Wirksamkeit der Beendigung Musterklauseln

Wirksamkeit der Beendigung. Nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags ist der Wiederverkäufer verpflichtet, den Verkauf, die Vermarktung, die Werbung und den Kauf von Dienstleistungen einzustellen, es sei denn, dies ist gemäß den Bedingungen eines Addendums zulässig, das noch nicht abgelaufen oder beendet ist. Der Ablauf oder die Beendigung dieses Vertrags führt nicht dazu, dass (i) die Parteien von den entstandenen Verpflichtungen entbunden werden oder (ii) der Wiederverkäufer Anspruch auf eine Rückerstattung, einschließlich einer Mindestverpflichtungsgebühr, hat. Der Wiederverkäufer kann den Kunden des Wiederverkäufers Rechnungen ausstellen und/oder Zahlungen mit ausstehenden Saldos einziehen. Der Ablauf oder die Beendigung dieses Vertrags, unabhängig davon, aus welchem Grund, hat keine Auswirkungen auf die Abonnementverträge, und QuoVadis unterstützt die Dienstleistungen, die vor der Beendigung erworben wurden, weiterhin für deren Gültigkeitsdauer, sofern der Wiederverkäufer nicht gegen diesen Vertrag verstößt und sofern die von den Dienstleistungen betroffenen Kunden des Wiederverkäufers nicht gegen ihre jeweiligen Abonnementverträge verstoßen.
Wirksamkeit der Beendigung. Eine gemäss dieser Vereinbarung erfolgte Kündigung entbindet keine der Parteien von Verpflichtungen, die zum Datum der Kündigung bereits entstanden oder einem Zeitraum vor einer solchen Kündigung zuzuschreiben sind. Ausserdem hindert die Kündigung keine der Parteien daran, Rechte oder Ansprüche zu verfolgen, die diese von Gesetzes wegen in Bezug auf eine Verletzung dieser Vereinbarung besitzt. Im Falle der Kündigung der Vereinbarung durch eine Partei für eine bestimmte CA-Software, Maintenance oder CA-Dienstleistung oder alle derartigen Produkte und Dienstleistungen gilt Folgendes: (i) Alle zutreffenden unter dieser Vereinbarung fälligen oder fällig werdenden Beträge sind unmittelbar fällig und zahlbar (dies abzüglich anteiliger Erstattungen gemäß dem Abschnitt „Gewährleistung“ oder „Verletzung Rechte Dritter“ auf die der Kunde Anspruch haben könnte), (ii) alle zutreffenden unter dieser Vereinbarung gewährten befristeten Lizenzen werden mit sofortiger Wirkung entzogen und (iii) der Kunde ist nicht mehr zum Erhalt der zutreffenden Maintenance unter dieser Vereinbarung berechtigt. Desweiteren werden, wenn CA die Vereinbarung aufgrund der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von CA oder ihren Lizenzgebern, der Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen unter diesem Vertrag oder der nicht erfolgten Zahlung der Lizenzgebühren für die zutreffende Lizenz kündigt, alle zutreffenden unbefristeten Lizenzen, die unter dieser Vereinbarung gewährt wurden, ebenfalls mit sofortiger Wirkung entzogen. Unmittelbar nach der Beendigung, gleich aus welchem Grund, muss der Kunde CA schriftlich bestätigen, dass alle Kopien und Teilkopien der zutreffenden vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen von CA, die sich in seinem Besitz befanden, und alle CA-Software, für welche die Lizenzeinräumung entzogen wurde, von allen Computern und Speichergeräten gelöscht wurden (einschließlich aller Sicherungs- oder Archivierungskopien), an CA zurückgegeben oder zerstört wurden und nicht mehr von ihm, seinen Konzerngesellschaftenoder anderen Parteien, denen er Zugang zu derartigen Informationen gewährt hat, genutzt werden.

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  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.