Werkzeuge und Unterstützung Musterklauseln

Werkzeuge und Unterstützung. Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde oder des technischen Dienstes hat der Hersteller die erforderlichen Werkzeuge einschliesslich der geeigneten Software zur Verfügung zu stellen oder den Zugang zu ihnen zu ermögli- chen. Zudem muss der Hersteller die Genehmigungsbehörde sowie den techni- schen Dienst in geeigneter Weise unterstützen. Der technische Dienst ist, auch wenn er Zugang und Unterstützung erhält, weiterhin an seine Verpflichtungen hinsichtlich der Kompetenzen seines Personals, der Zahlung von Lizenzgebühren und der Wahrung der Vertrau- lichkeit gebunden. Geltungsbereich des Übereinkommens am 22. Januar 20216 Vertragsstaaten Ratifikation Beitritt (B) Nachfolge- erklärung (N) Unterzeichnet ohne Ratifikations- vorbehalt (U) Inkrafttreten Ägypten 5. Dezember 2012 B 3. Februar 2013 Albanien 6. September 2011 B 5. November 2011 Armenien 1. Xxxx 2018 B 30. April 2018 Aserbaidschan 15. April 2002 B 14. Juni 2002 Australien* 25. Februar 2000 B 25. April 2000 Belarus 3. Mai 1995 B 2. Juli 0000 Xxxxxxx* 7. Juli 1959 B 5. September 1959 Bosnien und Herzegowina 12. Januar 1994 N 6. Xxxx 1992 Bulgarien* 22. November 1999 B 21. Januar 2000 Dänemark* 21. Oktober 1976 B 20. Dezember 1976 Deutschland* 29. November 1965 28. Januar 1966 Estland* 2. Xxxx 1995 B 1. Mai 1995 Europäische Union* 23. Januar 1998 B 24. Xxxx 1998 Finnland 19. Juli 1976 B 17. September 1976 Frankreich 26. Juni 1958 U 20. Juni 1959 Georgien 26. Xxxx 2015 B 25. Mai 2015 Griechenland 6. Oktober 1992 B 5. Dezember 1992 Italien* 25. Februar 1963 26. April 1963 Japan* 25. September 1998 B 24. November 1998 Kasachstan 9. November 2010 B 8. Januar 2011 Korea (Süd-)* 1. November 2004 B 31. Dezember 2004 Kroatien 17. Xxxx 1994 N 8. Oktober 1991 Lettland* 19. November 1998 B 18. Januar 1999 Litauen 28. Januar 2002 B 29. Xxxx 2002 Luxemburg 13. Oktober 1971 B 12. Dezember 1971 Malaysia* 3. Februar 2006 B 4. April 0000 Xxxxxx 21. September 2016 B 20. November 2016 Montenegro 23. Oktober 2006 N 3. Juni 2006 Neuseeland* 27. November 2001 X 00. Xxxxxx 0000 Xxxxxxxxxxx 30. Juni 1960 29. August 1960 6 AS 1973 1468; 1977 767; 1980 673; 1987 1185; 1996 2170; 2005 1235; 2007 4401; 2010 4213; 2011 891; 2014 891; 2016 3693; 2020 495; 2021 211. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereichs ist auf der Publikationsplattform des Bundesrechts «Fedlex» unter folgender Adresse veröffentlicht: xxxxx://xxxxxx.xxxxx.xx/xx/Xxxxxx. Vertragsstaaten Ratifikation Beitritt (B) Nachfolge- erklärung (N) Unterzeichnet ohne Rati...

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.