Xxxx Xxxxxxxx Musterklauseln

Xxxx Xxxxxxxx. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen werden ihre beeindruckenden Bestände (retro-)digitaler multimedialer Inhalte, die neben ihrem kulturellen Wert auch als Ausgangsdaten für weiterführende Forschung und Lehre von Bedeutung sind, in Kooperation mit dem Hoch- schulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz) in die Lan- deslösung zur Langzeitverfügbarkeit (xxx.xxx) überführen. Gleichzeitig sol- len solche Daten über eine Weboberfläche dargestellt werden, deren Re- cherchemöglichkeiten neben bibliothekarischen und archivarischen Anfor- derungen auch fachspezifisch-technischen wie medienästhetisch-künstleri- schen Maßstäben gerecht werden. Auf dieser Basis wird einer breiten Öffentlichkeit Zugang zu künstlerisch- wissenschaftlichen digitalen Archivalien ermöglicht und perspektivisch auch weitere Konsorten aus dem Kreis der Universitäten, Hochschulen und an- deren Landeseinrichtungen angesprochen. Damit ist langfristig eine arbeits- teilige Entwicklung von Standards und Strukturen zur Verzeichnung und Ar- chivierung (retro-) digitaler multimedialer Inhalte verbunden. Xxxx-Xxxxx.xxx soll die Sicherung, Pflege und Verbreitung entsprechender Digitalisate für die beteiligten Hochschulen dauerhaft vereinfachen oder überhaupt erst- mals ermöglichen. Dies erfolgt gemäß des Antrages der Xxxxxx Xxxxxxxx Hochschule Düs- seldorf vom 31. August 2021, der vom Vorstand der XX.XXX auf seiner Sitzung am 10. September 2021 zur Förderung empfohlen wurde. Die Mittel werden der Xxxxxx Xxxxxxxx Hochschule Düsseldorf gemäß der Anlage zur Verfügung gestellt. Die Hochschulen verständigen sich darauf, in den großen Fachverfahren sowie bei der Umsetzung der Anforderungen des E-Government-Gesetzes (EGovG NRW) und des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eng zusammen zu arbeiten und dadurch hochschulübergreifende Synergien zu schaffen. Die Hochschulen richten an der Universität Bochum eine „Koordinierungs- instanz Digitale Unterstützungsprozesse“ (XXX.xxx) als Dienstleisterin für die Kanzlerkonferenzen ohne eigene Rechtsform ein, um die hochschul- übergreifende Zusammenarbeit bei der Digitalisierung der Unterstützungs- prozesse, den Anforderungen bei der gesamten Umsetzung des EGovG NRW und des OZG zu koordinieren. Die dafür notwendigen Veränderungen sollen in einem Top-Down-Prozess angestoßen und ihre Umsetzung durch die XXX.xxx eng begleitet werden. Die XXX.xxx soll zudem die E-Govern- ment- und OZG-Beauftragten an den Hochschulen koordinieren und als zentra...
Xxxx Xxxxxxxx. Die Unterrichtsvereinbarung für eine “XXXX XXXXXXXX”-Mitgliedschaft gilt für drei Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf von drei Monaten im Abonnement automatisch um weitere drei Monate, wenn die Vereinbarung nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wurde. School Of Voice 030 80482205 Konto: : Xxxx Xxxxxxxx
Xxxx Xxxxxxxx. Vorsitzender des Vorstandes BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Xxxx Xxxxxxxx. Leiter Bereich Landespolitik Westfalen-Lippe SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . .
Xxxx Xxxxxxxx. Leiter Landesvertragspolitik Westfalen-Lippe SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.