Einreichung Musterklauseln

Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungsaufträge und Weisungen zur Weiterleitung von Überweisungsbeträgen an eine weitere zwischengeschaltete Stelle oder an den Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers (im Folgenden gemeinsam Überweisungsaufträge) beleglos per Datenfernübertragung zur Ausführung im Hausbankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Die beleglose Einreichung muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. (2) Die beleghafte Einreichung von Überweisungsaufträgen hat bei Prior3-Zahlungen mit Vordruck 4182 und bei SEPA-Überweisungen mit Vordruck 4130 zu erfolgen (Ausnahmen siehe Abschnitt II Nummer 9). (3) Überweisungsaufträge sind bis zu den für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren festgesetzten Annahmeschlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Überweisungsaufträge gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag. (4) Der Kontoinhaber muss für die Ausführung des Überweisungsauftrags folgende Anga- ben machen: a) Bei Prior1- und Prior3-Zahlungen: - Name des Zahlungsempfängers - Kontonummer des Zahlungsempfängers sowie Bankleitzahl und Name des Zahlungs- dienstleisters des Zahlungsempfängers - Name und Kontonummer des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum b) Bei SEPA-Überweisungen: - Name des Zahlungsempfängers - IBAN des Zahlungsempfängers und BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs- empfängers - Name und IBAN des Kontoinhabers - Betrag in Euro - Datum (5) Die Bank behält sich vor, Überweisungsaufträge, bei denen Zweifel an der Echtheit bestehen (z. B. aufgrund von Rasuren oder anderen Änderungen), abzulehnen.
Einreichung. (1) Überweisungsaufträge von Kontoinhabern gemäß Abschnitt II Nummer 1 Absatz 1 sind in den Nachrichtenformaten MT 200 bis 203 über das SWIFT-System einzureichen. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Konventionen ein- gehalten werden. (2) Überweisungsaufträge von öffentlichen Verwaltungen sind mit Vordruck 4136 einzurei- chen. Die Überweisungsaufträge brauchen nur auf dem Blatt I unterschrieben zu werden; auf den Durchschriften genügt die Kontobezeichnung. Der Kontoinhaber trägt die Verantwortung dafür, dass Urschrift und Durchschriften gleichlauten.
Einreichung. (1) Die Bank nimmt Einzugsaufträge nach Nummer 1 Absatz 1 beleglos per Datenfern- übertragung im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) zu den hierfür geltenden besonderen Bedingungen entgegen. Die beleglose Teilnahme am EMZ muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedingungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. Für die Einlieferung von Scheckbildern gilt Nummer 11 Absatz 1. (2) Die Einzugsaufträge sind bis zu den jeweils festgesetzten Annahmeschlusszeiten ein- zureichen. Nach dem Annahmeschluss eingereichte Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheck- einzug und Lastschriften gelten als Einreichungen für den nächsten Geschäftstag. Verrech- nungsdatensätze zu Zahlungsvorgängen aus dem imagegestützten Scheckeinzug, die nach dem Annahmeschluss eingereicht werden, werden zurückgewiesen. Der Einreicher wird hierüber informiert.
Einreichung. (1) Kontoinhaber können Überweisungen beleglos per Datenfernübertragung im Haus- bankverfahren (HBV) bzw. im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) einreichen. Die beleglose Teilnahme am HBV bzw. EMZ muss bei der Bank (kontoführende Stelle) beantragt werden. Der Kontoinhaber erhält dann die hierfür zusätzlich geltenden besonderen Bedin- gungen und die erforderlichen Informationen und Vordrucke. (2) Die beleghafte Einreichung von Überweisungen hat bei TARGET2- und AZV-Über- weisungen mit Vordruck 4136, bei SEPA-Überweisungen mit Vordruck 4130 oder mit einer vom ausländischen Begünstigten erhaltenen IPI (International Payment Instruction) zu erfol- gen. Dabei sind die jeweiligen Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu beachten. Sofern dem Kontoinhaber bei einer auf Euro lautenden Überweisung in einen EU-/EWR-Staat oder in die Schweiz die internationale Bank-Kontonummer (IBAN) des Begünstigten und der SWIFT- Code (BIC) des Kreditinstituts des Begünstigten vorliegt, ist stets der Vordruck 4130 zu ver- wenden. (3) Bei der Einreichung von auf Euro lautenden TARGET2-, AZV- und STEP2-Überwei- sungen (Kundenzahlungen) in die EU-/EWR-Staaten sowie von SEPA-Überweisungen sind vom Kontoinhaber der SWIFT-Code (BIC) des Kreditinstituts des Begünstigten und die inter- nationale Bank-Kontonummer (IBAN) des Begünstigten anzugeben. (4) Überweisungen sind bis zu den für die einzelnen Zahlungsverkehrsverfahren festge- setzten Annahmeschlusszeiten einzureichen. Nach dem Annahmeschluss per Datenfern- übertragung eingereichte Überweisungen werden an den Kontoinhaber zurückgegeben; dies gilt nicht für über das SWIFT-System eingereichte Überweisungen. Die Bank weist mit der Rückgabe den Antrag auf Abschluss eines Überweisungs- oder Zahlungsvertrages zurück. Einlieferungen über das SWIFT-System oder per Beleg nach dem Annahmeschluss gelten als Einlieferungen für den nächsten Geschäftstag. (5) Die Bank beachtet bei der Ausführung der Überweisung die gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche. Hierzu prüft die Bank als überweisendes Kreditinstitut anhand des SWIFT-Codes (BIC) des Kreditinstituts des Begünstigten, ob es sich um eine Überweisung in einen Staat außerhalb der EU handelt. Ist dies der Fall oder hat der Ein- reicher den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten nicht angegeben, überschreibt die Bank die Einreicher-Angaben mit den nach § 25 b Absatz 1 KWG erforderlichen Angaben (Name, Kontonummer und Anschrift des Kontoinhabers).
Einreichung. 9.1 Transaktionen sind innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab Trans- aktionsdatum an Swisscard zu übermitteln. Swisscard behält sich das Recht vor, die Transaktion bei verspäteter Einreichung nicht zu vergüten bzw. eine bereits geleistete Vergütung – z.B. bei Streitiger Belastung – zurückzubelasten. 9.2 Sämtliche Transaktionen sind unter der Vertragspartner-Nummer einzureichen, die Swisscard für den betreffenden Geschäftsbereich zugeteilt hat. 9.3 Transaktionen dürfen nur eingereicht werden, sofern der Brut- to-Transaktionsbetrag durch den Karteninhaber autorisiert wur- de (z.B. durch PIN-Eingabe oder Unterschrift). 9.4 Bei Manueller Abrechnung reicht der Vertragspartner das rechtsgültig unterzeichnete Formular «Zusammenfassungsbeleg für Belastungen» im Original zusammen mit den für Swisscard bestimmten Kopien der Belege per Briefpost unter Verwen- dung der von Swisscard zur Verfügung gestellten Couverts an Swisscard ein.
Einreichung. 265 Die Angebote sind bei der Submissionsstelle (Tz. 14) einzureichen. montags-mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zugänglich ist.
Einreichung. 12 4.2 Begehren 13 4.3 Gültigkeit 14 4.4 Stellungnahme des Stadtrates zur Initiative 14 1 Vereinbarung zwischen der Erbengemeinschaft Styger und der Stadt Luzern
Einreichung. 10.1. Die Zustellung an den Käufer kann an dessen elektronische Adresse erfolgen.
Einreichung. 267 Die Angebote sind bei der Submissionsstelle (Tz. 14) einzureichen. zugänglich ist.
Einreichung. Ein digitales Spiel oder Prototyp darf nur einmalig zum Deutschen Computerspielpreis eingereicht werden. Eine Einreichung in mehreren Kategorien ist zulässig und muss jeweils begründet werden, um einen nachvollziehbaren Auswahlprozess zu erleichtern. Die Einreichung muss innerhalb der auf dem Internetauftritt des Deutschen Computerspielpreises veröffentlichten Frist dem Awardbüro zugegangen sein. Verspätete oder unvollständige Einreichungen gelten als nicht eingereicht. Das Nähere regeln die auf der Website einsehbaren Teilnahmebedingungen. Vorschläge für die Kategorien „Spielerin/Spieler des Jahres“ und „Studio des Jahres“ müssen begründet werden und ebenfalls innerhalb der veröffentlichten Frist zugegangen sein. Einreichungsberechtigt für die Kategorien 2-13 sind nur natürliche und juristische Personen, die nach diesen Regeln berechtigt sind und denen die zur Einreichung erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Die Einreichung und das Verfahren erfolgen in deutscher oder englischer Sprache. Eingereicht werden können digitale Spiele, die nach Ende der Einreichungsphase der zurückliegenden Vergabeperiode (außer Kategorie 11) und spätestens bis zum Tag der Preisverleihung der Preisvergabe erschienen sind oder erscheinen werden. Spiele können auch in der Early-Access- oder Open-Beta-Phase eingereicht werden. Entsprechend ist das Spiel von einer späteren Einreichung ausgeschlossen. Über den bevorzugten Einreichungszeitpunkt entscheiden die Einreichenden selbst. Sofern ein Spiel zur entsprechenden Jurysitzung nicht fertiggestellt ist, muss es zu diesem Zeitpunkt in einem hinreichend spielbaren, bemusterungs- und bewertungsfähigen Zustand sein. Dies wird durch das Awardbüro beurteilt. Ferner steht es der Fachjury frei, einen für die Bewertung noch nicht hinreichend fertiggestellten Titel für eine mögliche Einreichung in der folgenden Vergabeperiode zurückzustellen. Der Titel gilt damit als nicht eingereicht, so dass auch das Verbot der mehrfachen Einreichung in diesem Fall nicht greift. Für die Kategorie 1 (Bestes Deutsches Spiel) gelten alle eingereichten digitalen Spiele der Kategorien 2-11 als eingereicht, eine direkte Einreichung nur für Kategorie 1 ist nicht möglich. Für die Kategorien 14 (Spielerin/Spieler des Jahres) und 15 (Studio des Jahres) kann jede Person begründete Vorschläge einreichen.