Wiederrufsrecht Musterklauseln

Wiederrufsrecht. Während der Bedenkzeit von einer Woche nach der Unterzeichnung der Vereinbarung hat der Verbraucher die Möglichkeit, kostenlos zu wider- rufen. Dieses Rücktrittsrecht endet früher, wenn (und in dem Moment) wo der Verbraucher die Fitnesseinrichtung nutzt.
Wiederrufsrecht. Der Vertragspartner der EGK kann seine Anmeldung innert 14 Tagen seit der Anmeldung schriftlich widerrufen.
Wiederrufsrecht. Wenn das Widerrufsrecht von dem gesetzli- chen abweicht, findest du dies bei Abschluss des Vertrages. Das bedeutet im Vertrag (Ta- ke-Off-Regeln), auf der Bezahlseite oder im Angebot.
Wiederrufsrecht a) Der Besteller ist an seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung (Bestellung) nicht gebunden, wenn er sie dem Veranstalter (BUSINESS + INNOVATION CENTER) gegenüber innerhalb von zwei Wochen widerruft. Diese Frist beginnt zu laufen, nachdem der Besteller diese Widerrufsbelehrung erhalten. Zur Fristwahrung genügt die fristgerechte Absendung des Widerrufs in Textform (z.B.: Brief, Fax, E-Mail) an das BUSINESS + INNOVATION CENTER Kaiserslautern GmbH; Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000; X-00000 Xxxxxxxxxxxxxx; Tel.: (+00) 0000-00000-0 Fax.: (+00) 0000-00000 120 ; E-Mail: xxxxxxx@xxx-xx.xx. Einer Begründung bedarf es nicht.
Wiederrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren bei Ihnen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen- dung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Name Bonex GmbH & Co. KG Strasse Xxxxxxxxxxxxxx 0 Xxx 00000 Xxxxx Fax 0049/ (0)8071/50092 E-Mail xxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx
Wiederrufsrecht. Ein Wiederrufsrecht besteht bei Anfertigungen nach Maß nicht. Für Lagerware 1 Woche. Kosten für Rückführungen und Einlagerungen sind vom Käufer zu tragen.
Wiederrufsrecht. Investoren und Darlehensgeber erhalten alle relevanten Vertragsunterlagen im Nachgang zur Bestellung elektronisch. Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt aller relevanten Unterlagen. Die elektronisch bestellten Wertpapiere werden ausschließlich elektronisch verwaltet. Käufer können einen entsprechenden Nutzerbereich verwenden, in dem sie eine Wertpapierübersicht und die Wertentwicklung beobachten können. Dieser Bereich wird im zweiten Halbjahr 2022 freigeschaltet werden. Mit der Bestellung erfolgt automatisch auch eine Registrierung für diesen Bereich. Auf Wunsch erhalten Investoren eine gedruckte Version des Wertpapieres als Namensschuldverschreibung oder als Inhaberpapier gegen Voraberstattung der entstehenden Kosten. Diese betragen inklusive Servicegebühr mindestens 25 €. Keine Prospektgenehmigung nötig Eine Prospektgenehmigung ist nicht erforderlich, da die Emittentin das Angebot sowohl an institutionelle Investoren, (semi-)professionelle Investoren und die ersten 149 privaten Anleger anbietet sowie alle Anleger ab einer Anlagesumme von 000.000 € anbietet. Darüber hinaus wird jedes Wertpapier mit einer ISCN (Immotausch Security Identification Number) mit einem Gesamtgegenwert von weniger als 1 Millionen Euro angeboten. Bei den Exchange Coins handelt es sich nicht um prospektpflichtige Wertpapiere, da keine auszahlbare Verzinsung erfolgt und es sich um eine ewige Anleihe handelt. Die Sharecoins sind nicht Bestandteil der bestellbaren Immotausch-Datenbank, dienen hier aber als Produktvorschau für Verbraucher und als Angebot für institutionelle Anleger und professionelle Anleger sowie ab einer Anlage von mindestens 000.000 € sowie für die ersten 149 Privatanleger. VERORDNUNG (EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.