Werbemittel. 5.1 Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwen- dige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzei- tig an die vom Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschrif- ten zu liefern. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift be- trägt 10 % zusätzlich der gebuchten Menge, mindestens je- doch 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang. 5.2 Plakate für CLP, CLP-W und CLS sind grundsätzlich plano auf Palette bzw. in Kartons gerollt 14 Kalendertage vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Woche in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Plakate für die Dauerbelegung von Werbeträgern müssen aus geeigne- tem Material hergestellt sein. Sie müssen langlebig und licht- echt produziert werden. Sollten die Plakate nicht dem gängigen qualitativen marktüblichen Standard (z. B. Folie) entsprechen, behält sich die DEGESTA das Entfernen des Plakates auf Kos- ten des Auftraggebers vor. 5.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 28 Ka- lendertage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv-/ Plakatierungsanweisung zur Verfügung. Bei standortbezo- genen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv- / Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwen- dung der Mailadresse xxxxxx@xxxxxxx.xx elektronisch zur Verfügung zu stellen. 5.4 Kann der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht frist- gemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv-/Plakatie- rungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderli- chen Anzahl oder Qualität geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber. 5.5 Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen: • Anschrift, Telefon- und Faxnummer der Druckerei • Name des Sachbearbeiters in der Druckerei • Werbungtreibender und Agentur • Plakatmotiv (Marke / Produkt und Sujet) • Plakatierungstermin (Woche) • Format und Stückzahl Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeich- nungen der Auftragsbestätigung. 5.6 Die Anlieferung der benötigten Plakate erfolgt im Regel- fall jeweils für das anstehende Buchungsintervall, unter Wah- rung der bekannten Fristen, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Aushangbeginn. Bei Sammelanlieferungen müssen die betreffenden Intervalle (inkl. der entsprechenden jeweiligen Plakatmengen) in den Versandpapieren unbedingt ausge- wiesen werden. Unabhängig hiervon ist eine Sammelanlie- ferung von Plakaten – sofern nicht anderes vereinbart – nur für Buchungsintervalle zulässig, die sich in einem Zeitfenster von maximal 13 Kalenderwochen befinden. Für eine längerfris- tige Einlagerung entstehen Kosten, die in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werden. 5.7 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dies inner- halb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auf- tragnehmers über und werden automatisch 30 Kalendertage nach Auftragsende vom Auftragnehmer entsorgt. 5.8 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrecht- liche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftrag- nehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht. 5.9 Der Auftragnehmer ist bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke un- entgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer web- basierenden Datenbank zu verwenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werbemittel. 5.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwen- dige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzei- tig an die vom auf eigene Kosten dem Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschrif- ten zu liefern. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift be- trägt 10 % zusätzlich der gebuchten Menge, mindestens je- doch 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang.
5.2 Plakate für CLP, CLP-W und CLS sind grundsätzlich plano auf Palette bzw. in Kartons gerollt 14 Kalendertage spätestens 1 Woche vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Woche in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Plakate für die Dauerbelegung von Werbeträgern müssen aus geeigne- tem Material hergestellt sein. Sie müssen langlebig und licht- echt produziert werden. Sollten die Plakate nicht dem gängigen qualitativen marktüblichen Standard Schaltbeginn geeignete Reproduktionsunterlagen (z. B. FolieMaterialien/Vorlagen) entsprechen, behält sich die DEGESTA das Entfernen des Plakates auf Kos- ten des Auftraggebers vor.
5.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 28 Ka- lendertage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv-/ Plakatierungsanweisung zur Verfügung. Bei standortbezo- genen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv- / Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwen- dung der Mailadresse xxxxxx@xxxxxxx.xx elektronisch zur Verfügung zu stellen.
5.4 Kann . Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht frist- gemäß durchführen, weil die Plakate Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Reproduktionsunterlagen auf dessen Kosten vor. Sofern der Auftraggeber die Motiv-/Plakatie- rungsanweisung nicht, verspätet Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert bzw. nicht in der erforderli- chen Anzahl oder Qualität geliefert worden sindverkürzt, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen Ersparte Aufwendungen hat sich der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der AuftraggeberAuftragnehmer anrechnen zu lassen.
5.5 Jeder Plakatsendung 5.2 Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen sind folgende Angaben beizufügen: • Anschriftgeschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt. Sofern Auftragnehmer und Auftraggeber im Vertrag ein Nutzungsrecht im Anschluss an die Schaltzeit vereinbaren, Telefon- beinhaltet dieses Nutzungsrecht das einfache, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche und Faxnummer der Druckerei • Name unübertragbare Recht, das Werk auf eigenen Medienplattformen (Webauftritt, In-House- und Storemedien etc.) des Sachbearbeiters in der Druckerei • Werbungtreibender und Agentur • Plakatmotiv (Marke / Produkt und Sujet) • Plakatierungstermin (Woche) • Format und Stückzahl Die Angaben müssen deckungsgleich mit Auftraggebers auszustrahlen. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Ausstrahlung auf den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeich- nungen der Auftragsbestätigungeigenen Medienplattformen erforderliche Änderungen am Werk vorzunehmen.
5.6 Die Anlieferung 5.3 Eine Herausgabe der benötigten Plakate erfolgt im Regel- fall jeweils für das anstehende Buchungsintervall, unter Wah- rung der bekannten Fristen, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Aushangbeginn. Bei Sammelanlieferungen müssen die betreffenden Intervalle (inkl. der entsprechenden jeweiligen Plakatmengen) in den Versandpapieren unbedingt ausge- wiesen werden. Unabhängig hiervon ist eine Sammelanlie- ferung von Plakaten – sofern nicht anderes vereinbart – nur für Buchungsintervalle zulässig, die sich in einem Zeitfenster von maximal 13 Kalenderwochen befinden. Für eine längerfris- tige Einlagerung entstehen Kosten, die in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werden.
5.7 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebersvom Auftraggeber gelieferten Reproduktionsunterlagen erfolgt, sofern es der Auftraggeber dies inner- halb von zwei bis spätestens 4 Wochen nach Aushangende Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt. PlakateReproduktionsunterlagen, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurdenwerden, gehen mit Beendigung der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum des Auf- tragnehmers Auftragnehmers über und werden automatisch 30 Kalendertage nach Auftragsende können vom Auftragnehmer entsorgtentsorgt werden.
5.8 5.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrecht- liche wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftrag- nehmer Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.9 5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke un- entgeltlich unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer web- basierenden webbasierten Datenbank zu verwenden.
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Samples: Werbeauftrag
Werbemittel. 5.1 Der Auftraggeber hat die für 1. Um einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwen- dige Werbeträ- ger sicherzustellen, liefert der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge Ersatzmengen und sonstigem anzubringenden anzubringen- den Material kostenfrei und rechtzei- tig rechtzeitig an die vom Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschrif- ten zu liefernmitgeteilte Versandanschrift. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift be- trägt 10 % zusätzlich beträgt für 1-20 Plakate 20%, 21-999 Plakate 10%, 1.000-1.499 Plakate 7,5%, ab 1.500 Plakate 5%. Auf Wunsch des Auftrag- gebers übermittelt der gebuchten Menge, mindestens je- doch Auftragnehmer die Standortverzeichnisse 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche Entsprechen Plakate nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechenbzw. techni- schen Vorgaben, kommen erfolgt der Aushang erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den AushangAuftraggeber.
5.2 2. Plakate für CLP, CLP-W und CLS sind grundsätzlich plano auf Palette bzw. in Kartons gerollt 14 Kalendertage 10 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Woche in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Plakate für Digitale Inhalte sind in vorher vereinbarten und handelsüb- lichen Dateiformaten zu übermitteln, auch hier gilt die Dauerbelegung Frist von Werbeträgern müssen aus geeigne- tem Material hergestellt sein. Sie müssen langlebig und licht- echt produziert werden. Sollten die Plakate nicht dem gängigen qualitativen marktüblichen Standard (z. B. Folie) entsprechen, behält sich die DEGESTA das Entfernen des Plakates auf Kos- ten des Auftraggebers vor10 Arbeitstagen.
5.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 28 Ka- lendertage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv-/ Plakatierungsanweisung zur Verfügung3. Bei standortbezo- genen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv- / Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwen- dung der Mailadresse xxxxxx@xxxxxxx.xx elektronisch zur Verfügung zu stellen.
5.4 Kann der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht frist- gemäß fristgemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv-/Plakatie- rungsanweisung Motiv- / Plakatierungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderli- chen erforderlichen Anzahl oder Qualität geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen we- gen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber.
5.5 Jeder 4. Mit jeder Plakatsendung sind erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber folgende Angaben beizufügen: • zu Anschrift, Telefon- und Faxnummer der Druckerei • Druckerei, Name des Sachbearbeiters in der Druckerei • Druckerei, Werbungtreibender und Agentur • Plakatmotiv Agentur, Plakat- motiv (Marke / Produkt und Sujet) • ), Plakatierungstermin (Woche) • ), Format und Stückzahl Stückzahl. Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeich- nungen Bezeichnungen der AuftragsbestätigungAuftragsbe- stätigung.
5.6 Die Anlieferung der benötigten Plakate erfolgt im Regel- fall jeweils für das anstehende Buchungsintervall, unter Wah- rung der bekannten Fristen, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Aushangbeginn5. Bei Sammelanlieferungen müssen die betreffenden Intervalle (inkl. der entsprechenden jeweiligen Plakatmengen) in den Versandpapieren unbedingt ausge- wiesen werden. Unabhängig hiervon ist eine Sammelanlie- ferung von Plakaten – sofern nicht anderes vereinbart – nur für Buchungsintervalle zulässig, die sich in einem Zeitfenster von maximal 13 Kalenderwochen befinden. Für eine längerfris- tige Einlagerung entstehen Kosten, die in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werden.
5.7 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern Verlangt der Auftraggeber dies inner- halb innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangtdie Rücksendung nicht verbrauchter Plakate, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Auftraggebers. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert zurückge- fordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auf- tragnehmers Auftragnehmers über und werden automatisch 30 Kalendertage nach Auftragsende können vom Auftragnehmer entsorgtentsorgt werden.
5.8 6. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren de- ren urheberrechtliche und wettbewerbsrecht- liche wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber Auf- traggeber stellt den Auftrag- nehmer Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.9 7. Der Auftragnehmer ist bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/und / oder für eigene Werbezwecke un- entgeltlich unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer web- basierenden Datenbank zu verwendenweb-basierten Datenbank.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Werbung Mit Plakatmedien
Werbemittel. 5.1 8.1 Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwen- dige notwendige Anzahl von Plakaten Plakaten, Aufkle- bern und Störern einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden anzubringen- den Material kostenfrei und rechtzei- tig rechtzeitig an die vom Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschrif- ten mitge- teilten Versandanschriften zu liefern. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift be- trägt 10 % zusätzlich der gebuchten Menge, mindestens je- doch 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse Standortverzeich- nisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginnnach Auftragserteilung. Plakate, welche nicht den produktspezifischen pro- duktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang.
5.2 8.2 Plakate für CLP, CLPGFund GS sind im gefalzten und gemappten Zustand 7 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag des A-W Blocks der ge- buchten Dekade entsprechend der technischen Vorgaben der jeweiligen Produktblätter in der vereinbarten Anzahl und CLS in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Bei Anlieferung von ungefalzten bzw. ungemappten Plakaten werden die hierdurch anfallenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der erhöhte Klebeaufwand durch abweichende For- mate und/oder durch Verwendung ungeeigneten Plakatmaterials wird ge- sondert in Rechnung gestellt.
8.3 Plakate für CLP und AS sind grundsätzlich plano auf Palette bzw. in Kartons gerollt 14 Kalendertage 10 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Dekade/Woche in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Plakate für die Dauerbelegung von Werbeträgern müssen aus geeigne- tem Material hergestellt sein. Sie müssen langlebig und licht- echt produziert werden. Sollten die Plakate nicht dem gängigen qualitativen marktüblichen Standard (z. B. Folie) entsprechen, Bei Produktion durch andere Druckereien behält sich die DEGESTA das Entfernen der Auftragnehmer eine Prüfung der Druck- und Papierspezifikation des Plakates auf Kos- ten im Einzelfall vor. Eine Prüfpflicht des Auftraggebers vorAuftragnehmers besteht jedoch nicht.
5.3 8.4 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 28 Ka- lendertage 20 Arbeitstage vor Aushangbeginn Aus- hangbeginn eine verbindliche Motiv-/ Plakatierungsanweisung Motiv-/Plakatierungsanweisung sowie eine dieser entsprechenden Bezifferung der Plakatteile zur Verfügung. Bei standortbezo- genen standortbezogenen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv- / Plakatierungsanweisung Motiv-/Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwen- dung der Mailadresse xxxxxx@xxxxxxx.xx elektronisch zur Verfügung zu stellen.
5.4 8.5 Kann der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht frist- gemäß durchführenfristgemäß durch- führen, weil die Plakate bzw. die Motiv-/Plakatie- rungsanweisung Motiv-/Plakatierungsanweisung nicht, verspätet ver- spätet bzw. nicht in der erforderli- chen erforderlichen Anzahl oder Qualität (z. B. nicht ge- eignet für Nassklebeverfahren) geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen we- gen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der AuftraggeberAuftraggeber .
5.5 8.6 Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht ver- arbeitet werden (z. B. aufgrund von Leuchtfarbenzusätzen, papierfremden Werkstoffkleben oder Kunststoffüberzügen), hat der Auftraggeber dies vor Vertragsschluss anzuzeigen und hierüber eine Vereinbarung mit dem Auf- trag-nehmer zu treffen.
8.7 Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen: • Anschrift, Telefon- und Faxnummer der Druckerei • Name des Sachbearbeiters in der Druckerei • Werbungtreibender und Agentur • Plakatmotiv (Marke / Marke/Produkt und Sujet) • Plakatierungstermin (Dekade/ Woche) • Format und Stückzahl Stückzahl. Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung Auftrags-bestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeich- nungen Bezeichnungen der Auftragsbestätigung.
5.6 8.8 Die Anlieferung der benötigten Plakate erfolgt im Regel- fall Regelfall jeweils für das anstehende Buchungsintervall, unter Wah- rung Wahrung der bekannten Fristen, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Aushangbeginn. Bei Sammelanlieferungen Sammelanlie- ferungen müssen die betreffenden Intervalle (inkl. der entsprechenden jeweiligen Plakatmengen) in den Versandpapieren unbedingt ausge- wiesen ausgewie- sen werden. Unabhängig hiervon ist eine Sammelanlie- ferung Sammelanlieferung von Plakaten Plaka- ten – sofern nicht anderes vereinbart – nur für Buchungsintervalle zulässigzuläs- sig, die sich in einem Zeitfenster von maximal 9 Dekaden bzw. 13 Kalenderwochen Kalen- derwochen befinden. Für eine längerfris- tige längerfristige Einlagerung entstehen Kosten, die in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werden.
5.7 8.9 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dies inner- halb innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auf- tragnehmers Auftragnehmers über und werden automatisch 30 Kalendertage nach Auftragsende vom Auftragnehmer entsorgt.
5.8 8.10 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrecht- liche wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftrag- nehmer Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen An- sprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.9 8.11 Der Auftragnehmer ist bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck Muster- druck und/oder für eigene Werbezwecke un- entgeltlich unentgeltlich zu nutzen, insbesondere insbe- sondere es auch in Form einer web- basierenden webbasierenden Datenbank zu verwendenverwen- den.
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Samples: Plakatanschlagvertrag
Werbemittel. 5.1 Der Auftraggeber hat Kunden ist verpflichtet, dm die für einen ordnungsgemäßen Aushang der auszuliefernden Werbemittel und nötigen Daten, wie z.B. Zielseiten-URLs oder AdTags, im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwen- dige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzei- tig an die vom Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschrif- ten zu liefern. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift be- trägt 10 % zusätzlich der gebuchten Menge, mindestens je- doch 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche nicht vorgegebenen Format (Erreichbar über den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang.
5.2 Plakate für CLP, CLP-W und CLS sind grundsätzlich plano auf Palette bzw. in Kartons gerollt 14 Kalendertage vor dem Vorplakatierungstag der gebuchten Woche in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Plakate für die Dauerbelegung von Werbeträgern müssen aus geeigne- tem Material hergestellt sein. Sie müssen langlebig und licht- echt produziert werden. Sollten die Plakate nicht dem gängigen qualitativen marktüblichen Standard (z. B. FolieLink im Mediaplan) entsprechen, behält sich die DEGESTA das Entfernen des Plakates auf Kos- ten des Auftraggebers vor.
5.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bis 28 Ka- lendertage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv-/ Plakatierungsanweisung zur Verfügung. Bei standortbezo- genen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv- / Plakatierungsanweisung als Excel-Datei unter Verwen- dung der Mailadresse xxxxxx@xxxxxxx.xx elektronisch rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, soweit dies in dem jeweiligen Auftrag nicht ausdrücklich anders vereinbart worden ist. Die Bereitstellung hat mindestens 21 Tage vor der Schaltung des Werbemittels zu erfolgen (sofern nicht ein längerer Zeitraum im Mediaplan genannt ist).
5.2 Die Bereitstellung der Werbemittel hat zu den vereinbarten Terminen, im Einklang mit den von dm vorgegebenen technischen Spezifikationen zu erfolgen. Die technischen Spezifikationen in ihrer jeweils aktuellen Fassung werden dem Kunden im Mediaplan zur Verfügung gestellt.
5.3 Ist der Kunden aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in der Lage, die Werbemittel gemäß Spezifikationen rechtzeitig zum vereinbarten Anlieferungstermin zu liefern, so behält dm sein Recht auf vollständige Zahlung der Vergütung für diesen Auftrag. dm wird angemessene und zumutbare Anstrengungen unternehmen, das gebuchte Volumen (Anzahl Ad Impressions) auch im verkürzten Zeitraum zu leisten, kann dies jedoch je nach Verfügbarkeit nicht garantieren.
5.4 Kann Wird durch Verschulden dm weniger als das vereinbarte Volumen geliefert, mindert sich der Auftragnehmer Rechnungsbetrag um den Vertrag Anteil der Unterlieferung. Etwaiger Schaden durch Unterlieferung wird von dm nicht oder nicht frist- gemäß durchführen, weil die Plakate bzwersetzt. die Motiv-/Plakatie- rungsanweisung Dazu zählt nicht, verspätet bzwwenn die Unterlieferung aufgrund einer Schätzung erfolgt ist. nicht in der erforderli- chen Anzahl oder Qualität geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, In diesem Fall werden sich die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der AuftraggeberParteien abstimmen (Ziffer 4.1).
5.5 Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen: • Anschrift, Telefon- und Faxnummer Eine Überprüfung der Druckerei • Name des Sachbearbeiters in der Druckerei • Werbungtreibender und Agentur • Plakatmotiv (Marke / Produkt und Sujet) • Plakatierungstermin (Woche) • Format und Stückzahl Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeich- nungen der Auftragsbestätigungvon dem Kunden bereit gestellten Werbemittel durch dm findet nicht statt.
5.6 Die Anlieferung Falls die Werbemittel nicht den geltenden technischen Spezifikationen entsprechen oder gegen einer der benötigten Plakate erfolgt im Regel- fall jeweils für das anstehende Buchungsintervallvorstehenden Zusicherungen verstoßen, unter Wah- rung der bekannten Fristenist dm berechtigt, jedoch maximal 30 Kalendertage vor Aushangbeginndiese zurückzuweisen bzw. Bei Sammelanlieferungen müssen die betreffenden Intervalle (inkl. der entsprechenden jeweiligen Plakatmengen) in den Versandpapieren unbedingt ausge- wiesen werden. Unabhängig hiervon ist eine Sammelanlie- ferung von Plakaten – sofern nicht anderes vereinbart – nur für Buchungsintervalle zulässig, die sich in einem Zeitfenster von maximal 13 Kalenderwochen befinden. Für eine längerfris- tige Einlagerung entstehen Kosten, die in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten werdenbereits laufende Kampagne zu stoppen.
5.7 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebersdm ist berechtigt, die Werbemittel als Werbung zu kennzeichnen, z.B. mit dem Zusatz „Anzeige“, „gesponsert“ oder ähnlichen Zusätzen, sowie diese von etwaigen ergänzenden redaktionellen Inhalten räumlich abzusetzen, sofern der Auftraggeber die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht hinreichend deutlich als Werbung erkennbar sind und/oder dies inner- halb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum aufgrund des Auf- tragnehmers über und werden automatisch 30 Kalendertage nach Auftragsende vom Auftragnehmer entsorgtWerbemediums als erforderlich erscheint.
5.8 Der Auftraggeber Falls es für die Auslieferung der Werbemittel erforderlich ist, ist verantwortlich für Form und Inhalt dm ist berechtigt, die Werbemittel hinsichtlich der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrecht- liche UnbedenklichkeitGröße, des Formats bzw. Der Auftraggeber stellt den Auftrag- nehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten freider technischen Spezifikationen zu bearbeiten. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nichtFalls eine inhaltliche Bearbeitung der Werbemittel erforderlich ist, wird dm vor einer entsprechenden Bearbeitung die Einwilligung des Kunden einholen.
5.9 Der Auftragnehmer Kunde ist bis verpflichtet, während der Laufzeit der jeweiligen Kampagne die Webseiten, auf Widerruf berechtigtdie die jeweiligen Werbemittel verlinken, das Motiv abrufbar zu halten bzw. dafür Sorge zu tragen, dass diese abrufbar bleiben.
5.10 Es besteht keine Verpflichtung für dm, für den Kunden Werbemittel zu erstellen. Dies kann nur nach erfolgter (weiterer) Beauftragung erfolgen und richtet sich nach den dann getroffenen Vereinbarungen der Parteien. Auch wenn die Werbemittel von dm erstellt werden, trägt der Kunden die ausschließliche rechtliche Verantwortlichkeit für deren Inhalte und deren Rechtmäßigkeit nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
5.11 Werbemittel des Kunden dürfen neben anderen Produkten auf der jeweiligen Webseite abgebildet sein.
5.12 Der Kunden darf aus der Vertragsleistung erlangte oder erlangbare Informationen (Verlinkungsdaten) nur zur Prüfung der Leistungserbringung durch dm und ohne die vorherige schriftliche (unterschriebener, per E-Mail übersandter Scan oder einfache elektronische Signatur ist auch ausreichend) Einverständniserklärung von dm nicht für andere Zwecke nutzen. Dies betrifft insbesondere Informationen darüber, dass ein bestimmter Endnutzer oder eine Gruppe von Endnutzern mittels der vertraglichen Leistung von einer Webseite, auf der die Werbemittel des Kunden ausgespielt wird, auf die Ziel-Webseite gelangt ist. Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Kunden nicht gestattet, Verlinkungsdaten ohne die vorherige schriftliche (unterschriebener, per E- Mail übersandter Scan oder einfache elektronische Signatur ist auch ausreichend) Einverständniserklärung von dm so an Dritte weiterzugeben, dass dadurch Endnutzer in Bezug mit der Nutzung der Webseiten, auf der die Werbemittel ausgespielt wurden, identifiziert werden können. Weiterhin ist es dem Kunden nicht gestattet, Verlinkungsdaten zur datenbankmäßigen Erfassung von Endnutzern als Musterdruck und/Nutzer der Webseite, auf der die Werbemittel ausgespielt wurden, zu verwenden oder eine Adressierung dieser Endnutzer als entsprechende Zielgruppe zu ermöglichen bzw. eine solche Nutzung durch einen Dritten zu ermöglichen. Dem Kunden bleibt auch durch diesen Ausschluss unbenommen, ohne Herstellung des vorgenannten Bezugs zu seinen eigenen Kunden und dessen verbundenen Gesellschaften bleibt ebenfalls unbenommen, durch die Leistungserbringung erlangte Daten über Endnutzer in aggregierter, nicht personenbezogener statistischer Form für eigene Werbezwecke un- entgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer web- basierenden Datenbank andere Zwecke zu verwenden, sofern eine individuelle oder gruppenmäßige Identifizierung als Endnutzer der Webseite, auf der die Werbemittel ausgespielt wurden, ausgeschlossen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Media Leistungen