt. Im Plangebiet befinden sich zudem versorgungstechnische Anlagen der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH. Es handelt sich dabei um Fernwasserleitungen DN 800 und DN 400 mit Fernmeldekabel sowie um technisch bedingte Bauwerke wie Entleerungen, Be- und Entlüftungen und Stationen. Durch den Bau der A72 wurden bzw. werden Fernwasserleitungen umverlegt, bspw. im Bereich B95 / B2 in Richtung Zwenkau. Es ist zu beachten, dass im Bereich der Fernwasserleitungen ein Schutzstreifen freizuhalten ist, in dem Nutzungsbeschränkungen gelten. Bepflanzungen sind nur außerhalb des Schutzstreifens gestattet.
Wasserversorgung. Aus technischen Gründen ist die Installation von Wasserleitungen durch die agra Veranstaltungs GmbH für Aussteller nicht vorgesehen. Es gibt allgemeine Wasserzapfstellen mit Leitungswasser.
Wasserversorgung. Lfd. Nr. Stadt
X. Xxxxxx mit den Ortsteilen:
1. Arnsdorf
2. Battin
3. Buschkuhnsdorf 4. Dixförda