Ansprechperson Musterklauseln

Ansprechperson. Anfragen und die Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie jederzeit an folgende Stelle richten: Post E-Commerce GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Email: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx Kontaktfomular: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/x/xxxxxxx
Ansprechperson. Für die sportliche oder tänzerische Förderung hauptsächlich verantwortlich und daher Ansprechperson für das K+S Gymnasium Rämibühl ist: Name, Vorname, Funktion innerhalb der Partnerinstitution Ein Wechsel dieser Ansprechperson ist mit den Verantwortlichen des K+S Gymnasiums abzusprechen bzw. umgehend mitzuteilen. Das K+S Gymnasium Rämibühl und seine ausserschulischen Ausbildungspartner dürfen Informationen austauschen, welche die beiden Ausbildungen betreffen.
Ansprechperson. Mag. (FH) Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Operative Geschäftsführerin Kunstmeile Krems T +00 0000 000000-000, M +00 000 000 00 000 E xxxxx.xxxxxxx-xxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Kunstmeile Krems Betriebs GmbH Xxxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0, 0000 Xxxxx xx xxx Xxxxx 1. Teilnahmeantrag 2. Plandarstellung Gastronomieflächen
Ansprechperson. Für Sozialpunkt Süd:
Ansprechperson. Für die gesamte Betreuung und Organisation des Lehrlingswesens ist die Berufsbild- nerin verantwortlich. Bei Fragen oder Unklarheiten ist er die verantwortliche An- sprechperson. Bei Abwesenheit des Berufsbildners wird jeweils eine Stellvertretung bestimmt, welche deren Aufgaben übernimmt. Darüber hinaus kann jederzeit auch die Personalabteilung kontaktiert werden. Die Anweisungen des Berufsbildners, de- ren Stellvertretung, der Fachverantwortlichen und anderer berechtigter Mitarbeiter sind jederzeit zu befolgen.
Ansprechperson. Standortleitung der GTS St.Xxxxxx:
Ansprechperson. Für Sozialpunkt Süd: Xxxxx Xxxxxx-Xxxxx, MA, 0664 2354 615 x.xxxxxx-xxxxx@xxxxxxxxxxx-xxxx.xx Vorname Nachname M W SV-Nr. 🞎 🞎 T T M M X X PLZ Ort Straße, Hausnummer Erstsprache des Kindes 🞎 Deutsch 🞎 andere Sprache: 🞎 Mutter 🞎 Vater 🞎 Sonstiges Beziehungsverhältnis: Anrede Titel Vorname Nachname SV-Nr. 🞎 Herr T T M M X X 🞎 Frau PLZ Ort Straße, Hausnummer Telefonnummer (privat): E-Mail (verpflichtende Xxxxxx, bitte gut lesbar schreiben!) An diese Mailadresse werden anfallende Informationen zur Sommerbetreuung versendet. Mailadresse vom Zahlungspflichtigen für Zusendung der Rechnung. KW 30 (22.07-26.07.24) 🞎 bis 13:00h 🞎 bis 15:00h 🞎 bis 17:00h KW 31 (29.07-02.08.24) 🞎 bis 13:00h 🞎 bis 15:00h 🞎 bis 17:00h KW 32 (05.08-09.08.24) 🞎 bis 13:00h 🞎 bis 15:00h 🞎 bis 17:00h KW 33 (12.08-16.08.24) 🞎 bis 13:00h 🞎 bis 15:00h 🞎 bis 17:00h KW 34 (19.08-23.08.24) 🞎 bis 13:00h 🞎 bis 15:00h 🞎 bis 17:00h KW 35 (26.08-30.08.24) 🞎 bis 13:00h 🞎 bis 15:00h 🞎 bis 17:00h Essenspauschale Essenspauschale Ganztag erweitert (07:00-17:00) Ganztag (07:00-15:00) 42€/Woche Betreuungsbeitrag Halbtag (07:00-13:00)
Ansprechperson. 1Der Kantonspolizei Bern steht für sämtliche Anliegen aus diesem Vertrag eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gemeinden zur Verfügung. Sämtliche Fragen betreffend Zusammenarbeit, Jahresplanung, Reporting, Controlling etc. werden für beide Gemeinden ausschliesslich mit dieser Person geklärt. Die Gemeinden legen in einer gemeinsamen Vereinbarung die gemeindeinternen Regelungen zur Leistungsverrechnung (Reporting, Controlling und Zahlungsmodalitäten etc.) und die Kompetenzen der Vertreterin bzw. des Vertreters fest. Die gemeindeinterne Vereinbarung ist als Anhang 5 integrierender Bestandteil des vorliegenden Ressourcenvertrages. 2Zusätzlich bezeichnen beide Gemeinden je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für die Steuerung von Einzelereignissen gemäss nachfolgendem Art. 5 dieses Ressourcen- vertrages.
Ansprechperson. Anfragen und die Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie jederzeit an folgende Stelle richten: Österreichische Post Aktiengesellschaft – Shöpping‌‌ Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Email: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx
Ansprechperson. 17.1. Der Kunde hat Motto Catering spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eine verantwortliche und für den Kunden vertretungsbefugte Person namhaft zu machen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend ist und an welche sich Motto Catering bzw. der Locationmanager insbesondere bei Rückfragen wenden kann („Ansprechperson“). 17.2. Wird eine Ansprechperson nicht oder nicht rechtzeitig bekannt gegeben, hat der Kunde seine Rechte verwirkt und ist Motto Catering im Zweifel berechtigt, gegenüber jedem Mitarbeiter des Kunden oder jeder offensichtlich in die Organisation der Veranstaltung eingebunden Person gegenüber Erklärungen abzugeben und mit dieser Vereinbarungen zu treffen. 17.3. Im Angebot der Motto Catering wird ein „Locationmanager“ namentlich bekanntgegeben, dieser ist die zuständige Ansprechperson auf Seiten der Motto Catering. Sollte diese Person aus welchem Grund auch immer verhindert sein, wird der zuständige Locationmanager vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben. Sollte ein Wechsel während der Veranstaltung notwendig sein wird der Wechsel dem Kunden umgehend bekanntgeben.