Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten, für eigene Rechtsangele- genheiten; 1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten des versicherten Betriebes.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten, für eigene Rechtsangele- genheiten;
1.2. im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinn des versicherten Betriebes§ 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmit- telbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. 1.1 im Privat- und Berufsbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte Ehegatte, eingetragener Partner oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) Le- bensgefährte und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer leben), sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. den ordentli- chen Präsenzdienst oder Wehrersatzdienst ableisten, für eigene Rechtsangele- genheiten;
1.2. 1.2 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des versicherten Betriebes§ 51 Arbeits- und Sozialge- richtsgesetz (ASGG - siehe Anhang) für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintre- ten.
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Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? Versicherungsschutz haben. 1.1. 1.1 im Privat- und Berufsbereich Privatbereich der Versicherungsnehmer, sein in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebender Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte, so- fern in der Polizze angeführt) und deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und StiefkinderStief- kinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft Ge- meinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben)) für Versiche- rungsfälle, sowie deren volljährige Kin- der bis zur Vollendung des 25. Lebensjahresdie den privaten Lebensbereich, sofern sie kein eigenes regelmäßi- ges Einkommen haben und in der Berufsausbildung stehen bzw. also nicht den ordentli- chen Präsenzdienst Berufs- oder Wehrersatzdienst ableisten, für eigene Rechtsangele- genheitenBetriebsbereich oder eine sonstige Erwerbstätig- keit betreffen;
1.21.2 im Berufsbereich der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen gemäß Pkt. 1.1, in ihrer Eigenschaft als unselbständig Erwerbstätige für Versicherungsfälle, die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten;
1.3 im Betriebsbereich der Versicherungsnehmer für Rechtsangelegenheiten den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im Sinne des versicherten Betriebes§ 51 ASGG für Versiche- rungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.
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