Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.wupa.koeln, www.deteassekuranz.de, www.bbbank.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.fv.de, www.haeger-versicherungen.de, www.haeger-versicherungen.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich − im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, − im Todesfall und, soweit so weit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %35 Prozent, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfall-Ereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheitsschä- digung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt be- stimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: media.barmenia.de, www.reisepolice.com
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditätsgrads, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.vb-bocholt.de, www.raiba-ke-oa.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich − im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, − im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen ande- ren Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.janitos.de, www.kuenstler-fairsicherung.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Ge- sundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgradeslnvaliditätsgrads, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch unter- bleibt die Minderung.
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Samples: www.sparda-h.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, und in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.makler-jungwirth.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheitsschädi- gung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Antrag Gruppen Unfallversicherung Forstliche Zusammenschlüsse Und Verbände
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditäts-grades, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung der Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.stadt-sparkasse-haan.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich ! im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, ! im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: dpolg-sachsen.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis verursachten Unfallereignis ver- ursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung entsprechend Leistung entspre- chend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.conceptif.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten Krankhei- ten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.reisepolice24.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen mitgewirkt, mindert sich - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvalidi- tätsgrades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %Prozent, unterbleibt un- terbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. 3.1 Als Unfallversicherer leisten wir für UnfallfolgenUnfall- folgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall und, soweit nichts nicht etwas anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die MinderungGebrechens.
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Samples: www.kvd-versicherungen.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvalidi- tätsgrads, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.raiba-ke-oa.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 45%, unterbleibt jedoch die Minderung. Die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen.
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Samples: www.ecclesia.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. 3.1 Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall und, soweit nichts nicht etwas anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die MinderungGebrechens.
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Samples: www.fairmilienburg.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen Ge- brechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die MinderungMin- derung.
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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die MinderungMin- derung.
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Samples: www.ksklb.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, – und in allen anderen Fällen die Leis- tung entsprechend Leistung entspre- chend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.firmenich-yacht.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditätsgrads, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.sparda-h.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen mitgewirktFolgen mit- gewirkt, mindert sich - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditäts- grades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen al- len anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.chrischona-service.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgradeslnvaliditätsgrads, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch unter- bleibt die Minderung.
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Samples: www.volksbank-dresden-bautzen.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: odv-versicherungen.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, Invaliditätsgrades – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung – entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 40%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: docs.chubbtravelinsurance.com
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Ge- sundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgradeslnvaliditätsgrads, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung • entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.sparda-h.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits schädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditätsgrads, – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: www.sparda-sw.de
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereig- nis Unfal- lereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Fol- gen Folgen mitgewirkt, mindert sich - im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvalidi- tätsgrades, - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leis- tung Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Ge- brechensGebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt unter- bleibt jedoch die Minderung.
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