Wettbewerber Musterklauseln

Wettbewerber. Zu den wesentlichen Wettbewerbern der BDT-Gruppe in den von ihr derzeit abgedeckten Märkten (Datenspeichersysteme und Medienhandhabung) zählen insbesondere: Quantum ist ein weltweit tätiger Spezialist für Produkte für den Backup, Recovery und die Archivierung von Daten mit Sitz in San Jose, Californien, USA. Die Lösungen der Quantum Unternehmensgruppe umfassen dabei Technologien wie Datenduplizierung, Tape, Shared File Systeme, Verschlüsselung und Speichervirtualisierung unter einem kostensparenden Ansatz, der die Nutzung bestehender Infrastrukturen vorsieht. Von der StorNext®- Software, die Shared File Systeme und mehrschichtige Speicherarchitekturen unterstützt, bis zu den Backup- Systemen der DXi-Serie, die mittels hochmoderner Technologie den Bedarf an Festplattenkapazität um mehr als 90 Prozent senken, entwickelt Quantum Lösungen für die Kunden weltweit. Die Aktien der Quantum Unternehmensgruppe sind an der New York Stock Exchange notiert und die Gruppe erwirtschaftete im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von rund USD 476 Mio. Die Qualstar Corporation ist ein ebenfalls in den USA ansässiges Unternehmen, das insbesondere Tape Libraries herstellt. Die Aktien der Qualstar sind an der Nasdaq notiert. Die NEC Corporation, ein Teil der Sumitomo-Gruppe, ist ein in Japan ansässiger Elektronikkonzern, der im Geschäftsjahr 2016 (bis 31.03.2016) USD 25 Mrd. Umsatz erwirtschaftete. Die Aktien der NEC Corporation sind an der Tokioter Börse notiert.
Wettbewerber. C.a Gegenüber der Vorinstanz wurde die Preispolitik der Swisscom- Gruppe auf dem Grosshandelsmarkt für Breitbanddienstleistungen durch verschiedene Unternehmen beanstandet. Diese Unternehmen treten auf dem Einzelhandelsmarkt für Breitbanddienstleistungen in Konkurrenz zur Swisscom-Gruppe. C.b Die Sunrise Communications AG mit Sitz in Zürich (bis 28.9.2007: TDC Switzerland AG; nachfolgend: Sunrise) war zwischen den Jahren 2000 und 2010 eine Tochtergesellschaft der ausländischen Tele Danmark Communications. Sunrise ging aus einer Fusion der diAX, die von den sechs grössten Schweizer Elektrizitätsgesellschaften Atel, BKW, CKW, EGL, EOS und NOK gegründet worden war, und der Newtelco, die von Migros, SBB und UBS gegründet worden war, im Jahr 2000 hervor. Sunrise bietet festnetzbasierte und mobile Sprach- und Datenkommunikations- dienste an. C.c Die Tele 2 Telecommunication Services AG mit Sitz in Zürich (heute: TelCommunication Services AG; nachfolgend: Tele 2) war die Tochterge- sellschaft eines gleichnamigen schwedischen Telekommunikationsunter- nehmens, das seit dem Jahr 1998 in der Schweiz Telekommunikations- dienste in den Bereichen Festnetz- und Mobiltelefonie sowie Internet- dienste anbot. Im November 2008 wurde das gesamte Telekommunika-ti- onsgeschäft von Tele 2 durch Sunrise übernommen (vgl. WEKO, 10.11.2008, Sunrise/Tele 2, Sunrise Communications AG und Tele 2 Tele- kommunications AG, RPW 2008/4, 668). C.d Weitere Beanstandungen gingen von folgenden Unternehmen ein: BSE Software GmbH, Cyberlink Internet Services AG, Finecom Telecom- munications AG, Init Seven AG, Xxxxxx.xx AG, Netstream AG und TIC The Internet Company AG.
Wettbewerber. Aktuell gibt es keinen Anbieter von AR-Ultraschallsystemen auf dem Markt. Vereinzelte Lösungen findet man ausschließlich in wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Gründe für bisher fehlende Wettbewerber: • Wissenschaftler denken nicht „in Produkten“ und haben eher selten Interesse an Firmenausgründungen. • Bisherige AR-Systeme waren aufgrund geringer Rechnerleistung und eingeschränkter Visualisierungs- möglichkeiten nicht leistungsfähig genug, um eine von uns realisierte Lösung zu ermöglichen. • Es gibt weltweit nur drei Ultraschallgeräte, die über eine geeignete Schnittstelle verfügen, die für die Entwicklung vergleichbarer AR-Systems notwendig ist. • Nur sehr wenige Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit echtzeitfähiger Visualisierung von Ultraschallbildern auf alternativen Visualisierungssystemen und verfügen dementsprechend über die notwendige Kompetenz, ein derartiges AR-System zu entwickeln. • Die Zusammenstellung eines Teams mit geeigneten Kompetenzen (Medizinprodukte, Volumenvisualisierung, Echtzeitbildverarbeitung, AR, Marketing, Sales) ist zeit- und kostenaufwendig. Die größte „Gefahr“ durch neue Wettbewerber geht demnach von den Ultraschallgeräteherstellern selbst aus. Jedoch sind die Entwicklungsabteilungen der Gerätehersteller hauptsächlich mit der Verbesserung der Bildqualität und der Anwendersoftware beschäftigt. Innovative Applikationen und Geräte-Add-Ons finden häufig durch den Zukauf von Lizenzen oder kompletter Start-Ups mit entsprechenden Produkten den Weg in die Ultraschallgeräte. Die SomaView kann sich demnach schon bestehende Strukturen zunutze machen. Sollte ein Gerätehersteller – wider Erwarten – kurz vor oder kurz nach dem Markteintritt der SomaView eine eigene AR-Anwendung auf den Markt bringen, könnte dies sogar positiv für die SomaView sein. Denn wenn ein Hersteller eine solche Anwendung auf den Markt bringt, würde er die anderen Hersteller damit unter Druck setzen und diese müssten „nachziehen“. Da eine Eigen-Entwicklung durch die Hersteller jedoch viel Zeit in Anspruch nehmen würde und währenddessen Kunden zur Konkurrenz wechseln könnten, wäre der Kauf von SomaView-Lizenzen eine schnellere und sinnvollere Alternative.
Wettbewerber. In Deutschland gibt es für Studierende eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten zur Finanzierung des Studiums. Dazu zählen unter anderem  die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)  Darlehen zur Finanzierung von Lebenshaltungskosten und eventuell anfallende Studiengebüh- ren, die nach dem Studienabschluss über monatliche Tilgungsraten zurückzuzahlen sind, ins- besondere der Studienkredit der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)  Bildungskredite des Bundesverwaltungsamtes (BVA), die überwiegend als Überbrückungs-, Zwischen- und Abschlussfinanzierungskredite für eine begrenzte Zeit genutzt werden,  diverse Stipendien, Stiftungen (z.B. der E. W. Kuhlmann-Stiftung) und hochschulspezifische Angebote (studentische Darlehenskassen, Studenten- und Studierendenwerke),  Studien- bzw. Bildungsfonds-Konzepte wie das der Emittentin, bei denen aus den Mitteln eines Fonds ausgewählte Studierende gefördert werden und nach Abschluss des Studiums für einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens zurückzahlen.  Modelle zur Studienfinanzierung über Crowdfunding (Peer-to-Peer-Kreditvergabe) haben sich bisher nicht dauerhaft etablieren können. Zu den direkten Wettbewerbern der Emittentin zählen insbesondere bundesweit verfügbare KfW-Studi- enkredite und Studien- bzw. Bildungsfonds-Konzepte anderer privatwirtschaftlicher Anbieter. Dem Studienkredit-Test des Centrums für Hochschulentwicklung („CHE-Studienkredit-Test“) zufolge nutzen aktuell 3,05 Prozent der Studierenden – bezogen auf deutsche und ausländische Studierende im WS 2020/21 – einen Studienkredit (2020: 2,6 Prozent). Insgesamt beziehen derzeit 90.000 Studie- rende in Deutschland Gelder aus einem Studienkredit oder Bildungsfonds. Während 2014-2019 die Zahl der Studienkredit-Neuverträge um insgesamt 44 Prozent sank, stieg sie von 2019 auf 2020 sprunghaft um 60 Prozent an (von 33.009 auf 52.769). Damit erreicht sie wieder das Niveau von 2015. 24 Marktführend sind laut dem CHE-Studienkredit-Test25 die staatlichen KfW-Studienkredite. Der Markt- führer verbuchte mehr als drei Viertel aller neuen Verträge für sich. Gründe sind die geänderten Ver- tragsmodalitäten des staatlichen Angebotes, die im Zuge der Corona-Nothilfe der Bundesregierung ab Mai bzw. Juli 2020 eingeführt wurden. Hierzu gehört u.a., dass der KfW-Studienkredit bis Ende 2021 23 Deutsche Bildung AG (2019). CampusBarometer 2018; aufrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx...
Wettbewerber. Während der Markt für MDF/HDF-Platten von einer Vielzahl von Anbietern geprägt ist, ist das Nischen- segment der dünnen HDF-Platten, auf das sich die Produktions- und Vertriebstätigkeiten der Homann Holz- werkstoffe-Gruppe spezialisiert hat, von einer Marktstruktur mit wenigen Wettbewerbern geprägt. Der Markt verfügt hierbei durch den hohen Investitionsbedarf in spezielle Fertigungsanlagen und -techniken aus Sicht der Emittentin über signifikante Markteintrittsbarrieren. Nach Einschätzung der Emittentin konkurriert die Homann Holzwerkstoffe-Gruppe im Wesentlichen mit den folgenden Unternehmen: Sonae Arauco ist 2016 durch eine industrielle Partnerschaft zwischen Sonae Indústria (Portugal) und Arauco (Chile) entstanden und nach eigenen Angaben eines der größten Unternehmen für Holzwerkstoff- lösungen der Welt. Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete das Unternehmen mit rund 3.000 Mitarbeitern Umsatzerlöse in Höhe von etwa EUR 794 Mio (Quelle: Bureau van Dijk, 2021). Sonae Arauco verfügt über 23 Vertriebs- und Produktionsstandorte in neun Ländern mit einer Produktionskapazität von rund 4,2 Mio. m³. Die Geschäftsbereiche umfassen die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Werkstoffen, ins- besondere Spanplatten, MDF-Platten und Hartfaserplatten u.a. für die Bau- und Möbelindustrie. Darüber hinaus produziert Sonae Arauco u.a. melaminbeschichtete Platten (MFC) sowie Schichtstoffe (HPL). In Deutschland ist die Gruppe als Sonae Arauco Deutschland GmbH mit fünf Produktionsstandorten aktiv. (Quelle: Sonae Arauco, xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx/xxx-xxx-xxxx_0000.xxxx, abgeru- fen am 20.01.2021). Die Egger GmbH & Co. OG mit Sitz in St. Johann in Tirol, Österreich, ist mit einem Umsatz von EUR 2,83 Mrd. im Geschäftsjahr 2019/2020 nach eigenen Angaben eines der international führenden Holz verarbei- tenden Unternehmen. Das im Jahr 1961 gegründete Familienunternehmen beschäftigt rund 10.100 Mitar- beiter und verfügt über 20 Produktionsstätten mit einer Produktionskapazität von 8,9 Mio. m³ (Quelle: Eg- ger, Jahrespressekonferenz 2020). Egger ist in den Geschäftsfeldern Möbel und Innenausbau, Fußboden und Bauprodukte tätig und produziert u.a. MDF/HDF/OSB-, Lack-, Leichtbau- und melaminharzbeschich- tete Platten. (Quelle: Egger, xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxx/xx_XX/xxxxxxxx, abgerufen am 20.01.2021). Pfleiderer, bis September 2019 als Pfleiderer Group S.A. (ehemals Pfleiderer Grajewo S.A.) an der Börse Warschau gelistet, ist ein führender europäischer Hersteller ...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.