Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht auf den Versicherer über. b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- spricht.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.
a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Emp- fang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert Versiche- rungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung Entschädi- gung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Verkaufs- kosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtEntschä- digung entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Gothaer Wohngebäudeversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Auf- forderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer Versiche- rer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedin- gungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher wel- cher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtEnt- schädigung entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekomme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi- gung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; aus- zuüben, nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschä- digung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schrift- lichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend öffent- lich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm bedingungsgemäß geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhan- den gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzu- zahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenauszu- üben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhan- den gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert Versicherungs- wert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung schriftlichen Aufforde- rung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versi- cherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassenlas- sen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- spricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung bei Teilentschädigung Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer weniger als der den Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Ver- sicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend öffent- lich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che ab- handengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung Entschä- digung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer Ver- sicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che ab- handengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer Versiche- rer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen be- dingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wor- den ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zu- rückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlenzurückzah- len. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereitbe- reit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekOmme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi- gung in voller Hö- he vOller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wOrden ist, so sO hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder Oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb von innerhalb vOn zwei Wochen WOchen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung AuffOrderung des Versicherers auszuübenaus- zuüben; nach fruchtlosem fruchtlOsem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekOmme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi- gung gezahlt worden wOrden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so sO kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann sOdann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von vOn zwei Wochen WOchen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung schriftlichen AuffOrderung des Versicherers nicht bereit, so sO hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer Versiche- rer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von VOn dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten VerkaufskOsten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher wel- cher der von vOn ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wor- den ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurück- zuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer war als der Versicherungswert istVersicherungswert, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen ei- ner schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer Ver- sicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher wel- cher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. (a) ⇒ Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Xxxxx zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht auf den Versicherer über.
(b) ⇒ Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung des in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhanden- gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb inner- halb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem frucht- losem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhan- dengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten behal- ten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versiche- rers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Inhaltsversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.
a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Emp- fang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedingungsgemäft geringer als der Versicherungswert Versiche- rungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung Entschädi- gung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Verkaufs- kosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtbedingungsgemäften Entschä- digung entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Gothaer Wohngebäudeversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandenge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzuzah- len oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandenge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend öffent- lich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. iA/HR/P03017INA/2019/10/V03
a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschä- digung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzuzah- len oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser die- ser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschä- digung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer Versi- cherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ab> handen gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem nach> dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi> cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ab> handen gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, 18 Interlloyd Versicherungs>AG / Stand o7.2o13 nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt ge> zahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedingungsgemäS geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Versiche> rungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend öf> fentlich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen geleis> teten bedingungsgemäSen Entschädigung ent- ent> spricht.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) A.8.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes Versiche rungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- Versicherungs nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache Sa che dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Ver sicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Aufforde rung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf Ab lauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) . A.8.3.2 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedin gungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- meistbie tend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtEntschä digung entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Fahrradversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) A 4.3.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) A 4.3.3.2 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronikversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer Versi- cherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Auffor- derung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.. 0000000000
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekomme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi- gung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenaus- zuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekomme- nen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers Ver- sicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich abzüg- lich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen bedingungsge- mäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekomme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Entschädi- gung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenaus- zuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che gekomme- nen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedingungs- gemäß geringer als der Versicherungswert Versiche- rungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung Entschädi- gung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen be- dingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- Versicherungs - nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- Versicherungs - nehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- An-teil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- spricht.
Appears in 1 contract
Samples: Sachversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt ge- zahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf Ab- lauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer ge- ringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlenzurück- zahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung schriftlichen Auf- forderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen Einver- nehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meist- bietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer Versi- cherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten geleiste- ten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- spricht.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Sachversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.
a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Emp- fang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert Versiche- rungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung Entschädi- gung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Verkaufs- kosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtEntschä- digung entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Gothaer Wohngebäudeversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses die- ses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer ei- ner schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung Ent- schädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend öffent- lich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich abzüg- lich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher wel- cher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtEntschädi- gung entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) 13.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che ge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses die- ses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang dem Emp- fang einer schriftlichen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) verfassten Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser die- ser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) 13.3.2 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che ge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedingungsge- mäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann dann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen in Textform (z.B. E- Mail, Fax oder Brief) verfassten Aufforderung des Versicherers Versiche- rers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Verkaufs- kosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes Versiche- rungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache Sa- che dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Auffor- derung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.. VH 210 4.2016 16/24
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedin- gungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen Ein- vernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Ver- kaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangtSache zu- rückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Autforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlenzu- rückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung schriftlichen Autforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versi- cherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend ötfentlich meist- bietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.
a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung Verfü- gung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang Emp- fang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedingungsgemäft geringer als der Versicherungswert Versiche- rungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung Entschädi- gung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Verkaufs- kosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtbedingungsgemäften Entschä- digung entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Gothaer Wohngebäudeversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhan- den gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Ver- sicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellenstel- len. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen schrift- lichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhan- den gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten behal- ten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versiche- rers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich ab- züglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen bedingungsge- mäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Contract
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer Begünstigte den Besitz einer des abhanden gekommenen Sa- che Reifens zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he ihres Höhe des Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Begünstigte die Entschädigung Entschädi- gung zurückzuzahlen oder die versicherte Sache dem Versicherer der ARAG zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Begünstigte hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen der schriLlichen Aufforderung des Versicherers der ARAG auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer die ARAG über.
b) Hat der Versicherungsnehmer Begünstigte den Besitz einer des abhanden gekommenen Sa- che versicherten Reifens zurückerlangt, nachdem für diese die- se Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Begünstigte die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung an die ARAG zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriLlichen Aufforderung des Versicherers der ARAG nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Begünstigte die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer der ARAG öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer die ARAG den An- teilAnteil, welcher der von ihm ihr geleisteten bedingungsgemäßen bedingungs- gemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Gruppenversicherungsvertrag
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung Entschädi- gung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem fruchtlo- sem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Verkaufskos- ten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) A4-3.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht auf den Versicherer über.
b) A4-3.3.2 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden wor- den ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung Entschädi- gung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb Xxxx- recht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem fruchtlo- sem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten Verkaufs- kosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandenge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzuzah- len oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb innerhalb von zwei Wochen Wo- chen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che abhandenge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versiche- rungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend öffent- lich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- spricht.entspricht. Besondere Bedingungen zur Mitversicherung von Haustechnischen Anlagen (SVIMMO-BBHautek) Fassung Januar 2021 / 00-000-0000 Seite 4 von 4
Appears in 1 contract
Samples: Besondere Bedingungen Zur Mitversicherung Von Haustechnischen Anlagen
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- Versicherungs - nehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungs- Versicherungs - nehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbie- tend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- spricht.
Appears in 1 contract
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden abhan- den gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Hö- he Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen zurückzuzah- len oder die Sache dem Versicherer bzw. der S.L.P. zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht in- nerhalb inner- halb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuübenbzw. der S.L.P. auszu- üben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Xxxx- recht Wahlrecht auf den Versicherer bzw. der S.L.P. über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sa- che Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß bedin- gungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftli- chen schriftlichen Aufforderung des Versicherers bzw. der S.L.P. nicht bereit, so hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer bzw. der S.L.P. öffentlich meistbie- tend meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den An- teilAnteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung ent- sprichtentspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung