Wirtschaftsförderung Musterklauseln

Wirtschaftsförderung. (1) Mit Wirksamwerden des Beitritts wird das in Artikel 3 genannte Gebiet in die im Bundesgebiet bestehenden Re- gelungen des Bundes zur Wirtschaftsförderung unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Europäischen Ge- meinschaften einbezogen. Während einer Übergangszeit werden dabei die besonderen Bedürfnisse der Strukturan- passung berücksichtigt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu einer möglichst raschen Entwicklung einer ausgewo- genen Wirtschaftsstruktur unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands geleistet.
Wirtschaftsförderung. Wirtschaftsförderung in einer Stadt wie Königswinter, die durch städtische und ländliche Strukturen geprägt ist und sich auf viele kleine Stadtteile verteilt, muss bedarfsgerechte Lösungen entwickeln. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die durch Corona hervorgerufenen Veränderungen in der Unternehmensumwelt zu legen. • Im Zuge der akuten Corona-Krise, der notwendigen Maßnahmen gegen den Klimawandel und der dynamischen Digitalisierung aller Bereiche der Gesellschaft werden nun das gesamte produzierende Gewerbe von Königswinter und auch viele Selbstständige von einem neuen Strukturwandel erfasst werden. Diese Herausforderung wollen wir in Königswinter meistern. Wir wollen proaktiv handeln und dazu die Verantwortlichen der Unternehmen, Betriebsräte, Stadtverwaltung, des Stadtrats und kompetente und engagierte Bürger*innen an einen Tisch bringen. Hierzu wollen wir einen Wirtschaftsbeirat in Königswinter einrichten. • Wir setzen uns insbesondere für die Ansiedlung von Zukunftsbranchen und nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen in unseren bestehenden bzw. noch zu planenden Gewerbegebieten ein. • Die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft der Stadt soll enger mit politischem Handeln vernetzt werden. Hierzu soll die/der Geschäftsführer*in der WWG über aktuelle und geplante Maßnahmen der Wirtschaftsförderung regelmäßig im Kultur-, Tourismus- und Wirtschaftsförderungsausschuss berichten. • Geprüft werden soll, ob der Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderung auch in die Verwaltungsorganisation der Stadt integriert werden kann. • Entsprechend der vorhandenen Rahmenbedingungen braucht es individuelle Lösungen. So kann es im Talbereich beispielsweise darum gehen, ein Geschäfts- oder Ladenvitalisierungsprogramm ins Leben zu rufen, das auf einer umfassenden Analyse der kaufkräftigen Bevölkerung basiert und die gezielte Suche von Geschäftsideen für kleine Geschäfte, die die vorhandene Struktur nutzen können, beinhaltet. • Realisierung und regelmäßige Fortschreibung des geplanten Leerstandskatasters. • Gemeinsam mit Kommunen in der Region Bonn-Rhein-Sieg wollen wir uns dafür einsetzen, Einzelhändler*innen und lokal ansässigen Unternehmer*innen zu unterstützen, digitale Vertriebswege aufzubauen. • Ziel aller Maßnahmen muss sein, einen Kaufkraftexport zu vermeiden. • Ein weiteres Ziel soll sein, Förderprogramme zu identifizieren und Mittel zu beantragen, aber auch Beratung von Unternehmer*innen zu Fördermöglichkeiten zu leisten.
Wirtschaftsförderung. Damit neue Arbeitsplätze entstehen wollen wir dafür sorgen, dass sich in Niddatal weitere Gewerbetreibende und Unternehmen ansiedeln und bereits angesiedelte Betriebe die bestmögliche Unterstützung erfahren.
Wirtschaftsförderung. Wir werden Initiativen der bezirklichen Wirtschaft zum Klimaschutz, zur Sicherung von Fachkräften, zum Erhalt von kleinen Gewerbestrukturen und zur Integration von Geflüchteten unterstützen. Wir werden die Gewerbeflächen im Bezirk erhalten. Es werden in der Regel keine Gewerbe- und Industrieflächen umgewandelt, sondern weiterhin für Gewerbeansiedlungen genutzt. Mit einem Gewerbeflächenmanagement wollen wir bezirkliche Unternehmen stärken und fördern. Die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) sichert die Weiterentwicklung der zentralen Geschäftsstraßen der City West. Gemeinsam mit den Geschäftsstraßenverbänden werden wir Vorschläge zur Weiterentwicklung der alten ISG bis hin zur Ermöglichung eines Betreibermodells für Geschäftszentren entwickeln. In den Stadtteilen werden wir die Kooperation mit den Interessengemeinschaften des örtlichen Einzelhandels zu strategischen Partnerschaften für die Entwicklung ausbauen. Die Geschäftsstraßeninitiativen in den Stadtteilen werden wir bei der Gründung unterstützen und in ihrer Entwicklung stärken. Sie sind wichtige Ansprechpartner*innen für die Verwaltung. Wir unterstützen die Ansiedlung von Start-ups. Wir stärken und unterstützen gezielt Immobilienprojekte, die räumliche Angebote für Start-ups bereitstellen. Projekte und Initiativen zur Gemeinwohl-Ökonomie werden unterstützt. Das Unternehmerinnen-Centrum West (UCW) soll evaluiert werden. Es wird die Funktion eines/r Beauftragten für Gute Arbeit eingerichtet. Charlottenburg-Wilmersdorf ist Fairtrade-Town, wir wollen es zu einem Modellbezirk fair, bio und regional entwickeln und werden dazu alle gesellschaftlichen Initiativen unterstützen und neue Projekte anregen.
Wirtschaftsförderung. 13. Die Wirtschaftsförderung Neukölln ist weiter zentrale Ansprechpartnerin für die über 15.000 Unternehmen und Betriebsstätten im Bezirk, mit dem Ziel der Sicherung der bestehenden Wirtschaftsstandorte und der Unterstützung von Neuansiedlungen. Das Bezirksamt betreibt Bestandspflege und initiiert geförderte Projekte zur Bestandssicherung der Neuköllner Wirtschaft.
Wirtschaftsförderung. Für die Wirtschaftsförderung gilt für uns der Grundsatz: Verlässlichkeit und Vertrauen in die Stadt und ihre Akteure sind Grundvoraussetzung für ein gutes Investitionsklima. Die qualifizierte Beratung der Unternehmen ist uns wichtig. Wir stärken die Wirtschaftsförderung sowohl personell als auch mit Sachmitteln, gerade auch um den Bereich der Unternehmensansiedlung zu stärken Die Wirtschaftsförderung hat in der Stadtverwaltung eine Querschnittsfunktion und ist bei allen wirtschaftsrelevanten Entscheidungen zu beteiligen. Bei Ermessensentscheidungen der Ämter haben die Erfordernisse einer erfolgreichen Wirtschaftsförderung Vorrang. Offenbach ist die Stadt, die im Rhein-Main-Gebiet ihre Möglichkeiten und Vorteile besser nutzen muss. Wir arbeiten konzertiert an einem besseren Image der Stadt, indem wir die unterschiedlichen Akteure des Stadtmarketings (Wirtschaftsförderung, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, SOH, OSG) professionalisieren und besser vernetzen.
Wirtschaftsförderung. Eine starke kommunale Wirtschaftsförderung ist für die wirtschaftliche Entwicklung in Meerbusch wich- tig. CDU und FDP werden die Wirtschaftsförderung stärken. Dazu stellen die Kooperationspartner Haushaltsmittel zur Verfügung, damit die Stadtverwaltung zusätzliche Ressourcen in diesem Bereich schaffen kann. Auch der Bereich des Stadtmarketing und des Tourismus sind für uns ein Schwerpunkt für die nächsten Jahre.
Wirtschaftsförderung. An einer starken und zielorientierten Wirtschaftsförderung wird festgehalten. Insbesondere soll diese eine Wirtschaftsförderung für die Kommunen vor Ort sein und diese unterstützen. Aufgaben, Ziele, Struktur und Projekte sind fortlaufend und ergebnisoffen zu prüfen. Die für Projekte und Maßnahmen notwendigen finanziellen Mittel werden in den entsprechenden Haushalten eingeplant. Insbesondere unterstützt werden sollen die Ansiedlungen von Betrieben sowie die Erweiterung von Bestandsunternehmen im Sinne einer arbeitnehmer‐ und arbeitgeberfreundlichen Mittelstandspolitik, wobei dem ländlichen Raum hier ein besonderes Augenmerk gilt.
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.