Pressemappe Landesgalerie Musterklauseln

Pressemappe Landesgalerie. TEILNAHMEANTRAG KURZINFORMATION I. Leistungsgegenstand: Pachtvertrag zum Betrieb der neuen Gastronomie im Erdgeschoss der neu entstehenden Landesgalerie Niederösterreich II. Interessenten haben bis spätestens 14.09.2018, 12:00, einen Teilnahmeantrag, sowie ein grobes Betriebskonzept bei der ausschreibenden Stelle abzugeben oder an diese zu senden. III. Auskünfte und Antworten auf Anfragen von Teilnehmern werden von der Kontaktperson an alle bekannten Interessenten schriftlich erteilt. IV. Es werden drei geeignete/leistungsfähige Interessenten zur Abgabe eines detaillierten Angebots und zu den Verhandlungen eingeladen. V. Auswahl erfolgt anhand der Kriterien: Umfang und Qualität des Angebots, Qualifikation des Bewerbers und Referenzen sowie Qualität des Betriebskonzeptes sowie Pacht (Details siehe Punkt 4 Erforderliche Unterlagen / Bewertungskriterien). VI. Die Bewerber/Bieter legen Teilnahmeunterlagen/Angebote ausschließlich in ihrem eigenen Interesse. Sämtliche mit der Abgabe von Teilnahmeunterlagen/Angebotslegung verbundenen Kosten haben die Bewerber/Bieter selbst zu tragen. Es werden keine Kosten ersetzt. VII. Um am Auswahlprozess teilzunehmen, sind vom Pachtinteressenten folgende Unterlagen einzureichen: a. Ausgefüllter und unterfertigter Teilnahmeantrag b. Aussagekräftiges Betriebskonzept c. Bankbestätigung, dass der Pachtinteressent wirtschaftlich in der Lage ist, einen Betrieb in der ausgeschriebenen Größenordnung zu führen d. Folgende Unterlagen sind als Kopie beizulegen: i. Aufrechte Gewerbeberechtigung ii. Aktueller Auszug des Xxxxxx bei der Gebietskrankenkasse iii. Aktueller Auszug des Xxxxxx beim zuständigen Finanzamt

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  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Versicherte Fahrzeuge Die Waren und beruflich genutzten Geräte sind ausschließlich während ihres Transports mit im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen und vom Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Leasing-Nehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten genutzten Fahrzeugen gedeckt.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.