Wertveränderungsrisiken Musterklauseln

Wertveränderungsrisiken. Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Ri- siken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.
Wertveränderungsrisiken. Dieses Risiko unterscheidet sich vom Risiko „Schwankun- gen des Anteilwerts“ (s.o.), da es hier um die Wertverände- rungen der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände geht und nicht um die Schwankung des Anteilwerts an sich. Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.
Wertveränderungsrisiken. Die Vermögensgegenstände, in die der AIF investiert, enthalten Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder sich Terminpreise, z. B. bei Derivaten, unterschiedlich auswirken. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über den vom Anleger investierte Geldbetrag hinaus besteht nicht.
Wertveränderungsrisiken. Die Vermögensgegenstände, in die die Verwaltungsgesellschaft im Namen der Gesellschaft und für Rechnung des Teilgesellschaftsvermögens investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.