Common use of Weitere Versicherungen Clause in Contracts

Weitere Versicherungen. Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft schriftlich das Bestehen und den späteren Abschluss eventueller weiterer Versicherungen für das gleiche Risiko mitteilen. Im Schadenfall muss der Versi- cherte alle Versicherer benachrichtigen und jedem von ihnen die Namen der anderen nennen, wie vom Art. 1910 ital. ZGB vorgeschrieben. Die unterlassene Mitteilung kann den Verlust des Entschädigungsanspruchs be- wirken.

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Weitere Versicherungen. Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft schriftlich das Bestehen und den späteren Abschluss eventueller weiterer Versicherungen für das gleiche Risiko mitteilen. Im Schadenfall muss der Versi- cherte alle Versicherer benachrichtigen und jedem von ihnen die Namen der anderen nennen, wie vom Art. 1910 ital. ZGB vorgeschrieben. Die unterlassene Mitteilung kann den Verlust des Entschädigungsanspruchs be- wirkenbewirken.

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Weitere Versicherungen. Der Versicherungsnehmer oder der Versicherte muss der Gesellschaft schriftlich das Bestehen und den späteren Abschluss eventueller weiterer Versicherungen für das gleiche Risiko mitteilen. Im Schadenfall muss der Versi- cherte cherungsnehmer oder der Versicherte alle Versicherer benachrichtigen und jedem von ihnen die Namen der anderen nennenan- deren angeben, wie vom Art. 1910 ital. ZGB vorgeschriebenvorgeschrie- ben. Die unterlassene Mitteilung kann den Verlust des Entschädigungsanspruchs be- wirkenbewirken.

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