Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Musterklauseln

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren oder ein Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, kann der Auftraggeber von der Bestellung ohne Fristsetzung zurücktreten. Schadensersatz wird nicht geleistet. Das gleiche gilt, wenn durch ein Arrest-, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Leistungsforderung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gepfändet bzw. zur Einziehung überwiesen wird.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wird durch einen Arrest-, Pfändungs- und/oder Überweisungsbeschluss die Leistungsforderung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gepfändet bzw. zur Einziehung überwiesen, kann der Auftraggeber vom Vertrag ohne Fristsetzung zurücktreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Schadensersatz wird nicht geleistet.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Für die Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wurde der Standardisierte Steuerertrag vor Ressourcenausgleich als einfach nachvollziehbarer, verlässlicher und etablierter Indikator gewählt. Er wird im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) erhoben und stellt den hypothetischen Steuerertrag dar, welcher ein Kanton erzielen würde, wenn er sein Ressourcenpotenzial mit einem für alle Kantone einheitlichen proportionalen Steuersatz ausschöpfen würde. Er bildet damit die fi- nanziellen Ressourcen ab, die einem Kanton zur Erfüllung der Staatsaufgaben bei einheitlicher Steuerausschöpfung zur Verfügung stehen würden. Der Standardisierte Steuerertrag wird jährlich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung publi- ziert. Die zur Verfügung gestellten Daten sind verlässlich, unter den Kantonen vergleichbar und breit anerkannt. Der Indikator bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone zuverlässig ab. Er berücksichtigt die Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen (inklusive Grenz- gänger und Quellenbesteuerte), die Gewinne der juristischen Personen, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer und in befriedigendem Ausmass auch die Ausschöpfbarkeit des Steuerpo- tenzials. Für einzelne Kantone ist der Standardisierte Steuerertrag nicht beeinflussbar, auch nicht etwa durch Steuersenkungen. Der Standardisierte Steuerertrag basiert auf dem Dreijahresdurchschnitt der aggregierten Steuer- bemessungsgrundlage (ASG) des NFA. Diese Bildung von Dreijahresdurchschnitten glättet Schwankungen. Sie führt andererseits zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen dem Beitragsjahr und den Bemessungsjahren, auf welchen die Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ba- siert. Damit werden die langfristigen Trends in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgebildet. Aus Sicht der finanziellen Planbarkeit ist die mit der Xxxx des Indikators einhergehende Glättung positiv und erwünscht. Sie verhindert zu starke Schwankungen zwischen einzelnen Zahlungsperio- den und kann über den Zeitverlauf dennoch die erwünschte Dynamik erreichen. Die damit einher- gehende Verzögerung ist demgegenüber in Kauf zu nehmen. Bisher haben die Parlamente den im Leistungsauftrag ausgewiesenen gesamten Trägerbeitrag ei- nes Kantons inklusive den damit verbundenen Jahrestranchen bewilligt. Im neuen Finanzierungs- modell ist der Finanzierungsschlüssel zur Aufteilung des verbleibenden Restdefizits dynamisch. Er wird jährlich neu berechnet, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit...
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. 3. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, der Konzessionsgeberin bis spätestens 1. August (im 1. Konzessionsjahr 1. Oktober) des jeweiligen Kalenderjahres eine konkrete Sortimentsliste sowie einen entsprechenden Verteilerschlüssel für die Anbietergruppen für die im jeweiligen Jahr statt- findende Veranstaltung zur Genehmigung vorzulegen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Struktur und die wirtschaftliche Situation des/der Bewerbers/Bewerbergemeinschaft muss sicherstellen, dass die ausgeschriebene Leistung über die Jahre nach Inbetriebnahme des Pachtobjekts problemlos abgewickelt werden kann. In diesem Sinn dürfen weder die vorgelegten Unterlagen noch allenfalls vom Auftragnehmer eingeholte zusätzliche Bonitätsauskünfte (z.B. KSV) Zweifel an der zukünftigen wirtschaftlichen Existenz des Bewerbers lassen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Aus den von mir angeschlossenen Unterlagen Ja Nein letztgültige Lastschriftanzeige Finanzamt letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt Auskunft der Hausbank, dass der Bewerber wirtschaftlich in der Lage ist, den ausgeschriebenen Betrieb zu führen ergibt sich unmissverständlich, dass ich all meinen Verpflichtungen nachgekommen bin und keine Bedenken hinsichtlich meiner Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen. Sofern sich daraus Bedenken ergeben bzw. ich eine der genannten Erklärungen nicht vorlegen kann, begründe ich meine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wie folgt:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers ein Konkursverfahren oder ein Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, kann der Auftraggeber von der Bestellung ohne Fristsetzung zurücktreten. Schadensersatz Universitätsklinikum Bonn Anstalt des öffentlichen Rechts Xxxxxxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxx Zentrale: Tel.: 0228/287 - 0 Fax: 0228/287 - 0 E-Mail: xxxxxxx@xxx.xxx-xxxx.xx Kaufmännischer Direktor: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Ärztlicher Direktor: Prof. Xx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx USt-IdNr: DE811917555 Steuer-Nr.: 20557831215 EORI-Nr.: DE5335108 wird nicht geleistet. Das gleiche gilt, wenn durch ein Arrest-, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Leistungsforderung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gepfändet bzw. zur Einziehung überwiesen wird.

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  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.