Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich- ten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregel- ten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Ver- letzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenscha- den erlitten haben. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Ver- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung, Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich- ten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.3.1 D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregel- ten geregelten Pflichten, haben Sie keinen VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. Ver- letzen Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässigfahrläs- sig, sind wir berech- tigtberechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- schuldens Verschuldens entsprechenden Verhältnis Verhält- nis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung Versiche- rung aus D.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenscha- den Personenschaden erlitten haben. D.3.2 D.2.2 Abweichend von D.3.1 D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Ver- sicherungsfalls Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungs- pflicht Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich- ten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.3.1 D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregel- ten geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Ver- letzen Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berech- tigtberechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- schuldens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, ,einen Personenscha- den Personenschaden erlitten haben. D.3.2 D.2.2 Abweichend von D.3.1 D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtetLeistungverpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Ver- sicherungsfalls Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungs- pflicht Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich- ten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.3.1 D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregel- ten geregelten Pflichten, haben Sie keinen VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. Ver- letzen Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berech- tigtberechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver- schuldens Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Kfz- Versicherung aus D.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenscha- den Personenschaden erlitten haben. D.3.2 D.2.2 Abweichend von D.3.1 D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Ver- sicherungsfalls Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungs- pflicht Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung