Wiederherbeigeschaffte Sachen Musterklauseln

Wiederherbeigeschaffte Sachen. 13.1 Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Wiederherbeigeschaffte Sachen. 5.1. Erlangen Sie Kenntnis über den Verbleib entwendeter Sachen, müssen Sie uns das unverzüglich melden und bei der Wiederbeschaffung der Sachen behilflich sein.
Wiederherbeigeschaffte Sachen. Wird das abhandengekommene Fahrrad wiederaufgefunden, so müssen der Versicherungsnehmer dem Versicherer dies unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Brief) mitteilen. Gelangt das Fahrrad wieder in Besitz des Versicherungsnehmers, nachdem der Versicherungsneh- me vom Versicherer eine Entschädigung erhalten hat, so muss der Versicherungsnehmer diese zu- rückzahlen oder uns das Fahrrad zur Verfügung stellen. Welche Alternative der Versicherungsnehmer wählt, ist uns innerhalb eines Monats mitzuteilen, nachdem der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich dazu aufgefordert hat. Nach fruchtlo- sem Ablauf der Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. Der Versicherer behält sich vor, ausgetauschte Teile vom Fachhändler einzufordern und zu überneh- men.
Wiederherbeigeschaffte Sachen zu Abschnitt A § 10 keine Besondere Vereinbarung
Wiederherbeigeschaffte Sachen. 1. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen (Artikel 2, Punkt 1) ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.
Wiederherbeigeschaffte Sachen. Wird der Verbleib abhanden gekommener Xxxxxx ermittelt, so hat der versicherte Xxxxx dies GARANTIEMAX unverzüglich in Textform anzuzeigen. Hat der Kunde den Besitz einer abhanden gekommenen Xxxxx zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, so hat er die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache GARANTIEMAX zur Verfügung zu stellen. Der versicherte Xxxxx hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf GARANTIEMAX über. Dem Besitz einer zurückerlangten Xxxxx steht es gleich, wenn der versicherte Kunde die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Wiederherbeigeschaffte Sachen. A.8.1 Anzeigepflicht
Wiederherbeigeschaffte Sachen. 14 Veräußerung der versicherten Sache
Wiederherbeigeschaffte Sachen. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies der KRAVAG unverzüglich anzuzeigen.
Wiederherbeigeschaffte Sachen. A.27.9.1 Anzeigepflicht A.27.9.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung A.27.9.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung A.27.9.4 Beschädigte Sachen A.27.9.5 Gleichstellung A.27.9.6 Übertragung der Rechte A.27.10 Besondere Obliegenheiten, Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen A.27.10.1 Allgemeine Obliegenheiten für Photovoltaikanlagen A.27.10.2 Obliegenheiten zur Baudeckung