Weitere Verabredungen Musterklauseln

Weitere Verabredungen. Folgende weitere Verabredungen werden getroffen:
Weitere Verabredungen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Bayerische Ju- gendring teilen das Anliegen einer partnerschaftlichen Organisation der Kooperation. Sie soll von einem Klima gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung der Leis- tungen des jeweiligen Kooperationspartners geprägt sein. Hierbei sind neben dem gemeinsamen Bildungsauftrag auch die Unterschiede in der Arbeitsweise sowie der Ausstattung der Kooperationspartner mit personellen und materiellen Ressourcen zu berücksichtigen. Die Unterzeichner versichern, sich gegenseitig über ihre Aktivitäten im Bereich der Zusammenarbeit von „Schule und Jugendarbeit“ bzw. „Schule und außerschulische Xxxxxx“ zu informieren. Sie benennen jeweils eine/n Ansprechpartner/in für diese Aufgabe. Bei Bedarf laden sie sich gegenseitig zu entsprechenden Veranstaltungen und Besprechungen ein. Die Unterzeichner beraten weitere Maßnahmen, mit denen die Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit konkret unterstützt und gefördert werden kann. Ein Erfahrungsaustausch zur Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt einmal jährlich. Die Rahmenvereinbarung gilt, solange sie nicht von einer der beiden Seiten gekün- digt oder durch eine einvernehmliche neue Vereinbarung ersetzt oder ergänzt wird. Sie wird von beiden Seiten auf geeignete Art und Weise bekannt gemacht. München, den 20. Juni 2007 München, den 20. Juni 2007 Bayerisches Staatsministerium Bayerischer Jugendring für Unterricht und Kultus Xxxxxxxxx S c h n e i d e r Xxxxxxx K o b r i g e r Staatsminister Präsidentin des Bayerischen Jugendrings Mustervereinbarung 11)
Weitere Verabredungen. Folgende Vorhaben sollen von den Vereinbarungsparteien in Form von Projekten, bzw. Initiati- ven bearbeitet werden: • Marketinginitiative für die berufliche Aufstiegsfortbildung • Anerkennung bzw. Anrechnung Informeller Kompetenzen • Erarbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers zur Umsetzung von EQR / DQR • Taxonomie Projekt
Weitere Verabredungen. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Bayerische Jugendring teilen das Anliegen einer partnerschaftlichen Organisation der Kooperation. Sie soll von einem Klima gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen des jeweiligen Kooperationspartners geprägt sein. Hierbei sind neben dem gemeinsamen Bildungsauftrag auch die Unterschiede in der Arbeitsweise sowie der Ausstattung der Kooperationspartner mit personellen und materiellen Ressourcen zu berücksichtigen. Die Unterzeichner versichern, sich gegenseitig über ihre Aktivitäten im Bereich der Zusammenarbeit von „Schule und Jugendarbeit“ bzw. „Schule und außerschulische Xxxxxx“ zu informieren. Sie benennen jeweils eine/n Ansprechpartner/in für diese Aufgabe. Bei Bedarf laden sie sich gegenseitig zu entsprechenden Veranstaltungen und Besprechungen ein. Die Unterzeichner beraten weitere Maßnahmen, mit denen die Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit konkret unterstützt und gefördert werden kann. Ein Erfahrungsaustausch zur Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgt einmal jährlich. Die Rahmenvereinbarung gilt, solange sie nicht von einer der beiden Seiten gekündigt oder durch eine einvernehmliche neue Vereinbarung ersetzt oder ergänzt wird. Sie wird von beiden Seiten auf geeignete Art und Weise bekannt gemacht. München, den 20. Juni 2007 München, den 20. Juni 2007 Bayerisches Staatsministerium Bayerischer Jugendring Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Staatsminister für Unterricht und Kultus Xxxxxxx Xxxxxxxx

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.