Weisungsbefugnis des Verantwortlichen Musterklauseln

Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. (1) Zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Vorgaben können schriftliche Weisungen vom Verantwortlichen auch per E-Mail (in Textform) erteilt werden.
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. 9.1 Der Auftragsverarbeiter darf die Daten nur im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten. Die Weisungen müssen schriftlich oder in anderer zur Vorlage gegenüber Dritten geeigneter Form dokumentiert werden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Der Verantwortliche behält sich im Rahmen der in diesem Vertrag getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, dass er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen.
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. 9.1 Mündliche Weisungen bestätigt der Verantwortliche unverzüglich (mind. Textform).
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. 11.1 Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen. Der Verantwortliche behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, welches er durch Einzelweisungen konkretisieren kann.
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. 9.1. Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen in dem zu Grunde liegenden Vertrag und diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und nach dokumentierter Weisung von dem Verantwortlichen. Der Verantwortliche behalt sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. 1.3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt die Verantwortung beim Verantwortlichen.
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen a. Mündliche Weisungen bestätigt der Verantwortliche unverzüglich (mind. Textform).
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. 1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, es sei denn, das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter untersteht, verlangt dies. Solche Anweisungen sind in Anhang A und C zu spezifizieren. Spätere Anweisungen können auch während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten vom für die Verarbeitung Verantwortlichen erteilt werden, aber solche Anweisungen sind stets schriftlich, auch elektronisch, im Zusammenhang mit den Klauseln zu dokumentieren und aufzubewahren.
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. (1) Der Umgang mit den DATEN des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter erfolgt aus- schließlich im Rahmen der vorstehend getroffenen Vereinbarungen oder nach Weisung (in Text- oder Schriftform) des Verantwortlichen (Vgl. Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
Weisungsbefugnis des Verantwortlichen. 7.1 Festo darf während des Auftragsverhältnisses personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, berichtigen, sperren und löschen.