Wirkung des Konkurses und des Ausgleichsverfahrens. Der Versicherer kann nach Eröffnung des Konkurses oder des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen bzw. der Anordnung der Zwangsverwaltung über die Liegenschaften des Versiche- rungsnehmers den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Haushaltsversicherung Standard, Haushaltsversicherung Exklusiv Premium, Haushaltsversicherung Exklusiv
Wirkung des Konkurses und des Ausgleichsverfahrens. Der Versicherer kann nach Eröffnung des Konkurses oder des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen bzw. der Anordnung der Zwangsverwaltung über die Liegenschaften Liegenschaft des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
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Samples: Betriebsunterbrechungsversicherung