Geschäftstage der Bank Musterklauseln

Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Gesetzliche Feiertage Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag. Die „VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers" (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag.
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Ge- schäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme – Sonnabende – 24. und 31. Dezember – 08. August (Hauptgeschäftsstelle Augsburg) – gesetzliche und regionale Feiertage – Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. Karneval, Betriebsversammlung etc.) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von: • Sonnabenden • 24. und 31. Dezember • Werktagen, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. Karneval, Betriebsver- sammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle oder auf der Internetpräsenz rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden. Für Bargeldauszahlungen und Einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geld- automat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag.
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb in den Geschäftsstellen Straubing-Ludwigsplatz Dingolfing, Marienplatz Dingolfing, Kreuzstraße Frontenhausen-Marklkofen Cham von Montag bis Xxxxxxx Straubing-Süd Bogen Geiselhöring Mitterfels Reisbach Wörth a. d. Donau Ergoldsbach Furth x. Xxxx Bad Kötzting Roding Waldmünchen Plattling am Montag, Mittwoch, Xxxxxxx Mallersdorf-Pfaffenberg Schwarzach Straßkirchen Lam Neunburg x. Xxxx am Dienstag, Donnerstag mit Ausnahme - Bundesweite, bayernweite und regionale Feiertage - weitere Feiertage lt. Target-Kalender Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag.
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs betei- ligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungs- vorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt: Alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember Bargeldauszahlung am Geldausgabeautomat: Jeder Tag Hinweise: – Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind. – Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäfts- tage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank. Dies sind Buchungen, die per Online-Banking, Telefon-Banking oder schriftlich erteilt werden. Buchungsaufträge sind nur innerhalb Deutschlands in Eurowährung möglich. 16.00 Uhr an Bankgeschäftstagen Die Bank stellt sicher, dass der Buchungsbetrag (z. B. beim Telefon-Banking oder Online- Banking) in Euro innerhalb Deutschlands beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers sowohl für beleglose, als auch für in Papierform ausgelöste Buchungen spätestens nach einem Bankgeschäftstag eingeht. – Annahmefristen für Aufträge zu internen Überträgen 16.00 Uhr an Bankgeschäftstagen
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag. Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen, nach Ort des Geschäftsbetriebes: Fil. Nr. Filiale Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx 64 Allendorf/Lumda 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme – Sonnabende – 24. und 31. Dezember – gesetzliche Feiertage sowie Mariä Himmelfahrt (außer unsere Geschäftsstellen Michelau, Redwitz, Untersiemau, Ahorn, Heldburg und Streufdorf) und Fronleichnam (außer unsere Geschäftsstellen Heldburg und Streufdorf). Unsere Geschäftsstellen Michelau, Klosterlangheim, Redwitz, Untersiemau, Ahorn, Kirchlauter, Heldburg, Streufdorf, Kaltenbrunn, Seßlach, Burgpreppach und Ermershausen haben eingeschränkte Öffnungszeiten. Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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