Daten-Rechtsschutz Musterklauseln

Daten-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat- und/oder Betriebsbereich.
Daten-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Wenn Sie Verträge, die Sie für Ihren privaten Bereich und beruflichen nichtselbstständigen Bereich abschließen möchten (z. B. einen Mietvertrag für Ihre Mietwohnung oder einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber) im Hinblick darauf anwaltlich prüfen lassen möchten, ob der jeweilige Vertrag für Sie rechtlich nachteilige Klauseln enthält, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Rechtsberatung. Diese Leistung gilt für Verträge, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie nicht zahlen. Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasing- nehmer und Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu Land, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger. Versicherungsschutz besteht für Ihren • privaten, • eingeschränkten beruflichen sowie • für den Verkehrsbereich. Dieser Versicherungsschutz kann nur abgeschlossen werden oder bestehen bleiben, wenn Sie oder Ihr ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartner keine selbstständige Tätigkeit ausüben, aus der im letzten Kalenderjahr ein Gesamtjahresumsatz von über 30.000 Euro erzielt wurde. Wann liegt eine selbstständige Tätigkeit vor? Wenn mit einer Tätigkeit Einkünfte erzielt werden sollen und diese Tätigkeit wirtschaftlich und organisatorisch in „eigener Regie“ aus- geübt wird (also ohne – wie bei einem Arbeitsverhältnis – fremden Weisungen zu unterliegen). Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit der Planung, Ausübung oder mit der Be- endigung einer selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen. Im Verkehrs-Rechtsschutz besteht für Sie und die mitversicherten Personen Versicherungsschutz als: • Eigentümer, • Halter, • Erwerber, • Leasingnehmer/Mieter und • Fahrer von Kraftfahrzeugen zu Land sowie Anhängern. Die Kraftfahrzeuge oder die Anhänger müssen auf Sie oder die mitversicherten Personen: • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer zugelassen sein oder • mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder • zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sein. Sie und die mitversicherten Personen sind ferner als Fahrer und Insasse fremder Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert. Versichert sind auch die berechtigten Fahr...
Daten-Rechtsschutz. Anhang Gemeinsame Bestimmungen
Daten-Rechtsschutz. Sie haben Versicherungsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutz- gesetz und der Datenschutz-Grundverordnung auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung und Datenübertragbar- keit. die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträgen für Grundstücke, Gebäude und/oder Gebäudeteile, dem Handelsvertreterrecht, den An- und Verkauf von Motorfahrzeugen sowie eine Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder der Über- tragung eines Betriebes oder eines Betriebsteiles. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c), Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d), Steuer-Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c), Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der laufend gezahlten Vergütung für eingespeiste Energie und dem An- und Verkauf von Biomasse, Steuer-Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c), Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der laufend gezahlten Vergütung für eingespeiste Energie, Steuer-Rechtsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Sie haben einen Rechtsschutzvertrag nach §§ 27, 28 ARB 2020 oder sind Vermieter mit Rechtsschutzvertrag nach § 29 ARB 2020? Dann gilt Folgendes: Der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. vermittelt Ihnen derzeit die Möglichkeit der Kooperation mit einem Inkassounternehmen zur außergerichtlichen Einziehung ausschließlich nicht titulierter Geldforderungen. Für die Vermittlung gelten folgende Bedingungen: Ein Vertragsverhältnis (Inkassoauftrag) wird ausschließlich zwischen Ihnen und dem Inkassounternehmen geschlossen. Für die Erbringung der Zusatzleistungen und deren Inhalt ist der jeweilige Servicepartner verantwortlich. Der LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G. haftet nicht für eine Nicht- oder Schlechterfüllung durch den Servicepartner. Der LVM Landwirtschaftlic...
Daten-Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder der Daten- schutzgrundverordnung auf Auskunft, Berichtigung, Lö- schung und Sperrung personenbezogener Daten. Versi- cherungsschutz besteht erst ab dem gerichtlichen Verfah- ren.
Daten-Rechtsschutz. 2. Steuer-Rechtsschutz, je nach Vereinbarung mit oder ohne Steuerprüfungs-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten. Wenn Sie Verträge, die Sie für Ihren privaten Bereich und beruflichen nichtselbstständigen Bereich abschließen möchten (z. B. einen Mietvertrag für Ihre Mietwohnung oder einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber) im Hinblick darauf anwaltlich prüfen lassen möchten, ob der jeweilige Vertrag für Sie rechtlich nachteilige Klauseln enthält, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Rechtsberatung. Diese Leistung gilt für Verträge, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Die vereinbarte Selbstbeteiligung müssen Sie nicht zahlen.
Daten-Rechtsschutz 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.