Welche Leistungen umfasst Ihre Reise- Haftpflichtversicherung?. 1.1. Prüfung der gegen Sie erhobenen Ansprüche Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für versicherte Folgen von Haftpflichtrisiken. Wir prüfen zunächst, ob ein Versicherungsfall vorliegt und Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet sind. 1.1.1. Ergibt die Prüfung, dass die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sind, wehren wir sie ab. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit Anspruchstellern und Rechtsanwälten sowie eine eventuel- le gerichtliche Klärung. 1.1.2. Steht Ihre Schadenersatzverpflichtung fest und liegt ein Versi- cherungsfall vor, bezahlen wir die berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (Deckungs- summe). Ein berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund – eines von uns abgegebenen oder genehmigten Aner- kenntnisses, – eines von uns geschlossenen oder genehmigten Verglei- ches oder – einer richterlichen Entscheidung. 1.1.3. Kommt es im Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit, werden wir diesen in Ihrem Namen führen und die Kosten hierfür übernehmen. Die Kosten werden nicht auf die Versicherungs- summe (Deckungssumme) angerechnet. Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Ver- sicherungssumme, tragen wir die Kosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme (Deckungssumme) zur Gesamthöhe der Ansprüche. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, uns durch Zahlung der Versicherungssumme (Deckungssumme) und un- seres der Versicherungssumme (Deckungssumme) entspre- chenden Anteils an den bis dahin entstandenen Kosten von weiteren Leistungen zu befreien. 1.1.4. Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall ge- schuldete Rente – kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder – ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gericht- lichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hin- terlegung gestattet, so verpflichten wir uns an Ihrer Stelle zur Sicherheitsleistung oder Hinterlegung.
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Welche Leistungen umfasst Ihre Reise- Haftpflichtversicherung?. 1.11. Prüfung der gegen Sie erhobenen Ansprüche Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für versicherte Folgen von Haftpflichtrisiken. Wir prüfen zunächst, ob ein Versicherungsfall vorliegt und Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet sind.Ansprüche
1.1.1. a) Ergibt die Prüfung, dass die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sind, wehren wir wehrt die HanseMerkur sie ab. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit Anspruchstellern und Rechtsanwälten sowie eine eventuel- le eventuelle gerichtliche Klärung.
1.1.2. b) Steht Ihre Schadenersatzverpflichtung fest und liegt ein Versi- cherungsfall Versicherungsfall vor, bezahlen wir bezahlt die HanseMerkur die berechtigten Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme (Deckungs- summe)beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 1.500.000,– EUR. Ein berechtigter Anspruch ergibt sich aufgrund – eines von uns der HanseMerkur abgegebenen oder genehmigten Aner- kenntnissesAnerkenntnisses, – eines von uns der HanseMerkur geschlossenen oder genehmigten Verglei- ches Vergleiches oder – einer richterlichen Entscheidung.
1.1.3. c) Kommt es im Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit, werden wir wird die HanseMerkur diesen in Ihrem Namen führen und die Kosten hierfür übernehmen. Die Kosten werden nicht auf die Versicherungs- summe (Deckungssumme) Versicherungssumme angerechnet. Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Ver- sicherungssummeVersicherungssumme, tragen wir trägt die HanseMerkur die Kosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme (Deckungssumme) zur Gesamthöhe der Ansprüche. Wir sind Die HanseMerkur ist in solchen Fällen berechtigt, uns sich durch Zahlung der Versicherungssumme (Deckungssumme) und un- seres ihres der Versicherungssumme (Deckungssumme) entspre- chenden entsprechenden Anteils an den bis dahin entstandenen Kosten von weiteren Leistungen zu befreien.
1.1.4. d) Haben Sie für eine aus einem versicherten Schadenfall ge- schuldete geschuldete Rente – kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten oder – ist Ihnen die Abwendung der Vollstreckung einer gericht- lichen gerichtlichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hin- terlegung Hinterlegung gestattet, so verpflichten wir uns verpflichtet sich die HanseMerkur an Ihrer Stelle zur Sicherheitsleistung oder Hinterlegung.
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