Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis Unfallereig- nis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen Fol- gen mitgewirkt, mindert sich • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung Leis- tung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGe- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis Unfall-Ereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheitsschä- digung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt be- stimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • − im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • − im Todesfall und, soweit so weit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %35 Prozent, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • − im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • − im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen ande- ren Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditätsgrads, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • ! im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • ! im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Unfallversicherung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis Unfal- lereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • - im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvalidi- tätsgrades, • - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt unter- bleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten ver- ursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend entspre- chend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Conceptif Unfallversicherung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgradeslnvaliditätsgrads, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch unter- bleibt die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Ge- sundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgradeslnvaliditätsgrads, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung • entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen Ge- brechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die MinderungMin- derung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die MinderungMin- derung.
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Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheitsschädi- gung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGe- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • Invaliditätsgrades – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung – entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 40%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Insurance Agreement
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvalidi- tätsgrads, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGe- brechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 45%, unterbleibt jedoch die Minderung. Die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung haben wir nachzuweisen.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis Unfallereig- nis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirktmitge- wirkt, mindert sich • - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditäts- grades, • - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen al- len anderen Fällen die Leistung - entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %Prozent, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Taucher Versicherung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis Unfallereig- nis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen Fol- gen mitgewirkt, mindert sich • - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvalidi- tätsgrades, • - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %Prozent, unterbleibt un- terbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, – und in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend entspre- chend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirktmit- gewirkt, mindert sich • - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditäts- grades, • - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen al- len anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 25%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Gruppen Unfallversicherungsvertrag
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. 3.1 Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • – im Todesfall und, soweit nichts nicht etwas anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. .
3.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 70%, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Vema Unfallversicherungskonzept
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2012)
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten Krankhei- ten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des GebrechensGebre- chens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditätsgrads, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Gesundheits schädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditätsgrads, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung Ge- sundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgradeslnvaliditätsgrads, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch unter- bleibt die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • - im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • - im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %Prozent, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle Fall einer Invalidität der Prozentsatz des InvaliditätsgradesInvaliditäts-grades, • – im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die der Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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Samples: Insurance Policy
Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?. 3.1 Als Unfallversicherer leisten wir für UnfallfolgenUnfall- folgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich • – im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, • – im Todesfall und, soweit nichts nicht etwas anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. .
3.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 30 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
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