Wechselankauf. Die Bank kauft – soweit nichts anderes vereinbart ist – nur solche Wechsel an, die zur Verpfändung bei der Deutschen Bundesbank geeignet sind. Wird ein nicht verpfändbarer Handelswechsel angekauft, gelten diese Sonderbedingungen gleichermaßen.
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Wechselankauf. Die Bank kauft – soweit nichts anderes vereinbart ist – nur solche Wechsel Wech- sel an, die zur Verpfändung bei der Deutschen Bundesbank geeignet sind. Wird ein nicht verpfändbarer Handelswechsel angekauft, gelten diese Sonderbedingungen gleichermaßen.
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