Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen. Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen. Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz beteiligt ist. Der Versicherungs- schutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Je nach Vereinbarung können Sie die Prämien entweder durch laufende Zahlungen monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus zahlen. Entspre- chend der Vereinbarung über die laufenden Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vier- teljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einer Einmal- prämie ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Ver- tragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versiche- rungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen. Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer mi- litärischen oder ähnlichen Formation leistet, die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwi- schen den Ländern China, Deutschland, Frank- reich, Großbritannien, Japan, Russland oder USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns Ihre Anzeige über die Beendi- gung des Dienstes zugegangen ist. Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere Leistungen nicht erbringen. Wir werden Sie über die Erhebung personen- gebundener Gesundheitsdaten unterrichten, falls uns schon vor dem Versicherungsfall Ihre Einwilligung vorliegt. Sie können einer Erhe- bung widersprechen; dies kann jedoch zu ei- nem Verlust Ihrer Leistungsansprüche gemäß Ziffer 5 führen. Sie können jederzeit verlangen, dass eine Er- hebung von Daten nur erfolgt, wenn jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden ist.
Ruhen des Versicherungsschutzes bei militärischen Einsätzen. Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft, sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald der Flugrückholung-Lifecard e.V. eine Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. § 8 Welche Pflichten muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt erfüllen (Obliegenheiten)? Grundsätzlich besteht die Verpflichtung § 9 Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Verletzung von Obliegenheiten? § 10 Wann zahlt der Versicherer die Entschädigung? § 11 Was gilt für Entschädigungen aus anderen Versicherungsverträgen? In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen ist der Versicherer für die Leistungen der medizinischen Grundversorgung nicht zuständig. § 12 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz bzw. verliert die versicherte Person den Anspruch auf Versicherungsleistung? Kein Versicherungsschutz besteht Der Versicherer wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die versicherte Person § 13 Wann verjähren Ansprüche auf Versicherungs-leistungen? § 14 Wann sind die Leistungen fällig? § 15 In welcher Währung werden die Leistungen erbracht? § 16 Welches Gericht ist für die Geltendmachung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zuständig, und welches Recht findet Anwendung? Spezielle Versicherungsbedingungen für den Flugrückholung – Jahrestarif für Mitglieder der Flugrückholung-