Wechsel Musterklauseln

Wechsel. 30. Eine Änderung der Höhe des Wahltarifkrankengeldes (Wahltarifkrankengeldstufen) ist durch schriftliche Erklärung möglich, wenn zum Zeitpunkt der Xxxx keine Arbeitsunfä- higkeit besteht. Der Wechsel lässt die dreijährige Mindestbindungsfrist unberührt. Ein Wechsel ist – vorbehaltlich des Absatzes 31 – höchstens einmal pro Tarifjahr möglich. Die Xxxx kann unter den Wahltarifkrankengeldstufen erfolgen, deren Voraussetzungen jeweils erfüllt werden; dazu ist das neue Netto-Arbeitseinkommen/Netto-Arbeitsentgelt auf der Wahlerklärung zu bestätigen und auf Verlangen der Betriebskrankenkasse nach- zuweisen. Die Laufzeit der neu gewählten Wahltarifkrankengeldstufe beginnt mit dem auf den Eingang der Erklärung bei der Betriebskrankenkasse folgenden übernächsten Kalendermonat. Sofern zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wechsels in eine leistungs- ausweitende Wahltarifkrankengeldstufe Arbeitsunfähigkeit besteht, kann die Laufzeit der neuen Wahltarifkrankengeldstufe frühestens mit Beginn des auf das Ende der Ar- beitsunfähigkeit folgenden Kalendermonats beginnen; der bisherige Tarif wird solange fortgeführt. Der Anspruch auf das erhöhte Wahltarifkrankengeld beginnt frühestens nach Ablauf der Wartezeit von jeweils drei Monaten gerechnet ab dem Beginn der Laufzeit der neu gewählten Wahltarifkrankengeldstufe. Die erhöhte Prämie ist nach Ablauf der Wartezeit zu zahlen.
Wechsel. Inkassoprovision Inlandswechsel 0,1 %, mind. EUR 20,00 • Inkassoprovision Auslandswechsel 0,3 %, mind. EUR 50,00 • Domizilprovision 0,1 % mind. EUR 50,00 • Wechselrückruf – vor Fälligkeit 1/6 %, mind. EUR 30,00 – am ersten bis dritten Fälligkeitstag 1/3 %, mind. EUR 30,00 04.18 • Protestwechsel 1/3 % v. d. Gesamtbelastung inkl. Spesen, mind. EUR 30,00
Wechsel. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit die Bestellung der Zahl- und Wandlungsstelle zu beenden, verpflichtet sich für diesen Fall jedoch gleichzeitig mit der Beendigung der Bestellung eine andere Zahl- und Wandlungsstelle zu bestellen. Die Emittentin wird zu jedem Zeitpunkt eine Zahl- und Wandlungsstelle, bei der es sich um ein Kreditinstitut mit Sitz oder Zweigstelle in der Europäischen Union handeln muss, unterhalten. Eine Abberufung, Bestellung oder ein sonstiger Wechsel der Zahl- und Wandlungsstelle wird nur nach Bekanntmachung gemäß § 12 wirksam (außer im Insolvenzfall, in dem eine solche Änderung sofort wirksam wird).
Wechsel. Wenn die Besonderen Bedingungen einen Betrag vom Refe- renzgehalt, einer gesetzlichen Lohnobergrenze in Bezug auf Sozialversicherung, Alter, Dienstalter und/oder Familiensitua- tion abhängig machen, wird der Betrag auf der Grundlage der relevanten Parameter berechnet, wie sie am (normalerweise vorgesehenen, ausgesetzten oder aufgeschobenen) Beitritts- datum (siehe Punkt 3.1) und anschließend an jedem Datum der gegebenen Situation vorliegen. Eine daraus resultierende Anpassung des Betrages wird vorbehaltlich der Annahmekrite- rien des Versicherers zum nächsten Anpassungsdatum wirksam. Kann ein Parameter oder ein Element davon am Datum der gegebenen Situation nicht bestimmt werden, so sind die neu- esten relevanten Informationen vor dem Datum der gegebenen Situation zu berücksichtigen. Wird eine nur in der Persönlichen Bescheinigung erwähnte und folglich weder in den Besonde- ren Bedingungen angegebene noch daraus direkt abgeleitete vom Mitglied gewählte nominelle Versicherungssumme einer Deckung an die Entwicklung seines Referenzgehalts gekoppelt, so wird die Anpassung des Betrags vorbehaltlich der Annahme- kriterien des Versicherers an jedem Anpassungstag wirksam, und zwar erstmals an dem Anpassungsdatum, an dem beide in der nachstehenden Formel genannten Referenzgehälter ver- fügbar sind. Der angepasste Betrag wird durch Anwendung der folgenden Formel erhalten: angepasste nominelle Versicherungssumme am Anpassungsdatum1 Versicherungssumme am Tag vor dem Anpassungsdatum1 dem Referenzgehalt2 am letzten Datum der gegebenen Situation1, dividiert durch Referenzgehalt2 am vorletzten Datum der gegebenen Situation1 vor dem Anpassungsdatum1passingsdatum1 1 dieses Datum ist in den Besonderen Bedingungen erwähnt
Wechsel. Wenn die Persönliche Bescheinigung einen Betrag vom Referenzgehalt, einer gesetzlichen Lohnobergrenze in Bezug auf die Sozialversicherung, das Alter, das Dienstalter und/oder die Familiensituation abhängig macht, wird der Betrag auf der Grundlage der relevanten Parameter berechnet, die am (eventuell aufgeschobenen) Beginndatum der individuellen Rentenzusage (siehe Punkt 4.1) und anschließend an jedem Datum der gegebenen Situation anwendbar sind. Eine daraus resultierende Anpassung des Betrages wird vorbehaltlich der Annahmekriterien des Versicherers zum nächsten Anpassungs- datum wirksam. Kann ein Parameter oder ein Element davon am Datum der gegebenen Situation nicht bestimmt werden, so sind die neuesten relevanten Informationen vor dem Datum der gegebenen Situation zu berücksichtigen.
Wechsel. Ein Arbeitsplatzwechsel im Sinne des Senatsbeschlusses ist der Wechsel in eine sich deut- lich unterscheidende Funktion der Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, in der Regel verbunden mit einem Behörden- oder Amtswechsel.
Wechsel. Die PSD Bank Nürnberg eG bietet das Wechselgeschäft nicht an und steht auch nicht als Domizilstelle zur Wechseleinlösung zur Verfügung.
Wechsel. Wechsel, Schecks usw. werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Die Weitergebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.

Related to Wechsel

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.