Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung Musterklauseln

Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung des Anspruchs anzuzeigen.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Alkohol und andere berauschende Mittel D.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere be- rauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1 und A.3.11.2 kein oder eingeschränkter Versicherungs- schutz. Nicht genehmigte Rennen D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehö- rigen Übungsfahrten verwendet werden, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich nicht genehmigt sind. Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrtsportliche Veranstaltungen sind vom Versicherungsschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in der Kaskoversicherung besteht für Fahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, nach A.2.16.2 und A.3.11.3 kein Versicherungsschutz.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.2.1 Werden Ansprüche bei Ihnen geltend gemacht, müssen Sie uns darüber innerhalb einer Woche informieren.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. D.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel D.2.2 Nicht genehmigte Rennen
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. E.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns dies nach der Erhebung des Anspruchs anzuzeigen. Die Frist für die Anzeige beträgt 10 Tage. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Regelungen. Siehe Punkt P E.2.2 Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 750 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulie- ren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzei- gen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt. Hinweis: Für die EasySmart Tarife gelten abweichende Regelungen. Siehe Punkt P E.2.3 Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver- züglich anzuzeigen. E.2.4 Sie haben uns die Führung des Rechtsstreits zu überlas- sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem Sie Vollmacht sowie al- le erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Un- terlagen zur Verfügung stellen müssen. E.2.5 Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristge- recht den erforderlichen Rechtsbehelf einlegen.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Alkohol und andere berauschende Mittel D.2.1 Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschen- de Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu füh- ren. Hinweis: Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung besteht für solche Fahrten nach A.2.16.1, A.3.9.1, A.4.10.2, A.5.6.3 kein oder einge- schränkter Versicherungsschutz. D.2.2 Das Fahrzeug darf nicht zu Fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet werden, bei de- nen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und die behördlich nicht genehmigt sind. Hinweis: Behördlich genehmigte kraftfahrtsportliche Veran- staltungen sind vom Versicherungsschutz gemäß A.1.5.2 ausgeschlossen. Auch in der Kasko-, Autoschutzbrief- und Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung besteht für Fahr- ten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwin- digkeit ankommt, nach A.2.16.2, A.3.9.2, A.4.10.3, A.5.6.4 kein Versicherungsschutz.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.2.1 Sie müssen uns innerhalb einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.2.2 Sie müssen uns unverzüglich anzeigen, wenn ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht wird (z. B. durch Klage oder Mahnbescheid). E.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlassen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie müssen ihm Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung stellen. Bei drohendem Fristablauf E.2.4 Haben Sie eine Klage, einen Mahnbescheid, einen Bescheid einer Behör- de erhalten oder wird im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Straf- verfahrens ein vermögensrechtlicher Anspruch geltend gemacht? Dann müssen Sie fristgerecht Rechtsmittel einlegen, wenn Ihnen bis spätes- tens 2 Tage vor Fristablauf keine Weisung von uns vorliegt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen E.2.1 Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns dies nach der Erhebung des Anspruchs anzuzeigen. Die Frist für die Anzeige beträgt 10 Tage.