Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank Musterklauseln

Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslöse- dienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Bank (zum Beispiel mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server der Bank).
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Ikano Bank zugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Ikano Bank (z. B. mit Zugang des Auftrages in unserem Rechenzentrum oder mit dessen Eingang auf dem Online-Banking-System). Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Abs. 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der Ikano Bank gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zu- gegangen. Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung der Ikano Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nummer 2.2.2) erst als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen.
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1)Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht und von ihr bestätigt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrages auf dem Online-Banking-Server. (2)Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß des „Preis-/ Bonusverzeichnisses“, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen.
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1)Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Bank. (2)Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der Bank gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als zugegangen. (3)Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung der Bank oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nummer 2.2.2) erst als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen.
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Ein Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der SweepBank zugeht. Dies gilt auch dann, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangseinrichtungen der SweepBank (Mobile Banking Server).
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen der Bank (zum Beispiel Eingang auf dem Online-Banking-Server der Bank). Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slo-wenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank zugeht. Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über einen Zahlungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Auftrags in der dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtung der Bank (zum Beispiel Eingang auf Online-Banking-Server der Bank). Fidor Bank AG Xxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxx T: +49 (0)00 00 00 00-000 F: +49 (0)00 00 00 00-000 M: xxxx@xxxxx.xx Fidor Bank AG BLZ: 700 222 00 FDD0DEMMXXX Commerzbank AG BIC: XXXXXXXX000 IBAN: XX00 0000 0000 00000000 00 Vorstand: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxx-Xxxx Xxxxx Amtsgericht München, HRB-NR.: 149 656
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. Grenzüberschreitend innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums2 Euro IBAN
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1) Der Überweisungsauftrag wdirwirksam, wenn er der Bank zugeht und von ihr bestätigt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrages auf dem O-Bnalinkeing-Server.
Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank. (1)Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er Bdeank zugeht und von ihr bestätigt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrages auf dem O-Bnalinkeing-Server. (2)Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 Satz 2 nicht auf einen Geschäftstag der Bank - Geschäftstag als zugegangen.