Wirksamkeit der Kündigung Musterklauseln

Wirksamkeit der Kündigung. Bei den Kündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und der Ziff. 10.1.3 wird eine Kündigung nur dann wirksam, wenn bei der Anleiheschuldnerin Kündigungserklärungen über Teilschuldverschreibungen eingegangen sind, die zusammen mindestens 24% des valutierenden Gesamtnennbetrags (vgl. Ziff. 2.1) entsprechen. Dies gilt nicht, soweit neben den Kündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und/oder der Ziff. 10.1.3 gleichzeitig auch ein oder mehrere Kündigungsgründe der Ziff. 10.1.2 und Ziff. 10.1.4 vorliegen.
Wirksamkeit der Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erklären Sie sich damit einverstanden, die Nutzung der Apple-Software und -Dienste unverzüglich einzustellen und alle vollständigen oder teilweisen Kopien der Apple-Software und aller Informationen zu den Diensten (einschließlich Ihrer Push-Anwendungs-ID) zu löschen und zu vernichten und alle Kopien der vertraulichen Informationen von Apple, die sich in Ihrem Besitz bzw. Ihrer Kontrolle oder dem/der Ihrer autorisierten Entwickler befinden. Auf Wunsch von Apple erklären Sie sich damit einverstanden, Apple eine schriftliche Bescheinigung über eine solche Zerstörung vorzulegen. Nach Ablauf des in Anhang 1 definierten und festgelegten Lieferzeitraums sind alle lizenzierten Anwendungen und lizenzierten Anwendungsinformationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Apple befinden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach zu löschen oder zu vernichten, mit Ausnahme von Archivkopien, die in Übereinstimmung mit den üblichen Geschäftspraktiken von Apple aufbewahrt werden oder die aufgrund geltender Gesetze, Regeln oder Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Die folgenden Bestimmungen überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung: Abschnitt 1, 2.3, 2.5, 2.6, 3.1(d), 3.1(e), 3.1(f), 3.2 und 3.3, der zweite Absatz von Abschnitt 5.1 (mit Ausnahme der letzten beiden Sätze, wobei die Einschränkungen bestehen bleiben), der dritte Absatz von Abschnitt 5.1, der letzte Satz des ersten Absatzes von Abschnitt 5.3 und die Beschränkungen und Einschränkungen von Abschnitt 5.3, Abschnitt 5.4, der erste Satz und die Einschränkungen von Abschnitt 6.6, die Einschränkungen von Abschnitt 6.7, der zweite Absatz von Abschnitt 6.9, Abschnitt 7.1 (Anhang 1 für den Lieferzeitraum), die Einschränkungen von Abschnitt 7.3, 7.4 und 7.5, Abschnitt 7.6, Abschnitt 9 bis einschließlich 14; innerhalb der Anlage 1 der letzte Satz von Abschnitt 1.1, Abschnitt 2, Abschnitt 3.2 (jedoch nur für bestehende Aktionen), der zweite und dritte Satz von Abschnitt 4, Abschnitt 5 und Abschnitt 6; innerhalb der Anlage 2 die Abschnitte 1.3, 2, 3, 4, 5, 6 und 7; innerhalb der Anlage 3 die Abschnitte 1, 2 (mit Ausnahme des zweiten Satzes von Abschnitt 2.1), 3 und 4; innerhalb der Anlage 4 die Abschnitte 1.2, 1.5, 1.6, 2, 3 und 4; innerhalb der Anlage 5 die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4 (allerdings nur für bestehende Aktionen), 3.3 und 5; innerhalb der Anlage 6 die Abschnitte 1.2, 1.3, 2, 3 und 4; innerhalb der Anlage 7 Abschnitt 1.1 und Abschnitt 1.2;...
Wirksamkeit der Kündigung. In den Fällen gemäß Ziffer 7.1.1. und Ziffer 7.1.4. wird eine Kündigung, sofern nicht bei deren Eingang zugleich einer der in Ziffer 7.1.2. oder 7.1.3. be- zeichneten Kündigungsgründe vorliegt, erst wirksam, wenn bei der Emittentin Kündigungen von Anleihegläubigern im Nennbetrag von mindestens 10 % des Gesamtnennbetrages der zu diesem Zeitpunkt noch insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen eingegangen sind.
Wirksamkeit der Kündigung. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versiche- rungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Wirksamkeit der Kündigung. Bei den Kündigungsgründen der Ziff. 10.1.1 und der Ziff. 10.1.4 wird eine Kündigung nur dann wirksam, wenn bei der Anleiheschuldnerin Kündigungserklärun- gen über Schuldverschreibungen eingegangen sind, die zusammen mindestens 10 % des Ge- samtnennbetrages entsprechen. Dies gilt nicht, soweit neben den Kündigungsgründen der Ziff.
Wirksamkeit der Kündigung. 9.4.1 Nach Ablauf oder Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines im Zusammenhang mit diesem Vertrag bereitgestellten Angebots von DS hat der Kunde unverzüglich sämtliche Exemplare des abgelaufenen oder gekündigten lizenzierten Programms und der zugehörigen Dokumentation vollständig zu vernichten oder zurückzugeben und hat keinen Zugriff mehr auf die Onlinedienste und Supportdienstleistungen. Der Ablauf bzw. die Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines Angebots bzw. einer Supportdienstleistung von DS entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Gebühren zu zahlen, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages entstanden sind oder anderweitig zur Zahlung durch den Kunden ausstehen. Der Kunde hat bei einer vorzeitigen Beendigung oder Kündigung der Angebote bzw. Supportdienstleistungen von DS keinen Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift. Wenn der Kunde die Onlinedienste gemäß Abschnitt 9.2.2 kündigt, erstattet DS dem Kunden die bis zum Kündigungsdatum vorausbezahlten und noch nicht genutzten regelmäßigen Gebühren. Diese Verpflichtung von DS beschränkt sich einzig und allein auf diese Erstattung, und sie ist das einzige Rechtsmittel des Kunden für den Fall, dass DS die Onlinedienste nicht bereitstellen kann.
Wirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung wird wie darin festgelegt wirksam, wenn der Geschäftspartner nicht rechtzeitig gemäß dem nachstehend beschriebenen Beschwerdeverfahren Widerspruch einlegt
Wirksamkeit der Kündigung. Die Kündigung wirkt auf das Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherer die Änderungsklärung abgegeben hat.
Wirksamkeit der Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund erklären Sie sich damit einverstanden, die Nutzung der Apple-Software und -Dienste unverzüglich einzustellen und alle vollständigen oder teilweisen Kopien der Apple-Software und aller Informationen zu den Diensten (einschließlich Ihrer Push-Anwendungs-ID) zu löschen und zu vernichten und alle Kopien der vertraulichen Informationen von Apple, die sich in Ihrem Besitz bzw. Ihrer Kontrolle oder dem/der Ihrer Mitarbeiter befinden. Auf Wunsch von Apple erklären Sie sich damit einverstanden, Apple eine schriftliche Bescheinigung über eine solche Zerstörung vorzulegen. Die folgenden Bestimmungen überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung: Die Abschnitte 1, 2.3, 2.5, 2.6,

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.