Wirkung. 1. Bei Sach- leistung
Wirkung a. Haftung der Schuldner
b. Einreden der Schuldner
Wirkung. Haftung der Schuldner
Wirkung. 1. Bei Sach- leistung
a. Recht zur Hinterlegung
b. Recht zum Verkauf
1 Werden Zinse oder andere periodische Leistungen geschuldet, so be- gründet die für eine spätere Leistung ohne Vorbehalt ausgestellte Quit- tung die Vermutung, es seien die früher fällig gewordenen Leistungen entrichtet.
2 Ist eine Quittung für die Kapitalschuld ausgestellt, so wird vermutet, dass auch die Zinse bezahlt seien.
3 Die Rückgabe des Schuldscheines an den Schuldner begründet die Vermutung, dass die Schuld getilgt sei.
1 Behauptet der Gläubiger, es sei der Schuldschein abhanden gekom- men, so kann der Schuldner bei der Zahlung fordern, dass der Gläubiger die Entkräftung des Schuldscheines und die Tilgung der Schuld in einer öffentlichen oder beglaubigten Urkunde erkläre.
2 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Kraftloserklärung von Wertpapieren.
Wirkung. Im Fall einer Kündigung der Ihnen in diesem Nachtrag gewährten Lizenz haben Sie innerhalb von fünf (5) Tagen nach dieser Kündigung (a) jede Kopie der C1 Script Builder Software und der Dokumentation, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befindet, permanent zu zerstören und den vom Lizenzierungssystem der C1 Script Builder Software gesendeten Zugangsschlüsse an xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx zu senden und (b) die §§ 1, 2.3, 3.2, 3.3, 4, 6, 7, 8, 9.4 und 10 bleiben ohne zeitliche Beschränkung in Kraft. Sie können die mit Hilfe der C1 Script Builder Software erstellen C1 Scripts weiterverwenden. Die Kündigung der Ihnen in diesem Nachtrag gewährten Lizenz gilt zusätzlich zu allen sonstigen Rechten und Rechtsmitteln der Fluidigm nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht für jegliche Verletzung, die zu dieser Kündigung geführt hat.
Wirkung. Hat der Schuldner mehrere Schulden an denselben Gläubiger zu be- zahlen, so ist er berechtigt, bei der Zahlung zu erklären, welche Schuld er tilgen will.
Wirkung. 1. Bei Sachleis- tung
Wirkung. I. Gebrauchs- recht des Entleh- ners
Wirkung. Vertreter ohne Vollmacht (falsus procurator)
Wirkung. Ein Kokainrausch verläuft in Phasen. Erst wirkt der Stoff sehr euphorisierend, dann kommt eher paranoide Stimmung dazu, gegen Ende tritt Niedergeschlagenheit, Müdigkeit und Erschöpfung auf.