Ergänzende Angaben. (1) Wenn der ersuchte Staat zu irgendeinem Zeitpunkt des Auslieferungsverfahrens die zur Unterstützung des Ersuchens um Auslieferung einer Person zur Verfügung gestellten Angaben für nicht ausreichend erachtet, die Erfordernisse für eine Auslieferung zu erfüllen, kann er um die notwendigen ergänzenden Angaben ersuchen und eine angemessene Frist für deren Einlangen festsetzen.
Ergänzende Angaben. 33 Vorstand
Ergänzende Angaben. 6.1. Ergänzende Angaben gemäß § 289a HGB (Übernahmerelevante Angaben) Genehmigtes Kapital I Genehmigtes Kapital II Genehmigtes Kapital 2018 Bedingtes Kapital 2013 Bedingtes Kapital 2015 Bedingtes Kapital 2018
Ergänzende Angaben. Terminwunsch Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&Fon Unverbindlicher Terminwunsch (Mo-Fr, außer Feiertage): Einwilligung zur Kontaktaufnahme und Datennutzung
Ergänzende Angaben. Terminwunsch Unverbindlicher Terminwunsch (Mo-Fr, außer Feiertage): Einwilligung zur Kontaktaufnahme und Datennutzung
Ergänzende Angaben. Übernahmevertrag
Ergänzende Angaben