Betreuungsvereinbarung Musterklauseln

Betreuungsvereinbarung. Diese ergeht an: o den/die zuständige/n Studiendekan/in bzw. an das zuständige Dekanat, o in zweiter Ausfertigung an den/die Studierende/n, o in dritter Ausfertigung an den/die Betreuer/in.
Betreuungsvereinbarung. Der Versicherungsnehmer wird von dem Außendienstbeauftragten für (Erz-)Diözesen, Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Xxx xxx Xxxxxxxxx 0 x 00000 Xxxxxxxx Tel. 0 89 / 0 00 00 00 Fax 0 89/ 0 00 00 00 betreut. Xxxx Xxxxxxxxxxx ist berechtigt, für den Versicherer Er- klärungen und Zahlungen des Versicherungsnehmers entgegenzuneh- men.
Betreuungsvereinbarung. § 5 Integration in Arbeitsgruppe, Forschungsverbund oder Graduiertenprogramm § 6 Arbeitsbedingungen der/des Promovierenden § 7 Einhaltung guter Wissenschaftliche Praxis
Betreuungsvereinbarung. 1. Beteiligte Herr/Frau ..............................................................................................
Betreuungsvereinbarung. Bitte Druckbuchstaben! Promovierende/r Erstbetreuer/in Weitere/r Betreuer/in1 Weitere/r Betreuer/in Weitere/r Betreuer/in Weitere/r Betreuer/in Eine Änderung der Betreuungskonstellation ist jederzeit möglich (z. B. durch Einbeziehung weiterer Betreuer/innen oder durch Wechsel des Betreuers/der Betreuerin), bedarf jedoch einer Änderung dieser Betreuungsvereinbarung. Die Graduiertenakademie ist darüber in Kenntnis zu setzen.
Betreuungsvereinbarung. In die Betreuungsvereinbarung bzw. unter dem Dokumenten Typ „SONSTIGE“ mit dem Betreff „Begründung für die Maßnahmenteilnahme AST“ ist bei Implacement das personalaufnehmende Unternehmen aufzunehmen.
Betreuungsvereinbarung. Die vorliegende Betreuungsvereinbarung und Geschäftsbedingungen enthalten alle wichtigen Informationen über die Leistungsangebote von Xxxx’Oha und Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx und geben über organisationsspezifische Anliegen und Verbindlichkeiten Auskunft, als auch über die Tarife für Privatzahler1. 1 Dienstleistungen und Angebote von Xxxx’Oha Xxxx’Oha bietet für betroffene Menschen, die zu Hause leben und betreut werden wollen, eine Palette an Dienstleis- tungen und Angeboten an. Diese Angebote können je nach Bedarf einzeln, im Paket oder individuell kombiniert in An- spruch genommen werden. Xxxx’Oha bietet Information und Beratung in Hinblick auf die Durchführung der Betreu- ung. ! Psychosoziale und ganzheitliche Nachbetreuung Fachkundige Betreuung von Menschen mit psychiatrischer Erkrankung oder aktueller akuten Lebenssituation: Ressour- cenarbeit, Psychoedukation, Aufklärung bzgl. Medikation, Selbstheilungskräfte, Resilienz, Stressoren, Skills, Salutoge- nese, lösungsorientierte Gesprächsführung, Erlangung von Selbstwirksamkeit etc. ! Informationsgespräche und Psychoedukation über die Erkrankung, Verlauf, Wissensstand, Medikation etc. ! Psychosoziale Angehörigengespräche: Wissenserweiterung für Angehörigen, Umgang mit Betroffenen etc. ! Ressourcenorientierte Pflege und Gesprächsführung: Stärkung von Selbstwert und Selbstbewusstsein ! Skills-Management: Krisenintervention, “Erste-Hilfe-Set” für Krisen, “Was tun bei akuten Zuständen?” ! Vermittlung an psychiatrische Fachärzte, Psychologen und andere ausgewählte Institutionen ! Betreuungskonzepte zur Auswahl: Standardbetreuung oder Intensivbetreuung ! Entlastungsangebot wie zB Termine für alltägliche Dinge, Treffen zu Hause, Ausflüge etc.
Betreuungsvereinbarung. Diese Betreuungsvereinbarung soll für Promovierende verwendet werden, die ein strukturiertes Qualifikationsverfahren im Rahmen der Bamberg Graduate School of Historical Studies (BaGraHist) durchlaufen. Das Promotionsverfahren regelt sich nach der jeweils einschlägigen Promotionsordnung in der geltenden Fassung. Soweit die einschlägige Promotionsordnung von dieser Vereinbarung abweichende Regelungen bestimmt, hat erstere Vorrang.
Betreuungsvereinbarung. Für das Promotionsvorhaben vereinbaren nachfolgende Personen ein Betreuungsverhältnis (die Auflösung des Betreuungsverhältnisses ist in § 8 Abs. 6, 7 und 8 geregelt):
Betreuungsvereinbarung. Für das jeweilige Betreuungsschuljahr wird eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Hilfswerk Steiermark beschlossen. Diese Vereinbarung gilt für das gesamte Schuljahr. Es werden von den Mitarbeiterinnen Zeitaufzeichnungen geführt.