Wärme- und Schallschutz Musterklauseln

Wärme- und Schallschutz. Bei der Festlegung des Hausanschlussraumes innerhalb des Gebäudes sind die Mindestanforderungen an Wärme- und Schallschutz zu beachten. Montage- und Befestigungsmaterialien müssen die Anforderungen des Schallschutzes erfüllen. Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten. Weitere Maßnahmen, die aufgrund baulicher Gegebenheiten zum Schutz vor Lärmbelästigung (Geräusche durch Strömung oder elektrische Antriebe von Pumpen, Stellmotoren etc.) erforderlich werden, sind vom Kunden auszuführen.
Wärme- und Schallschutz. Vor- und Rücklaufleitungen sind getrennt zu iso- lieren. Für die Ausführung sind die einschlägigen DIN- und VDI- Richtlinien sowie die Energieein- sparverordnung verbindlich. Dies gilt auch für Armaturen, Behälter und Appa- rate, z.B. Wärmeüberträger, Wassererwärmer, Luft- und Ausdehnungsgefäße. Der Isolierstoff darf auch im feuchten Zustand die Rohrleitung nicht angreifen.
Wärme- und Schallschutz. Für die Ausführungen sind die einschlägigen DIN- und VDI-Richtlinien sowie des Ge- bäudeenergiegesetzes (GEG) verbindlich.
Wärme- und Schallschutz. Heizwasser- und Brauchwarmwasserleitungen Armaturen, Behälter und Apparate

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.