Weitergabe, Erwerb und Anpassung umweltverträglicher Technologien sowie Zugang zu solchen Technologien Musterklauseln

Weitergabe, Erwerb und Anpassung umweltverträglicher Technologien sowie Zugang zu solchen Technologien. Bei der Durchführung des Artikels 18 des Übereinkommens betreffend die Weiter- gabe, den Erwerb, die Anpassung und die Entwicklung von Technologien verpflich- ten sich die Vertragsparteien, denjenigen Vertragsparteien, die afrikanische Länder sind, Vorrang einzuräumen und, falls erforderlich, mit ihnen neue Formen der Part- nerschaft und Zusammenarbeit zu entwickeln, um den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen wissenschaftliche Forschung und Entwicklung sowie Sammlung und Verbreitung von Informationen zu stärken mit dem Ziel, sie in die Lage zu verset- zen, ihre Strategien zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen durchzuführen.

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