Einreichung Musterklauseln

Einreichung. (1) Die Bank nimmt Einzugsaufträge nach Nummer 1 Absatz 1 beleglos per Datenfern- übertragung im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) zu den hierfür geltenden besonderen Bedingungen entgegen. Die beleglose Teilnahme am EMZ muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. Für die Einlieferung von Scheckbildern gilt Nummer 11 Absatz 1.
Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Die beleglose Einreichung muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke.
Einreichung. (1) Überweisungsaufträge von Kontoinhabern gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 sind in den Nachrichtenformaten MT 200 bis 203 über das SWIFT-System einzureichen. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Konventionen ein- gehalten werden.
Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungen beleglos per Datenfernübertragung im Haus- bankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Nichtbanken können darüber hinaus auch Überweisungen per Datenträger im EMZ ein- reichen. Die beleglose Teilnahme am HBV bzw. EMZ muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke.
Einreichung. (1) Überweisungen dürfen von Kreditinstituten nur in den Nachrichtenformaten MT 200 bis 203 über das SWIFT-System eingereicht werden. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Konventionen eingehalten werden.
Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Kontoinhaber ohne Bankleitzahl können darüber hinaus bis zum 30. Dezember 2009 auch Überweisungen per Datenträger zur Ausführung im EMZ einreichen. Bei Datenträgern ist Einreichungstag der Geschäftstag des Zugangs des Datenträgers beim Rechenzentrum der Bank. Die beleglose Einreichung muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke.
Einreichung. F o l g e n d e U n t e r l a g e n bitte k o m p l e t t e i n r e i ch e n : BA-Betriebsnummer nach § 34 BBiG
Einreichung. (4) Ausführungsplanung
Einreichung. 10.1. Die Zustellung an den Käufer kann an dessen elektronische Adresse erfolgen.
Einreichung. Nach Teilleistung gemäß Punkt 1 c) des Vertrages 10 Prozent des Gesamthonorars. Ausführungs- und Detailzeichnungen: Nach Teilleistung gemäß Punkt 1 d) des Vertrages 33 Prozent des Gesamthonorars. Kostenberechnungsgrundlage: Nach Teilleistung gemäß Punkt 1 e) des Vertrages 12 Prozent des Gesamthonorars. Bauoberleitung: Nach Teilleistung gemäß Punkt 1 f) des Vertrages künstlerische Oberleitung 5 Prozent technische und geschäftliche Oberleitung 10 Prozent des Gesamthonorars. Zusammen 100 Prozent des Gesamthonorars.