Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung. Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 9.2. Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer 10. Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftrag- geber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB-IT Erstel- lungs-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
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