Common use of Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung Clause in Contracts

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: Feuerversicherung Für Landwirtschaftliche Betriebe

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wor- den ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung zurückzuzahlen Entschädigung zurück- zuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi- cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer Versi- cherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: Hausratversicherung

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen abhanden- gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. A.9.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen abhanden­ gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche­ rungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer die Ent- schädigung Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache Sa­ che dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Ver­ sicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Aufforde­ rung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf erfolglosem Ab­ lauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

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Samples: Musikinstrumentenversicherung