Mitgliedschaften. Die Genossenschaft wird Mitglied des
Mitgliedschaften a) Mitglieder mit einer regulären Mitgliedschaft können den Club im Rahmen der Öffnungszeiten uneingeschränkt nutzen. Mitgliedschaften gelten ausschließlich für den im Vertrag bezeichneten Club, es sei denn im Vertrag wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Mitglied die Nutzung anderer Clubs gestattet ist. Für alle anderen Mitgliedschaften gelten ggf. Einschränkungen, die beim Abschluss vom Mitglied bestätigt wurden. Bei vergünstigten Mitgliedschaften hat das Mitglied vor Vertragsschluss seinen zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Mitgliedsbeitrages führenden Status durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied ist verpflichtet, Xxxxxx Place unverzüglich über eine Beendigung seines entsprechenden Status zu informieren. Ein durch eine von ihm zu vertretende verspätete Mitteilung entstandener Schaden ist durch das Mitglied zu ersetzen. Im Falle des Wegfalls der Voraussetzungen der vergünstigten Mitgliedschaft kann die Mitgliedschaft zu den Konditionen einer regulären Mitgliedschaft fortgesetzt werden.
b) Holmes Place bietet neben den Club-Mitgliedschaften weitere Zusatzangebote an, für die eine separate Vereinbarung abgeschlossen werden kann.
c) Ruhezeiten: Mitglieder haben die Möglichkeit, monatsweise Ruhezeiten zu beantragen. Voraussetzung dafür ist ein ausgeglichenes Beitragskonto. Über deren Gewährung und Annahme entscheidet Holmes Place. Gründe für Ruhezeiten sind körperliche Einschränkungen, die eine Nutzung des Angebotes temporär unmöglich machen oder beruflich bedingte Ortsabwesenheit. Anträge auf Ruhezeiten sind durch ein ärztliches Attest oder einen Arbeitgebernachweis zu belegen. In jedem Fall verlängert sich die aktuelle Laufzeit der Leistungsvereinbarung entsprechend der gewährten Ruhezeit. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge verrechnen sich automatisch mit den Beiträgen nach der Ruhezeit.
d) Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug von mehr als neun Wochen wird sofort der gesamte restliche Betrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig.
Mitgliedschaften. Die Genossenschaft wird Mitglied des Genossenschaftsverband Bayern e.V., München.
Mitgliedschaften. Entdeckertarif 850,00 EUR brutto (Das Mitglied darf innerhalb der letzten 3 Jahre vor Unterzeichnung des neuen Vertrags kein Mitglied des Golfclubs gewesen sein und zuvor keinen PASS-Unterrichtsvertrag abgeschlossen haben)
Mitgliedschaften. 47 Mitgliedschaften der Genossenschaft 24
Mitgliedschaften. Die Mitglieder des FS Alumni unterteilen sich in ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder und Studentenmitglieder. Der Verein besitzt zum Zeit- punkt der Berichtserstellung insgesamt 1.387 ordentliche Mitglieder, 6 Ehrenmitglie- der sowie 289 Studentenmitglieder. Fördernde Mitglieder sind nicht vorhanden. Den Mitgliedern stehen grundsätzlich die gesetzlich vorgesehen Rechte und Pflichten zu, insbesondere sind sämtliche Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnahme- berechtigt. Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung steht indes nur jedem or- dentlichen Mitglied und jedem Ehrenmitglied zu. Sonderrechte im Sinne von § 35 BGB bestehen nicht.
Mitgliedschaften. Die Mitglieder des BA Alumni unterteilen sich in ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, Gastmitglieder und Ehrenmitglieder. Er besitzt zum Zeitpunkt der Be- richtserstellung insgesamt 973 ordentliche Mitglieder, 53 Fördermitglieder, 12 Xxxx- mitglieder und 1 Ehrenmitglied. Den Mitgliedern stehen grundsätzlich die gesetzlich vorgesehen Rechte und Pflichten zu, insbesondere sind sämtliche Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnahme- berechtigt. Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung steht indes nur jedem or- dentlichen Mitglied zu. Sonderrechte im Sinne von § 35 BGB bestehen nicht.
Mitgliedschaften. Die Satzung des Übernehmenden Rechtsträger sieht vor, dass es bei diesem ordentli- che Mitglieder, fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder und Studentenmitglieder geben wird. • Ordentliche Mitglieder können dabei zum einen Absolventinnen und Absolven- ten sein, die mindestens insgesamt 25 Credits (ECTS) an der Frankfurt School of Finance & Management erworben haben, zum anderen Dozentinnen und Do- zenten der Frankfurt School sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frank- furt School, die gewillt sind, die Erreichung des gemeinnützigen Zwecks des Vereins zu fördern. • Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein, die gewillt sind, die Erreichung des gemeinnützigen Zwecks des Vereins zu fördern. • Ehrenmitgliedschaften werden vom Vorstand an solche Personen verliehen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. • Studentenmitglieder können alle an der Frankfurt School immatrikulierten Stu- denten werden. Den Mitgliedern stehen grundsätzlich die gesetzlich vorgesehen Rechte und Pflichten zu, insbesondere sind sämtliche Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnahme- berechtigt. Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung steht indes nur jedem or- dentlichen Mitglied und jedem Ehrenmitglied zu. Sonderrechte im Sinne von § 35 BGB bestehen nicht. Im Rahmen der Verschmelzungen werden die Mitgliedschaften der Mitglieder der Übertragenden Rechtsträger in Mitgliedschaften beim Übernehmenden Rechtsträger überführt, wobei vorgesehen ist dass (i) ordentliche Mitglieder des jeweiligen Über- tragenden Rechtsträgers ordentliche Mitglieder des Übernehmenden Rechtsträgers werden, (ii) fördernde Mitglieder des jeweiligen Übertragenden Rechtsträgers för- dernde Mitglieder des Übernehmenden Rechtsträgers werden, (iii) Ehrenmitglieder des jeweiligen Übertragenden Rechtsträgers Ehrenmitglieder des Übernehmenden Rechtsträgers werden und (iv) Studenten- und Gastmitglieder des jeweiligen Übertra- genden Rechtsträgers Studentenmitglieder des Übernehmenden Rechtsträgers werden. Somit steht einem (ehemaligen) Ehrenmitglied des BA Alumni im Rahmen der Mit- gliederversammlung des Übernehmenden Rechtsträgers – anders als bisher - ein Stimmrecht zu. Durch die Verschmelzung ergeben sich im 1. (Xxxxx-) Geschäftsjahr des Überneh- menden Rechtsträgers für die Mitglieder keine Beitragsänderung. Vielmehr wird beim Mitgliedsbeitrag beim Übernehmenden Rechtsträger insoweit unterschied...
Mitgliedschaften. 2.2.1 Gym FitneSS VertragSinhalt: MitgliedSChaft Gym FitneSS. Information: VerbindliChe Voranmeldung, dafür erhalten Sie den reduZierten monatliChen MitgliedSbeitrag. VertragSformalitäten Werden beim erSten Training naCh ErÖffnung erledigt. Geplante ErÖffnung Jan/Feb.
2.2.2 EMS-PerSonaltraining VertragSinhalt: 1x EMS PerSonaltrainingSeinheit pro WoChe. Information: VerbindliChe Voranmeldung, dafür erhalten Sie den reduZierten monatliChen MitgliedSbeitrag. VertragSformalitäten Werden beim erSten Training naCh ErÖffnung erledigt. Geplante ErÖffnung Jan/Feb.
2.2.3 EMS-PerSonaltraining + Gym FitneSS VertragSinhalt: 1x EMS PerSonaltrainingSeinheit pro WoChe und MitgliedSChaft Gym FitneSS. Information: VerbindliChe Voranmeldung, dafür erhalten Sie den reduZierten monatliChen MitgliedSbeitrag. VertragSformalitäten Werden beim erSten Training naCh ErÖffnung erledigt. Geplante ErÖffnung Jan/Feb.
2.2.4 Sankt FitneSS behält SiCh vor, Individuelle Angebote aufgrund von beSonderen UmStänden Zu vereinbaren und Wird bei VertragSabSChluSS mit dem Mitglied SChriftliCh feStgehalten.
Mitgliedschaften. (1) Mitgliedschaften sind persönlich und nicht übertragbar.
(2) Eine allfällige Nichtinanspruchnahme des Trainingsangebotes von RS durch den Kunden berechtigt weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Reduktion des Mitgliedschaftspreises.
(3) Die Vertragsdauer und Verlängerung sind im jeweiligen Vertrag geregelt.