Werbung und Marketing Musterklauseln

Werbung und Marketing. Datenweitergabe zu Werbezwecken: Der LN stimmt einer Übermittlung der Daten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis an die Santander Consumer Bank GmbH, Santander Consumer Services GmbH, Santander Consumer Bank AG Deutschland, Santander Consumer Holding Austria GmbH, Santander Consumer Holding GmbH Deutschland, Santander Consumer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H. Deutschland, Santander Consumer Finance (S.C.F.) S.A. Spanien, Banco Santander S.A. Spanien sowie an die Vertragsunternehmen PayLife Bank GmbH und Austria Card GmbH zu Werbezwecken für Finanzprodukte und Finanzdienstleistungsprodukte ausdrücklich zu. Bei den Daten handelt es sich in diesem Fall um: Vertragsnummer, Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-, Telefaxnummer sowie E- Mail-Adresse des LN. Der LN hat die Möglichkeit, seine Zustimmung zu Werbezwecken jederzeit schriftlich zu widerrufen oder diese durch Ankreuzen des diesbezüglichen Passus auf der letzten Seite des Antrages zu verweigern.
Werbung und Marketing. 1. Datenweitergabe im Konzern zu Werbezwecken: Der Kreditnehmer stimmt einer Übermittlung der Daten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis an die Denzel Leasing GmbH, Denzel Autoimport GmbH und Hyundai Import GmbH sowie an die Auto Plus Services GmbH zu Werbezwecken auch für Finanzprodukte und Finanzdienstleistungsprodukte ausdrücklich zu. Bei den Daten handelt es sich in diesem Fall um: Vertragsnummer, Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mail- Adresse des Kreditnehmers. 2. In diesem Zusammenhang erteilt der Kreditnehmer auch seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Bank oder Konzerngesellschaften (siehe Punkt 1) diesen mittels Telefon, Telefax, SMS, E-Mail, elektronisches Postfach oder diesen gleichartigen Kommunikationsmitteln sowie durch direkte Mailing-Aktionen bewerben darf. Weiters erteilt der Kreditnehmer seine ausdrückliche Zustimmung gemäß §§ 62 und 63 Abs. 1 WAG 2007 zu telefonischen oder mit gleichartigen Kommunikationsmittel durchgeführten Werbemaßnahmen hinsichtlich Wertpapierprodukten und sonstigen Veranlagungen.
Werbung und Marketing. 2.6.1 Der Partner ist berechtigt, sich während der Laufzeit dieses Vertrages als „Vertriebs- partner von acmeo“ zu bezeichnen. Er ist berechtigt und verpflichtet, beim Vertrieb von Leistungen die markenrechtlich geschützten Produktnamen für die Zwecke der Vermark- tung zu benutzen. Der Partner ist verpflichtet, das die Corporate-Design Vorgaben von acmeo in Bezug auf jede im Zusammenhang mit den Leistungen erfolgende öffentliche Darstellung zwingend einzuhalten. 2.6.2 In der Zielsetzung einer erfolgreichen Marktbearbeitung wird der Partner sein Handeln insbesondere nach den vereinbarten Umsatz- und Wachstumszielen ausrichten. Der Part- ner beachtet bei der Marktbearbeitung folgende Leitlinien: • partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Vermarktung der Leistungen von acmeo zur besseren Ausschöpfung des Marktpotentials und damit Gewinnung von Neukunden sowie bestmögliche Erweiterung des Anwenderkreises; • nachhaltige und intensive Marketing- und Vertriebsaktivitäten; • Wettbewerbsfairness. 2.6.3 Der Partner nutzt für die Werbung die von acmeo und Hersteller zur Verfügung gestellten Werbematerialien. Der Partner wird die Leistungen bestmöglich bewerben, insbesondere wird er die Leistungen in geeigneter Weise und den Markterfordernissen entsprechend seinen Interessenten/Endkunden vorführen und präsentieren. 2.6.4 Der Partner wird bei seiner Tätigkeit die Regelung des lauteren Wettbewerbs und die im Hinblick auf den Vertrieb der Leistungen einschlägigen Vorschriften beachten.
Werbung und Marketing. 19.1 Datenweitergabe im Konzern zu Werbezwecken: Der LN stimmt einer Übermittlung der Daten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis an die Bankhaus Denzel AG, Denzel Autoimport GmbH und Hyundai Import GmbH sowie an die Auto Plus Services GmbH zu Werbezwecken auch für Finanzprodukte und Finanzdienstleistungsprodukte ausdrücklich zu. Bei den Daten handelt es sich in diesem Fall um: Vertragsnummer, Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-, Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des LN. Der LN hat die Möglichkeit seine Zustimmung zu Werbezwecken jederzeit schriftlich zu widerrufen. 19.2 In diesem Zusammenhang erteilt der LN auch seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Denzel Leasing GmbH oder Konzerngesellschaften (siehe Punkt 19.1) diesen mittels Telefon, Telefax, SMS, E-Mail, elektronisches Postfach oder diesen gleichartigen Kommunikationsmitteln sowie durch direkte Mailing-Aktionen bewerben dürfen. Weiters erteilt der LN seine ausdrückliche Zustimmung gemäß §§ 62 und 63 Abs. 1 WAG 2007 zu telefonischen oder mit gleichartigen Kommunikationsmittel durchgeführten Werbemaßnahmen hinsichtlich Wertpapierprodukten und sonstigen Veranlagungen. Der LN hat die Möglichkeit seine Zustimmung zu Werbezwecken jederzeit schriftlich zu widerrufen.

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  • Geheimhaltung und Datenschutz 35.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages / Auftrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von ergosoft gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag / Auftrag. 35.2 Der Kunde wird die Lieferungen und Leistungen von ergosoft Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Lieferungen und Leistungen von ergosoft gewährt, über die Rechte von ergosoft und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind. 35.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen - vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist. 35.4 ergosoft hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn der Kunde ergosoft Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Software gewährt. ergosoft stellt sicher, dass eigene Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet ergosoft sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. ergosoft bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von ergosoft. Die personenbezogenen Daten werden ergosoft in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. 35.5 Soweit ergosoft im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden „Partnerdaten“ genannt), und / oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ergosoft anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf IT-Anlagen befindlicher Software (siehe § 11 Abs. 5 BDSG). In diesem Fall gilt ergänzend die ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.

  • Einleitung Und Warnhinweise Punkt Beschreibung Geforderte Angaben

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Vergütung und Abrechnung 34 Vertragsärztliche Leistungen § 35 Sondervergütung

  • Versicherte Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Ab- sturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese geson- dert vereinbart sind. Das sind die Elemen- targefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen und Vulkanausbruch.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Versicherte Sachen Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.