Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Musterklauseln

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. 13.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gege- ben werden.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. 19.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Systemlieferungs-AGB ergeben sich Regelun- gen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wer- den sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Ver- einbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB und ggf. Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. . Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. 10.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder ge- nutzt, werden die Parteien eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftrags- datenverarbeitung abschließen.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. (1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass flowconcept alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. 14.1. BCS und der Kunde sind je nachdem, wer verarbeitende Stelle ist, dafür verantwortlich, dass die Datenverarbeitung den datenschutzrechtlichen Vorschriften und Regelungen, insbesondere den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der europäischen Datenschutzgrundverordnung und anderen Regelungen entspricht.
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit. Es gelten die jeweils maßgeblichen ergänzenden Vertragsbedingungen aus EVB-IT und DSGVO.