Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
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Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen gekom- menen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Ent- schädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden wor- den ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung zurückzuzahlen Entschädigung zurück- zuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers Versi- cherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem nach- dem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer Versi- cherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
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Samples: Hausratversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen abhanden- gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Ent- schädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung. A.9.3.1 Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden ge- kommenen abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes Versiche rungswerts gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer Versicherungs nehmer die Ent- schädigung Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache Sa che dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer Ver sicherungsnehmer hat die- ses dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung Aufforde rung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf erfolglosem Ab lauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
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Samples: Musikinstrumentenversicherung