Wirksamkeit der Kündigung Musterklauseln

Wirksamkeit der Kündigung. Bei den Kündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und der Ziff. 10.1.3 wird eine Kündigung nur dann wirksam, wenn bei der Anleiheschuldnerin Kündigungserklärungen über Teilschuldverschreibungen eingegangen sind, die zusammen mindestens 24% des valutierenden Gesamtnennbetrags (vgl. Ziff. 2.1) entsprechen. Dies gilt nicht, soweit neben den Kündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und/oder der Ziff. 10.1.3 gleichzeitig auch ein oder mehrere Kündigungsgründe der Ziff. 10.1.2 und Ziff. 10.1.4 vorliegen.
Wirksamkeit der Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erklären Sie sich damit einverstanden, die Nutzung der Apple-Software und -Dienste unverzüglich einzustellen und alle vollständigen oder teilweisen Kopien der Apple-Software und aller Informationen zu den Diensten (einschließlich Ihrer Push-Anwendungs-ID) zu löschen und zu vernichten und alle Kopien der vertraulichen Informationen von Apple, die sich in Ihrem Besitz bzw. Ihrer Kontrolle oder dem/der Ihrer autorisierten Entwickler befinden. Auf Wunsch von Apple erklären Sie sich damit einverstanden, Apple eine schriftliche Bescheinigung über eine solche Zerstörung vorzulegen. Nach Ablauf des in Anhang 1 definierten und festgelegten Lieferzeitraums sind alle lizenzierten Anwendungen und lizenzierten Anwendungsinformationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Apple befinden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach zu löschen oder zu vernichten, mit Ausnahme von Archivkopien, die in Übereinstimmung mit den üblichen Geschäftspraktiken von Apple aufbewahrt werden oder die aufgrund geltender Gesetze, Regeln oder Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Die folgenden Bestimmungen überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung: Abschnitt 1, 2.3, 2.5, 2.6, 3.1(d), 3.1(e), 3.1(f), 3.2 und 3.3, der zweite Absatz von Abschnitt 5.1 (mit Ausnahme der letzten beiden Sätze, wobei die Einschränkungen bestehen bleiben), der dritte Absatz von Abschnitt 5.1, der letzte Satz des ersten Absatzes von Abschnitt 5.3 und die Beschränkungen und Einschränkungen von Abschnitt 5.3, Abschnitt 5.4, der erste Satz und die Einschränkungen von Abschnitt 6.6, die Einschränkungen von Abschnitt 6.7, der zweite Absatz von Abschnitt 6.9, Abschnitt 7.1 (Anhang 1 für den Lieferzeitraum), die Einschränkungen von Abschnitt 7.3, 7.4 und 7.5, Abschnitt 7.6, Abschnitt 9 bis einschließlich 14; innerhalb der Anlage 1 der letzte Satz von Abschnitt 1.1, Abschnitt 2, Abschnitt 3.2 (jedoch nur für bestehende Aktionen), der zweite und dritte Satz von Abschnitt 4, Abschnitt 5 und Abschnitt 6; innerhalb der Anlage 2 die Abschnitte 1.3, 2, 3, 4, 5, 6 und 7; innerhalb der Anlage 3 die Abschnitte 1, 2 (mit Ausnahme des zweiten Satzes von Abschnitt 2.1), 3 und 4; innerhalb der Anlage 4 die Abschnitte 1.2, 1.5, 1.6, 2, 3 und 4; innerhalb der Anlage 5 die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4 (allerdings nur für bestehende Aktionen), 3.3 und 5; innerhalb der Anlage 6 die Abschnitte 1.2, 1.3, 2, 3 und 4; innerhalb der Anlage 7 Abschnitt 1.1 und Abschnitt 1.2;...
Wirksamkeit der Kündigung. In den Fällen gemäß Ziffer 7.1.1. und Ziffer 7.1.4. wird eine Kündigung, sofern nicht bei deren Eingang zugleich einer der in Ziffer 7.1.2. oder 7.1.3. be- zeichneten Kündigungsgründe vorliegt, erst wirksam, wenn bei der Emittentin Kündigungen von Anleihegläubigern im Nennbetrag von mindestens 10 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind.
Wirksamkeit der Kündigung. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Wirksamkeit der Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erklären Sie sich damit einverstanden, die Nutzung der Apple-Software und -Dienste unverzüglich einzustellen und alle vollständigen oder teilweisen Kopien der Apple-Software und aller Informationen zu den Diensten (einschließlich Ihrer Push-Anwendungs-ID) zu löschen und zu vernichten und alle Kopien der vertraulichen Informationen von Apple, die sich in Ihrem Besitz bzw. Ihrer Kontrolle oder dem/der Ihrer Mitarbeiter befinden. Auf Wunsch von Apple erklären Sie sich damit einverstanden, Apple eine schriftliche Bescheinigung über eine solche Zerstörung vorzulegen. Die folgenden Bestimmungen überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung: Die Abschnitte 1, 2.3, 2.5, 2.6, 3.1 (d), 3.1 (e), 3.1 (f), 3.2, 3.3, 5.1 (zweiter und dritter Absatz), der letzte Satz des ersten Absatzes von Abschnitt 5.2 und die Einschränkungen von Abschnitt 5.2, 5.3, die Einschränkungen und Haftungsausschlüsse der Abschnitte 6.1, 6.2 und 6.3, der zweite Satz von Abschnitt 6.4, die Abschnitte 7, 8 und 10 bis einschließlich 15 der Vereinbarung; in Anlage 1 der letzte Satz von Abschnitt 1.1, Abschnitt 2, der zweite und dritte Satz von Abschnitt 4, Abschnitt 5 und Abschnitt 6; in Anlage 2 der letzte Satz von Abschnitt 1.1, der dritte und vierte Satz von
Wirksamkeit der Kündigung. 9.4.1 Nach Ablauf oder Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines im Zusammenhang mit diesem Vertrag bereitgestellten Angebots von DS hat der Kunde unverzüglich sämtliche Exemplare des abgelaufenen oder gekündigten lizenzierten Programms und der zugehörigen Dokumentation vollständig zu vernichten oder zurückzugeben und hat keinen Zugriff mehr auf die Onlinedienste und Supportdienstleistungen. Der Ablauf bzw. die Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines Angebots bzw. einer Supportdienstleistung von DS entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Gebühren zu zahlen, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages entstanden sind oder anderweitig zur Zahlung durch den Kunden ausstehen. Der Kunde hat bei einer vorzeitigen Beendigung oder Kündigung der Angebote bzw. Supportdienstleistungen von DS keinen Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift. Wenn der Kunde die Onlinedienste gemäß Abschnitt 9.2.2 kündigt, erstattet DS dem Kunden die bis zum Kündigungsdatum vorausbezahlten und noch nicht genutzten regelmäßigen Gebühren. Diese Verpflichtung von DS beschränkt sich einzig und allein auf diese Erstattung, und sie ist das einzige Rechtsmittel des Kunden für den Fall, dass DS die Onlinedienste nicht bereitstellen kann. 9.4.2 Supportdienstleistungen für lizenzierte Programme. Bei einer Beendigung oder Kündigung (i) besteht für den Kunden keine weitere Verpflichtung, die Gebühren für Supportdienstleistungen für das betreffende lizenzierte Programm zu zahlen, und (ii) hat der Kunde DS gegenüber formgerecht schriftlich bestätigen, dass sämtliche Exemplare aller Releases des lizenzierten Programms, mit Ausnahme des letzten vom Kunden installierten Releases, ordnungsgemäß vernichtet oder an DS zurückgegeben worden sind. DS ist nicht verpflichtet, weitere Dienstleistungen zu erbringen oder ein Release für diese Lizenzen bereitzustellen, mit Ausnahme der Bereitstellung von Lizenzschlüsseln, falls erforderlich. Der Kunde kann die Supportdienstleistungen reaktivieren, wenn dies für alle Lizenzen eines bestimmten lizenzierten Programms erfolgt, das der Kunde im Rahmen einer zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Lizenzvereinbarung zwischen dem Kunden und einem Unternehmen des DS-Konzerns besitzt, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle Gebühren zahlt, die für die Supportdienstleistungen vom Datum ihrer Kündigung bis zum Datum ihrer Wiederaufnahme fällig gewesen wären, zuzüglich einer Wiederaufnahmegebühr gemäß xxx.0xx.xxx/xxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxx. 9....
Wirksamkeit der Kündigung. Bei den Kündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und der Ziff. 10.1.4 wird eine Kündigung nur dann wirksam, wenn bei der Anleiheschuldnerin Kündigungserklärungen über Schuldverschreibungen eingegangen sind, die zusammen mindestens 10 % des Gesamtnennbetrages entsprechen. Dies gilt nicht, soweit neben den Kündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und/oder der Ziff.
Wirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung wird wie darin festgelegt wirksam, wenn der Geschäftspartner nicht rechtzeitig gemäß dem nachstehend beschriebenen Beschwerdeverfahren Widerspruch einlegt
Wirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung wirkt auf das Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherer die Änderungsklärung abgegeben hat.

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  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.