Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. 16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu stellen. 16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä- digung zurückzahlen.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. 16.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache uns zur Verfügung zu stellen.die
16.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä- digung zurückzahlen.
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Samples: Versicherungsvertrag
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. 16.3.1 9.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder uns die Sache uns zur Verfügung zu stellen.
16.3.2 9.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so können Sie die Sache behalten und müssen sodann die Entschä- digung zurückzahlen.
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Samples: Versicherungsbedingungen