Common use of Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung Clause in Contracts

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 18 contracts

Samples: hbfek.de, www.jvg.de, www.jvg.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses die- ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 6 contracts

Samples: www.continentale.de, www.continentale.de, www.subal.com

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 5 contracts

Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) 18.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 4 contracts

Samples: www.die-vrbank.de, rsv-bedingungen.de, www.ruv.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenaus- zuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 4 contracts

Samples: www.policenwerk.de, jessenlenz.eu, www.mactrade.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) 3.1. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 4 contracts

Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) 18.3.1. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandenge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 3 contracts

Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wor- den ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zu- rückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 3 contracts

Samples: www.flugschulen.at, privat.rh-insuranceservices.com, service.comfortplan.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhanden- gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 3 contracts

Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net, www.sporthaus-kohlen.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandenge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzuzah- len oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: sv-makler.de, sv-makler.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi- cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi- cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Aufforde- rung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht Xxxx- recht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.uvw.de, www.uvw.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Entschädi- gung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem fruchtlo- sem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.uvw.de, www.fv.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen ge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: ssl.askuma.de, www.clickvers.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer Versi- cherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sparkassen-direkt.de, cdn.website-editor.net

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen gekomme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi- gung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer hat dieses Wahlrecht Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenaus- zuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: amex-online.de, www.kvd-versicherungen.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 2 contracts

Samples: www.ruv.at, www.wupa.koeln

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung wor- zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.diebayerische.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt ge- zahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf Ab- lauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: media.barmenia.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhanden- gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb inner- halb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem frucht- losem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: rhion.digital

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wor- den ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurück- zuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht Xxxx- recht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.diebayerische.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen schrift- lichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: besserberater.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Emp- fang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer Ver- sicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.eventassec.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) A.9.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhanden­ gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche­ rungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache Sa­ che dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Ver­ sicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Aufforde­ rung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf erfolglosem Ab­ lauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.wgv.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen ge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses die- ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: Neuantrag Ersatzantrag

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ab- handen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.bllv-wd.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer Versiche- rer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.lvm.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses die- ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer ei- ner schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.helvetia.com

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser die- ser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer Ver- sicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.heb.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) 18.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangtzurücker- langt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungs- wertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzu- zahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: makler.continentale.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wor- den ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurück- zuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi- cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: cdn.website-editor.net

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zu- rückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.ostangler.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen gekomme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi- gung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; aus- zuüben, nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.bavariadirekt.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangtzu- rückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: constantia-versicherungen.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. (a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.uvw.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) A11-3.1. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: helden.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ab- handen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Ver- sicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.conceptif.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangtzurücker- langt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswer- tes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.bca.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen ge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb inner- halb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Auffor- derung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: ssl.askuma.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb inner- halb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenauszuü- ben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: cdn.website-editor.net

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen ge-kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: hausratversicherungen.check24.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhan­ den gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzuzah­ len oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen schrift­ lichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.gev-versicherung.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhan- den gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellenstel- len. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen schrift- lichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

Appears in 1 contract

Samples: www.lvd-online.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.ruv.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandenge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.koepper-klaus.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.xxv24.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer Ver- sicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.swu.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzu- zahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi- cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) 19.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen abhandengekomme­ nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi­ gung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versi­ cherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenaus­ zuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.wgv.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) a. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.ruv.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ab- handen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres ih- res Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs-nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zu- rückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi- cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.conceptif.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versicherungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.asspario.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen ab- handengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung Entschä- digung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer Ver- sicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ab> handen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach> dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi> cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: www.interlloyd.de

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Auf- forderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer Versiche- rer über.

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Samples: Maklervertrag