Werbemittel. 2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: • aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen.
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Werbemittel. 2.1. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: • - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildernund/oder Bewegtbildern (z.B. Banner), • - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Online- und MobileOnline-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs AG oder eines Dritten liegen.
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