Widerruf des Überweisungsauftrags. (1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungsauftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der Bank widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat.
(2) Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäfts- tags der Bank widerrufen. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach dem rechtzeitigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der Bank werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt.
(3) Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Bank dies ver- einbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuer- langen. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, bedarf es ergänzend der Zustimmung des Zahlungsauslösedienstleisters und des Zahlungsempfängers. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
Widerruf des Überweisungsauftrags. (1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank kann der Kontoinhaber die- sen durch Erklärung gegenüber dem zuständigen KBS widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Bei Übermittlung von Überweisungsaufträgen per Datenfernübertragung ist deren Widerruf ausgeschlossen.
(2) Haben Bank und Kontoinhaber einen bestimmten Termin für die Ausführung des Über- weisungsauftrags vereinbart, kann der Kontoinhaber den Überweisungsauftrag bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstages der Bank widerrufen; die Bank kann einen früheren Zeitpunkt festlegen, bis zu dem der Widerruf an diesem Geschäftstag möglich ist.
(3) Nach den in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauf- trag nur widerrufen werden, wenn Kontoinhaber und Bank dies vereinbart haben. Die Verein- barung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen.
Widerruf des Überweisungsauftrags. (1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der ebase (siehe Nr. 1.4 Abs. 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung gegenüber der ebase widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrages ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Nutzt der Kunde für die Er- teilung seines Überweisungsauftrages einen Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungsauftrag, abweichend von Satz 1, nicht mehr gegen- über der ebase widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat.
(2) Haben die ebase und der Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe Nr. 2.2.2 Abs. 2), kann der Kunde die Überweisung bzw. den Dauerauftrag (siehe Nr. 1.1) bis zwölf Uhr des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der European Bank for Financial Services GmbH widerrufen. Die Geschäftstage der European Bank for Financial Services GmbH ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Nach dem rechtzeitigen Zu- gang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der ebase werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt.
(3) Nach den in Abs. 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungs- auftrag nur widerrufen werden, wenn der Kunde und die ebase dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der ebase gelingt, die Aus- führung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen. Nutzt der Kunde für die Erteilung eines Überweisungsauftrages einen Zahlungsaus- lösedienstleister, bedarf es ergänzend der Zustimmung des Zahlungsauslöse- dienstleisters und des Zahlungsempfängers. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die ebase das im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
Widerruf des Überweisungsauftrags. Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2 kann der Kunde diesen durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungsauftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der Bank widerrufen, nachdem er dem Zahlungs- auslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat.
Widerruf des Überweisungsauftrags. (1) Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Wider- ruf durch Erklärung gegenüber der Bank möglich.
(2) Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Aus- führung der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstages der Bank widerru- fen. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Nach dem rechtzeitigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der Bank werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauer- auftrags ausgeführt.
(3) Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirk- sam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im »Preis- und Leistungsverzeichnis« ausgewie- sene Entgelt.
Widerruf des Überweisungsauftrags. (1)Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung gegenüber der Bank möglich. Der Widerruf muss der Bank schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Onlinebanking), auf diesem Wege zu gehen. (2)Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Inlandsüberweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die Überweisung bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der Bank widerrufen. Der Widerruf muss der Bank schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Onlinebanking), auf diesem Wege zugehen. Die Geschäftstage der Bank 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 2 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) ergeben sich aus dem „Preis- und Bonusverzeichnis“ Für SEPA- bzw. Auslandsüberweisungen gibt es derzeit keine Dauer- oder Terminüberweisungen. Zukünftig wird die Bank auch dafür Dauer- oder Terminsüberweisungen anbieten. (3)Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurück zu erlangen.
Widerruf des Überweisungsauftrags. Nach Zugang des Überweisungsauftrags bei der Ikano Bank (siehe Nummer 1.4 Abs. 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung gegenüber der Ikano Bank möglich. Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Abs. 2), kann der Kunde die Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der Ikano Bank widerrufen. Die Geschäftstage der Ikano Bank ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach dem rechtzei- tigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der Ikano Bank werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt. Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Kunde und die Ikano Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Ikano Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlan- gen. Für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Ikano Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
Widerruf des Überweisungsauftrags. (1) Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags bei der ebase (siehe Nr. 1.4 Abs. 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr wider- rufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung ge- genüber der ebase möglich.
(2) Haben die ebase und der Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart (siehe Nr. 2.2.2 Abs. 2), kann der Kunde die Überweisung bzw. den Dauerauftrag (siehe Nr. 1.1) bis zwölf Uhr des vor dem vereinbarten Tag liegenden Ge- schäftstags der ebase widerrufen. Die Geschäftstage der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungs- verzeichnis. Nach dem rechtzeitigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der ebase werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt.
(3) Nach den in Abs. 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Über- weisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Kunde und die ebase dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der ebase gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Über- weisungsbetrag zurückzuerlangen. Für die Bearbeitung eines sol- chen Widerrufs des Kunden berechnet die ebase das im jeweils ak- tuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt.
Widerruf des Überweisungsauftrags. (1) Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (siehe Ziffer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung gegenüber der Bank mög- lich.
(2) Nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt kann der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen.
Widerruf des Überweisungsauftrags. Nach Zugang des Überweisungsauftrags bei PayCenter (siehe Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen.